Rechtliche Grundlagen Wanderschäferei?
Rechtliche Grundlagen Wanderschäferei?
Wegen dieses Themas http://www.schaf-foren.org/viewtopic.php?f=10&t=378 und weil es immer wieder Konflikte gibt:
Kennt sich damit jemand aus?
Wann und unter welchen Bedingungen darf ein Wanderschäfer fremde Flächen abweiden?
Kennt sich damit jemand aus?
Wann und unter welchen Bedingungen darf ein Wanderschäfer fremde Flächen abweiden?
- Babs
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Re: Rechtliche Grundlagen Wanderschäferei?
Hier sind auf Seite 32 die rechtlichen Grundlagen für Baden-Württemberg zusammen gefasst.
Demnach gibt es u.a. eine zeitliche Begrenzung.
Demnach gibt es u.a. eine zeitliche Begrenzung.
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Re: Rechtliche Grundlagen Wanderschäferei?
Danke für die Info...
Demnach liegt der Termin so erst ab 11. November....
Mein Mann meinte auch das ganze Gemarkungen verpachtet werden im Winter doch von wann bis wann war nicht so klar...
Grüße Nanna
Demnach liegt der Termin so erst ab 11. November....
Mein Mann meinte auch das ganze Gemarkungen verpachtet werden im Winter doch von wann bis wann war nicht so klar...
Grüße Nanna
Ouessantschafzucht "von den Heubergwiesen"
www.ouessantschafe-heuberg.de
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- peter e.
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Re: Rechtliche Grundlagen Wanderschäferei?
Wenn entsprechende kommunale oder lokale "Vorgaben", also Gesetze, Verordnungen, Genehmigungen etc., fehlen, darf er das gar nicht mehr. Die Zeiten sind seit Einführung des BGB sowie StGB und in Hessen das Feld- und Forststrafgesetzbuch schlicht und ergreifend vorbei. Die wenigen Hüte- und Wanderschäfer, die es noch gibt, müssen vorher fragen, ob sie hier mal drüber und dort mal den Nachtpferch aufschlagen dürfen. Meistens wissen sie aber ganz genau, wo eine Erlaubnis vom Eigentümer gegeben ist.Manfred hat geschrieben:Wegen dieses Themas http://www.schaf-foren.org/viewtopic.php?f=10&t=378 und weil es immer wieder Konflikte gibt:
Wann und unter welchen Bedingungen darf ein Wanderschäfer fremde Flächen abweiden?
peter e.
Auch dem Schwächsten ist ein Stachel gegeben -
sich zu wehren.
frei nach Schiller
Auch dem Schwächsten ist ein Stachel gegeben -
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frei nach Schiller
Re: Rechtliche Grundlagen Wanderschäferei?
Wenn der Bewirtschafter der Fläche vorher seine Einwilligung gegeben hat, dürfte es kaum Konflikte geben, außer es läuft etwas nicht wie abgesprochen.
Was für Ärger sorgt sind ja die Fälle wie in dem Link: Du kommst morgens nichts ahnend an deine Fläche, und sie ist abgegrast und zugeschissen.
Wenn du das Futter selbst brauchst oder irgendein Landschaftspflegeprogramm mit Düngeverzicht drauf laufen hast oder es nicht in deinen Managementplan passt, dass die im Spätherbst angelegten Ausläufer deiner C3-Gräser angefressen werden und so der frühe Austrieb im nächsten Jahr ruiniert wird...
Hier im Tal war schon lange kein Wanderschäfer mehr. Deshalb bin ich mit dem Thema nicht befasst. Ich habe Flächen, da wäre es egal oder sogar vorteilhaft, bei anderen Flächen wäre ich stinksauer. Und so oder so würde ich gerne vorher gefragt werden. Ob vom Schäfer selbst oder von der Gemeinde, die solche Weiderechte vergibt.
Auf der anderen Seite kann ich auch verstehen, dass es ein wahnsinns Aufwand wäre mit 1000 Schafen zu ziehen und den Pächter jedes 1500 m2 Grundstücks vorher zu finden und mit ihm eine Vereinbarung zu treffen. Da brauchst du ja 2 Leute, die den ganzen Tag nichts anderes machen als mit Leuten zu reden und die Route zu planen.
Was für Ärger sorgt sind ja die Fälle wie in dem Link: Du kommst morgens nichts ahnend an deine Fläche, und sie ist abgegrast und zugeschissen.
Wenn du das Futter selbst brauchst oder irgendein Landschaftspflegeprogramm mit Düngeverzicht drauf laufen hast oder es nicht in deinen Managementplan passt, dass die im Spätherbst angelegten Ausläufer deiner C3-Gräser angefressen werden und so der frühe Austrieb im nächsten Jahr ruiniert wird...
Hier im Tal war schon lange kein Wanderschäfer mehr. Deshalb bin ich mit dem Thema nicht befasst. Ich habe Flächen, da wäre es egal oder sogar vorteilhaft, bei anderen Flächen wäre ich stinksauer. Und so oder so würde ich gerne vorher gefragt werden. Ob vom Schäfer selbst oder von der Gemeinde, die solche Weiderechte vergibt.
