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Gewerbe anmelden?

Verfasst: Mi 6. Sep 2017, 20:19
von Kathannes
Wir vermarkten Gemüse ab Hof, Lammfleisch geht bisher im Verwandten und Bekanntenkreis weg. Ich würde aber gerne auch Lammfleisch ab Hof vermarkten. Der Plan: Beim Metzger schlachten und zerlegen lassen, evtl sogar vom Metzger vakuumieren lassen oder selbst vakuumieren und alles einfrieren. Also kein Frischfleisch.
Nun habe ich gelesen, dass bei Schafen und Lämmern alles was über Lammhälften hinaus weiter zerlegt wird als zweite Verarbeitungsstufe (oder erste oder wie auch immer das war) zählt, und dafür muss ein Gewerbe angemeldet werden, egal in welchem Maßstab. Ich denke dass bei mir vielleicht 5 Lämmer auf die Weise im Jahr weggehen könnten. Wie läuft das bei euch? Wie vermarktet ihr? Habt ihr wirklich alle Gewerbe, wenn ihr die Lämmer grob zerlegt verkauft? Und wenn Gewerbe, was hängt da für ein Rattenschwanz dran? Was kommt auf mich zu, wenn ich anmelde?
:gruebel:
Liebe Grüße, Kathi

Re: Gewerbe anmelden?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:50
von Grete
Wir haben noch Rinder und da ist es auch so. 1/4 Rind darf so verkauft werden, Rest muss über Gewerbe laufen oder eben Eigenbedarf. Nur wer futtert 400 kg Rind für sich?

Es ist so das man die zweite Stufe anmelden muss. Was genau und wie das würde ich beim Landratsamt oder Vetamt erfragen, bzw. welche Stelle bei Euch da zuständig ist. Lieber direkt beim verantwortlichen vor Ort. Es hängt zu viel dran.

Re: Gewerbe anmelden?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 23:12
von Fröschchen
Wieder mal Gesetze in D... Was soll das denn?? Kein Verständnis!

Wir verkaufen hier auch etwa 5 - 10 Lämmer, meist aber noch lebend zur Selbstschlachtung beim Käufer.
Hier im Dorf tauschen wir, Lamm gg. Rind oder Schwein, Enten gg. Kaninchen usw.

Schlachtung bei uns durch gelernten Metzger, superfein; letztens durch einen Jäger: war halt ein bissel gröber.
Aber auch ok.

Bin am Überlegen, ob ich mir die Fertigkeit nicht auch aneignen sollte. Geflügel hab' ich ja auch gelernt...

Aber zur Ausgangsfrage: 5 Lämmer p.a.: Gehen die nicht so weg?

LG

Re: Gewerbe anmelden?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 23:14
von Manfred

Re: Gewerbe anmelden?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 23:34
von Fröschchen
Oh Manne, biste schnell!!
Und ganz schön viel Lesematerial.
Und Kopfschüttel-Ergebnis. Aber wissender jetzt. (Aber vllt. vergessen sollte, gelesen zu haben??)
LG

Re: Gewerbe anmelden?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 08:44
von Manfred
Hier kannst du das alles noch ausführlicher nachlesen:
http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/a ... mt_web.pdf

Die Gewerbeanmeldung ist ja eigentlich kein Problem.
Zur Gemeinde gehen, den Zettel ausfüllen, fertig.
Der Haken daran ist, dass man für das Gewerbe dann eine eigene Steuererklärung machen muss.
Das ist halt zusätzlicher bürokratischer Aufwand.
Da die Ämter außer Verwaltungsaufwand auch nichts davon haben (dem Finanzamt is es ja im Prinzip egal, ob die den Gewinn aus der Direktvermarktung als landwirtschaftlichen oder gewerblichen Gewinn versteuerst und die Hygieneauflagen musst du so oder so einhalten) scheint da aber niemand so genau hinzusehen, solange die Vermarktung klar Anhängsel der Landwirtschaft ist.
Dazu kommt, dass ein Gewerbe steuerrechtlich eine Gewinnerzielungsabsicht verlangt. Und den Gewinn kannst du ja durch dein Einkaufspreis (der Preis für den du die Schlachtkörper von deinem landwirtschaftlichen Betrieb kaufst) jederzeit auf Null ziehen. Dann wird aus dem Gewerbe Liebhaberei.
So ganz scheint die Geschichte vom Gesetzgeber jedenfalls nicht durchdacht zu sein...
Da wäre eine Kleinmengenregelung sinnvoll, um die Leute aus dieser rechtlichen Grauzone zu holen.

Auf der bürokratisch sicheren Seite wärst du, wenn du deine Lämmer als Hälften vermarktest und die Käufer den Metzger mit der Zerlegung beauftragen. Den Kunden steht es dabei natürlich frei, Einkaufsgemeinschaften zu bilden und z.B. zu zweit oder zu dritt ein halbes Lamm zu kaufen. Und dich kann auch niemand davon abhalten, als kostenlosem Freundschaftsdienst für den Metzger das Geld zu kassieren und in seinem Namen ein paar Quittungen auszustellen.

Re: Gewerbe anmelden?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 20:41
von schafbauer
die Sicht in Ö ist anders. etwas klarer.

halbe oder ganze schlachtkörper fallen unter sogenannte urproduktion. hier kommen die allgemeinen buchhaltungs bzw aufzeichnungsgrenzen zu tragen.

zerlegte und veredelte ware muss ans finanzamt und sozialversicherung gemeldet werden. abgaben halten sich sehr in grenzen wenn man gewisse umsätze nicht übersteigt. hier kommen dann auch die grenzen ins spiel bzw gibt es eine GVE grenze ab dann man gewerblich ist. aber irgendwas ab 285 lämmer

bei 5 lämmern mach ich mir keinen kopf. einzige generell einfrieren würde ich nicht da die hygienebestimmungen immer gelten und bei tiefkühlware muss man die temperatur nachweisen. schwierig.