Re: Schwarze Schafe in der Schafhaltung
Verfasst: Di 21. Feb 2017, 13:15
...also ich habe einst mit zwei geohrmarkten Schafen angefangen, die Kennzeichen wurden vom LKV ausgegeben, der Erstbesitzer hatte sie eingezogen.
Als ich so eine Ohrmarke von meinen Tieren aber eines warmen Sommertages auf der Wiese fand, meldete ich den Verlust ordnungsgemäß dem Veterinäramt. Die dortige Sachbearbeiterin wollte unter Vorlage der LKV-Ohrmarke abklären, welcher Ursprungsbetrieb meine Tiere denn hatten, um Ersatz zu beschaffen, denn die übrige Kennzeichnung durfte ja nur mit Genehmigung der Behörde entfernt werden.
Es gelang ihr aber nicht und sie teilte mir mit, dass die Ohrmarken-Datenbank umgestellt wurde. Dann hörte ich nichts mehr davon, so dass ich in der ernsthaften Lage nachfasste. Der LKV BW konnte anhand der Numerik ebenfalls keinen Ursprungsbetrieb der Tiere feststellen und teilte mir mit, dass nach gewisser Zeit die Datenbank-Inhalte gelöscht werden, weil man nicht davon ausgeht, dass Schafe länger leben würden als die Daten verwaltet würden.
Als es im Jahr 2013 zur amtlichen Kennzeichnung meiner gesamten fünfköpfigen Herde mit Ohrmarken kam, wollte ich es genau wissen:
welchen Ursprungsbetrieb wurde den beiden Schafen mit unklarer Herkunft verpasst? Antwort: keinen.
Der Sinn der ViehVerkV ging damit verloren.
Der LKV schrieb mir auf konkrete Anfrage, er könne nun anhand der zugeteilten (neuen) Ohrmarken-Nummer erkennen, "zu welchem Betrieb die Schafe gehören, falls diese mal abhauen, überfahren werden, etc." . Also schrieb ich die HIT-Datenbank an, unser zentrales Herkunft- und Informationssystem für Nutzvieh, unser verpflichtendes Zentralregister nach der ViehVerkV. Vom bayr. Staatsministerium, der fachlichen Betreuung der HIT, erhielt ich dann die Auskunft, dass in der Schaf- und Ziegen-Datenbank keine Daten zu Ohrmarken abgespeichert würden .
Dann wandt ich mich ans Regierungspräsidium und fragte die Zuständigkeit nach, immerhin sollen monopolistisch herausgegebene amtliche Ohrmarken die Rückverfolgbarkeit im Seuchenfalle gewährleisten. Das Regierungsprsäsidium verständigte mich, dass die Untere Veterinärbehörde hierfür zuständig sei . Also adressierte ich mein Anliegen dorthin und erhielt die Antwort: nur der Tierhalter ist für den Nachweis des Herkunftsbetriebes zuständig , zu den beiden Schafen unbekannter Herkunft schweigt man sich einfach aus und wartet, bis ihr Lebensabend zu Ende geht .
Ein amtliches Kontrollsystem sieht aber in meinen Augen anders aus und funktioniert im Ernstfall....
Als ich so eine Ohrmarke von meinen Tieren aber eines warmen Sommertages auf der Wiese fand, meldete ich den Verlust ordnungsgemäß dem Veterinäramt. Die dortige Sachbearbeiterin wollte unter Vorlage der LKV-Ohrmarke abklären, welcher Ursprungsbetrieb meine Tiere denn hatten, um Ersatz zu beschaffen, denn die übrige Kennzeichnung durfte ja nur mit Genehmigung der Behörde entfernt werden.
Es gelang ihr aber nicht und sie teilte mir mit, dass die Ohrmarken-Datenbank umgestellt wurde. Dann hörte ich nichts mehr davon, so dass ich in der ernsthaften Lage nachfasste. Der LKV BW konnte anhand der Numerik ebenfalls keinen Ursprungsbetrieb der Tiere feststellen und teilte mir mit, dass nach gewisser Zeit die Datenbank-Inhalte gelöscht werden, weil man nicht davon ausgeht, dass Schafe länger leben würden als die Daten verwaltet würden.
Als es im Jahr 2013 zur amtlichen Kennzeichnung meiner gesamten fünfköpfigen Herde mit Ohrmarken kam, wollte ich es genau wissen:
welchen Ursprungsbetrieb wurde den beiden Schafen mit unklarer Herkunft verpasst? Antwort: keinen.
Der Sinn der ViehVerkV ging damit verloren.
Der LKV schrieb mir auf konkrete Anfrage, er könne nun anhand der zugeteilten (neuen) Ohrmarken-Nummer erkennen, "zu welchem Betrieb die Schafe gehören, falls diese mal abhauen, überfahren werden, etc." . Also schrieb ich die HIT-Datenbank an, unser zentrales Herkunft- und Informationssystem für Nutzvieh, unser verpflichtendes Zentralregister nach der ViehVerkV. Vom bayr. Staatsministerium, der fachlichen Betreuung der HIT, erhielt ich dann die Auskunft, dass in der Schaf- und Ziegen-Datenbank keine Daten zu Ohrmarken abgespeichert würden .
Dann wandt ich mich ans Regierungspräsidium und fragte die Zuständigkeit nach, immerhin sollen monopolistisch herausgegebene amtliche Ohrmarken die Rückverfolgbarkeit im Seuchenfalle gewährleisten. Das Regierungsprsäsidium verständigte mich, dass die Untere Veterinärbehörde hierfür zuständig sei . Also adressierte ich mein Anliegen dorthin und erhielt die Antwort: nur der Tierhalter ist für den Nachweis des Herkunftsbetriebes zuständig , zu den beiden Schafen unbekannter Herkunft schweigt man sich einfach aus und wartet, bis ihr Lebensabend zu Ende geht .
Ein amtliches Kontrollsystem sieht aber in meinen Augen anders aus und funktioniert im Ernstfall....