Auf der anderen Seite kann ich auch verstehen, dass es ein wahnsinns Aufwand wäre mit 1000 Schafen zu ziehen und den Pächter jedes 1500 m2 Grundstücks vorher zu finden und mit ihm eine Vereinbarung zu treffen. Da brauchst du ja 2 Leute, die den ganzen Tag nichts anderes machen als mit Leuten zu reden und die Route zu planen.
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- Förderer 2019
- Beiträge: 63
- Registriert: Mo 3. Okt 2016, 09:19
Re: Rechtliche Grundlagen Wanderschäferei?
Ich bekam am Anfang den Tipp, meine Flächen, die ich selbst im Herbst, Winter und Frühjahr beweiden möchte, mit Strohwischen zu markieren. Eigentlich gehören sie vertragsgemäß in dieser Zeit dem Wanderschäfer, denn er hat einen Vertrag mit der Gemeinde.
Der Schäfer weiß jetzt, wo unsere Flächen sind. Er hält sich auch einigermaßen dran, besonders, wenn er mich sieht.
Wobei man sagen muss, es sind inzwischen meistens angestellte Schäfer, die dürfen auch mal so tun, als wüssten sie nicht Bescheid.
Ein bisschen Verständnis für die Kollegen ist auf jeden Fall hilfreich. Die haben mehr hungrige Schafe als ich und leben in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Ich bin froh, dass ich niemals meinem Unmut über abgenagte Flächen Luft gemacht habe.
Jetzt muss ich selbst zweimal im Jahr über die Flächen des Wanderschäfers, wir vertragen uns und kommen gut miteinander zurecht.
Leben und leben lassen!
Der Schäfer weiß jetzt, wo unsere Flächen sind. Er hält sich auch einigermaßen dran, besonders, wenn er mich sieht.
Wobei man sagen muss, es sind inzwischen meistens angestellte Schäfer, die dürfen auch mal so tun, als wüssten sie nicht Bescheid.
Ein bisschen Verständnis für die Kollegen ist auf jeden Fall hilfreich. Die haben mehr hungrige Schafe als ich und leben in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Ich bin froh, dass ich niemals meinem Unmut über abgenagte Flächen Luft gemacht habe.
Jetzt muss ich selbst zweimal im Jahr über die Flächen des Wanderschäfers, wir vertragen uns und kommen gut miteinander zurecht.
Leben und leben lassen!
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- Beiträge: 457
- Registriert: Do 29. Sep 2016, 21:33
Re: Rechtliche Grundlagen Wanderschäferei?
Mit Strohwischen wird das eigentlich hier in Mittelhessen auch geregelt. Es hilft auch oft mit den Schäfern zu sprechen und auf die Flächen hinweisen, die er schonen soll. Dieses Jahr war hier nach der Heuernte wenig Regen, dementsprechend auch sehr wenig Gras.
Re: Rechtliche Grundlagen Wanderschäferei?
Hallo
So ein altes Feldzeichen hat keinerlei Rechtliche Grundlage mehr.
Wäre zu schön.
Gruß:don.alfonso
So ein altes Feldzeichen hat keinerlei Rechtliche Grundlage mehr.
Wäre zu schön.
Gruß:don.alfonso
- Steffi
- Förderer 2020
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- Registriert: Do 6. Okt 2016, 16:58
- Wohnort: Untertaunus
- Schafrasse(n): Walliser Schwarznasenschafe
- Kontaktdaten:
Re: Rechtliche Grundlagen Wanderschäferei?
Bevor ich das falsch verstehe: Die Gemeinde kann für meine (Eigentum/gepachtet) Flächen mit einem Wanderschäfer einen Vertrag aushandeln, daß er meine Flächen beweiden darf? Ohne mich zu informieren?
LG,
Steffi
LG,
Steffi
Sheep happens
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- Förderer 2017
- Beiträge: 35
- Registriert: Mo 10. Okt 2016, 21:46
- Wohnort: Sachsen-Anhalt
- Schafrasse(n): Kameruner, Barbados Blackbelly, Dorper
- Herdengröße: 160
Re: Rechtliche Grundlagen Wanderschäferei?
Steffi,
definitiv NEIN.
Wenn Du einen Pachtvertrag besitzt, hast Du in dem dort genannten Zeitraum das alleinige Nutzungsrecht,
AUSGENOMMEN, es gibt dort schriftlich festgelegte Ausnahmenregelungen,
denen Du mittels Deiner Unterschrift zugestimmt hast (denn Du hast ihn ja unterschrieben).
Es ist nicht moeglich, dass jemand ein Grundstueck verpachtet und dieser, ohne Wissen und Einverstaendnis des Paechters,
einer 3. Person eine teilweises Nutzungsrecht einraeumt.
definitiv NEIN.
Wenn Du einen Pachtvertrag besitzt, hast Du in dem dort genannten Zeitraum das alleinige Nutzungsrecht,
AUSGENOMMEN, es gibt dort schriftlich festgelegte Ausnahmenregelungen,
denen Du mittels Deiner Unterschrift zugestimmt hast (denn Du hast ihn ja unterschrieben).
Es ist nicht moeglich, dass jemand ein Grundstueck verpachtet und dieser, ohne Wissen und Einverstaendnis des Paechters,
einer 3. Person eine teilweises Nutzungsrecht einraeumt.