Landschaftspflege über LPV / steuerrechtlich?

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5h33p
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Landschaftspflege über LPV / steuerrechtlich?

Beitrag von 5h33p »

Hallo zusammen,

ich bin schon ein paar Monate als stiller Mitleser im Forum unterwegs. Habe hier schon fleißig die Suche bemüht, bekomme meine Frage jedoch nicht wirklich gelöst und hoffe auf Euer Schwarmwissen.

Ich möchte mit meinen Schafen und Ziegen (Hobbyhaltung) Landschaftspflege über den LPV betreiben. Wer hier macht das bereits (speziell in Bayern) und kann mir sagen, wie die Landschaftspflege steuerrechtlich zu sehen ist?
Da ich eine Hobbyhaltung habe, stellt sich für mich die Frage, ob ich wegen der Aufwandsentschädigung ein Gewerbe oder erwerbsmäßige Landwirtschaft (Nebenerwerbslandwirtschaft) anmelden muss?

Viele Grüße
Fenja
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Re: Landschaftspflege über LPV / steuerrechtlich?

Beitrag von Fenja »

Ich denke, dass gibt man dann in der Steuererklärung unter " Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft" an.
Kommt wahrscheinlich auch ein bisschen auf das Ausmaß drauf an.
Frag doch einfach bei der zuständigen Behörde
:Kuh:
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Henry
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Re: Landschaftspflege über LPV / steuerrechtlich?

Beitrag von Henry »

Nahezu jede Tierhaltung landwirtschaftlicher Nutztiere begründet eine zumindest nebenerwerbliche landwirtschaftliche Tätigkeit. Ausnahmen wären die zoologischen Ausstellungen, die Versuchstierhaltung und die Tierhaltung zu Therapeutischen Zwecken. (Vielleicht gibt es weitere) Landschaftspflegerische Tätigkeit fällt ganz klar unter Landwirtschaft. Das betrifft die Diskussion mit der SVLFG.

Die Frage der Gewinnerzielungsabsicht reißt das steuerliche Thema an. Diese Absicht wird zu Ungunsten des Pflichtigen angenommen, wenn die Tierhaltung üblicherweise ausgeführt wird, um zum Einkommen des Halters mindestens beizutragen. Werden in mehreren aufeinander folgenden Jahren jedoch mit der Tierhaltung keine Überschüsse im Sinne von Einkommen erwirtschaftet, zieht das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht zu Ungunsten des Steuerpflichtigen in Zweifel. Behauptet dieser nun, seine Investitionen in Tierbestand, Flächen und Maschinen diene einer zukünftigen Eikommenserzielung, kann die Behörde sogar darauf abstellen, das der Gewinnerzielungsabsicht keine Gewinnerzielungsmöglichkeit zu Grunde liegen würde. (Und schmeißt so die Raten für den Traktor oder die Stallhalle in die Private Lebensführung, wie die Yacht ofer den Segelflieger und den Porsche)

Ich würde also ganz flach fliegen und mir vom LPV die Kosten meiner Schafbeweidung erstatten lassen und anschließen ganz aktiv „die Schnauze halten“.

Die Ersparnis alleine bei der SVLFG ist das auf jeden Fall wert.
Henry
der
Schafschützer
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