So.
Nachdem ein Jahr ins Land gegangen ist, habe ich heute wieder mal das Amt für Wolfsprävention angerufen und mich nach dem aktuellen Stand der Auslegungen der Wolfspräventionsmaßnahmen in Meck-Pomm erkundigt. Die Frau am Telefon war sehr geduldig und höflich mit mir.
Bezugnehmen auf meine beiden vorangegangenen Beiträge,
viewtopic.php?p=31823#p31823
viewtopic.php?p=31859#p31859
kann ich jetzt also präzisieren:
Die Formulierung "über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehend" bedeutet im Moment ein Elektronetz von 1,08 Meter Höhe zu benutzen. Die 1,06 sind gestrichen und die Existenz von 1,05 hohen E-Netzen ist dem Amt nicht bekannt.
Die Formulierung "beweidete Fläche" bedeutet die Gesamtbetriebsfläche laut Agrarantrag. Nicht die pro Jahr umzäunte Fläche. Wie das bei Schafhaltern läuft, die keinen Agrarantrag stellen, oder keine eigenen Flächen auf dem Papier nachweisen können, habe ich nicht nachgefragt.
Die Formulierung "dass die Weidehaltung aus Gründen des Umweltschutzes (insbesondere Naturschutz und Landschaftspflege) erforderlich ist" wird im Moment so ausgelegt, dass jedwede Form von Weidetierhaltung aus Umweltschutzgründen notwendig ist.
Und jetzt der Kasus Knaxsus:
Die "1.230 € je Kilometer mobilen Zaun für wolfsabweisende Zäune bei Schafen und Ziegen" gibt es natürlich nicht für jeden Kilometer aufgebauten Zaun, sondern pro Kilometer im Betrieb in Benutzung befindlichen Zaun.
Wenn ich also durchschnittlich täglich 500 Meter Zaun aufbaue, gibt es für genau diese 500 Meter die Förderung. Also 615,00 Euro pro Jahr und das 5 Jahre lang. Dafür muß ich dann genau Weidetagebuch führen, mit genauer Flächenangabe, Zaunlänge und Standort.
Dass es auch Schafhalter gibt, die mehrmals im Jahr ihre Koppeln umbauen und die Koppelgrößen stark variieren, ist dem Amt/Ministerium durchaus bewusst, ändert aber nichts daran, dass nur die Zaunlänge/Koppelgröße angerechnet wurd, die am Tag der Vorortkontrolle vorgefunden wird. In Härtefällen kann die Kontrolle auch mal wiederholt werden.
Weiterhin konnte die Frau mir sagen, dass jetzt auch Festzäune bezuschusst werden können. Allerdings fand sie das merkwürdig, weil Festzäune doch immer zu niedrig seien und gar kein Strom drauf wäre...
Untergrabeschutz für Solarparkzäune kann man auch beantragen. Allerdings nur in Form von außen (keinesfall innen) davor gelegtem Knotengeflecht. Vorgaben für Materialstärke und Art der Befestigung gibt es nicht. Das Befestigen ist aber vorgeschrieben. Das Problem der Entsorgung und dass das Land außerhalb vom Solarparkzaun jemand anderem gehört, ist dem Amt nicht bewusst und wohl auch egal. Planierarbeiten, Baumfällaktionen, oder gar Munitionsbergungsdienste gehören nicht zu den förderfähigen Aufwendungen.
Dass Solarparkbetreiber die Förderung für wolfssichere Aufrüstung beantragen können hat sie bestätigt. Allerdigs können die bei Neubau von Anlagen den Zaun doch gleich bodenbündig bauen. Dann brauchen sie ja kein Knotengefecht davorsetzen und auch die Förderung nicht beantragen. Auf meine Nachfrage gab sie zu, dass es auch irgendwie möglich wäre, den Zaun einen halben Meter tief in den Boden zu setzen, aber tiefer wäre nicht nötig, oder wird nicht mehr gefördert, oder so....
An der mehrmonatigen Antragsbearbeitung und dem Zwang zur Vorfinanzierung wird nicht gerüttelt. Aber unter Umständen könne es mal vorkommen, dass die Bearbeitung eines Antrags die Dreimonatfrist nicht ganz ausschöpft. Wenn mein Geld nicht für die gesamte benötigte Zaunlänge auf einmal reicht, kann ich ja die Anschaffung über mehrere Jahre stückeln...