Einlieferungszeit getötete Schafe
Verfasst: Mi 13. Dez 2017, 16:50
Moin,
ich hatte das im alten Forum schon einmal recherchiert, finde aber jetzt keinen Faden und keinen Anfang mehr dazu. Wer weiß es noch? Ich meine es hieß "binnen 45 Minuten".
Wo - Gesetz, Verordnung etc. - steht die Zeit in der ein außerhalb eines Schlachthofes getötetes Schaf in den Schlachthof eingeliefert werden muß, um dort ausgeschlachtet und verarbeitet zu werden. Ich weiß, daß viele denken, in Schlachthöfe darf generell nur lebendes Vieh gebracht werden und es kann durchaus auch sein, daß das inzwischen auch tatsächlich so ist. Aber auch dazu fehlt mir der Rechercheanfang. Und auch das muß ja irgendwo stehen.
Es geht nicht um den Blutentzug.
ich hatte das im alten Forum schon einmal recherchiert, finde aber jetzt keinen Faden und keinen Anfang mehr dazu. Wer weiß es noch? Ich meine es hieß "binnen 45 Minuten".
Wo - Gesetz, Verordnung etc. - steht die Zeit in der ein außerhalb eines Schlachthofes getötetes Schaf in den Schlachthof eingeliefert werden muß, um dort ausgeschlachtet und verarbeitet zu werden. Ich weiß, daß viele denken, in Schlachthöfe darf generell nur lebendes Vieh gebracht werden und es kann durchaus auch sein, daß das inzwischen auch tatsächlich so ist. Aber auch dazu fehlt mir der Rechercheanfang. Und auch das muß ja irgendwo stehen.
Es geht nicht um den Blutentzug.