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Re: BTV Verbringen von Tieren

Verfasst: Sa 2. Feb 2019, 21:48
von Steffi

Re: BTV Verbringen von Tieren

Verfasst: Sa 2. Feb 2019, 23:27
von Gelöscht001
https://www.lkvbw.de/services/files/ken ... 190107.pdf

Meine diese Tierhaltererklärung muss man mitführen, wenn die Tiere nicht geimpft sind...

Re: BTV Verbringen von Tieren

Verfasst: So 3. Feb 2019, 08:45
von Henry
Ich gehe davon aus, daß sämtliche dieser von Amtstierärzten entwickelten "Regional"-Formulare einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten und schon nicht vom Nachbarkreis geschweige denn vom Ausland für irgendetwas akzeptiert werden. Tierseuchenbekämpfung ist Ländersache. Die Amtstierärzte betreiben sie jedoch so als wäre sie ihre Kreisangelegenheit. Dabei ist die Rechtslage bundesweit glasklar:

Nach Tiergesundheitsgesetz §4 ( (1) Bricht eine auf Grund einer Rechtsverordnung nach Absatz 4 anzeigepflichtige Tierseuche aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche befürchten lassen, so hat der Halter der betroffenen Tiere dies unverzüglich der nach Landesrecht zuständigen Behörde (zuständige Behörde) unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift sowie
1. des Standortes und der Haltungsform der betroffenen Tiere und
2. der sonstigen für die jeweilige Tierseuche empfänglichen gehaltenen Tiere
unter Angabe der jeweiligen Tierzahl anzuzeigen. Der Tierhalter hat Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verschleppung der Tierseuche zu vermeiden, insbesondere kranke und verdächtige Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, fernzuhalten.
)

Der Tierhalter muß also nicht mit seiner Unterschrift bestätigen dass bei den nachfolgend aufgeführten Tieren sowie bei den empfänglichen Tieren im Restbestand am (Datum)..............keine klinischen Anzeichen (unten aufgeführt) einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vorliegen.Eine solche Feststellung kann er nicht treffen, denn sie gilt nur für den Moment und er muß nicht danach suchen, denn er muß nur anzeigen, wenn sich die Krankheit zeigt, also offensichtlich und durch ihn bemerkt wird.

Niemand muß nachdem er durch eine Tempo-30-Zone gefahren ist, ein Formular ausfüllen, in dem er mit seiner Unterschrift bestätigt, daß er unter 30 km/h gefahren ist. Er muß nicht einmal bestätigen, daß er auf den Tacho geschaut hat.

Tierseuchenbekämpfung erfolgt nicht mit bürokratischen Mitteln. Sie erfolgt durch tatsächliche Untersuchungen, belastbare Laboranalysen und landesfinanzierte Prävention. Solche Zettel wie oben sind sinnlos, egal wie derbe übertrieben die Drohung mit Bußgeld ist. Ein Tierhalter wird nicht bestraft werden, wenn er Krankheitszeichen übersah, schon weil man ihm nachweisen muß, daß sich die Erkrankung "gezeigt" hat.