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Behütete Schafherde braucht keinen Hütehund

Verfasst: Sa 12. Nov 2016, 20:20
von st68
Tierhalter wird von der Hundesteuer für seinen reinrassigen Hütehund nicht befreit

https://www.onlineurteile.de/artikel/be ... -huetehund

P.S. gemeint ist kein hütehund, sondern ein pyrenäenberghund. schönen gruß an die wolfslobby...

Re: Behütete Schafherde braucht keinen Hütehund

Verfasst: Sa 12. Nov 2016, 20:50
von don.alfonso
Hallo

Die Bedingungen wer wie viel Hundsteuer zahlt legt
nach meiner Erkenntnis die Gemeinde fest und nicht das Finanzamt.
Hab mich da mal auf der Gemeinde schlau gemacht. Für meinen Yorkscher
bekomm ich auch keinen Nachlass. Ging nicht als Hütehund durch.

Gruß:don.alfonso

Re: Behütete Schafherde braucht keinen Hütehund

Verfasst: So 13. Nov 2016, 06:45
von balin
Für meine Hütehunde bezahle ich keine Steuern, nur für die Rentner, die nicht mehr an der Herde arbeiten können. Ich gehe mal davon aus, daß die beiden Kangals ab 2018 auch den Berufshundestatus haben werden. Bei der Versicherung ist das auch anerkannt und deshalb wesentlich günstiger, da nicht automatisch die Gefährdungshaftung gilt. Die Zäune sind in Deutschland sogar Bedingung dafür, daß man die HSH bei der Herde laufen lassen darf.
Die deutsche und auch zb die französische Rechtsordnung ist auf die Herdenschutzhunde nur unzureichend eingestellt. Es wird erwartet, daß der Hundehalter jederzeit auf den Hund einwirken kann, was aber der selbständigen Arbeitsweise dieser Tiere großenteils widerspricht.
Da liegt auch eine große Baustelle für die Freilandhalter. Wolf ist da auch Anlaß, endlich mal Klarheit in der Rechtsordnung zu schaffen.
Der Tierhalter darf nicht immer der Depp sein.

Re: Behütete Schafherde braucht keinen Hütehund

Verfasst: So 13. Nov 2016, 08:19
von Schafhüterin
Hallo,

hier wird wohl nochmal zwischen Hobby- und Berufsschäfer unterschieden.

Ich zahle auch Hundesteuer, obwohl ich hier Landschaftspflege (fürs Allgemeinwohl) betreibe.

Die Gemeinde sieht hier keine Befreiung vor.

Flächen im LSG unterliegen dem Kreis, Wege der Gemeinde. So wird es vom einen zum anderen geschoben.