In der bayerischen Infobroschüre zur Cross Compliance steht auf Seite 5, dass nach einen Urteil des europäischen Gerichtshofs (Rechtssache T437/14, Urteil vom 28. September 2016) die Regelungen zur Betriebsregistrierung (Anzeigepflicht der Schaf-/Ziegenhaltung), über Meldungen zur HI-Tier-Datenbank, die Stichtagsmeldungen und das Begleitpapier nicht mehr CC-relevant seien.
Die Regelungen sind aber weiter fachrechtlich verbindlich.
Die Regelungen zur Tierkennzeichnung und zur Führung des Bestandsregisters werden auch weiterhin bei CC-Kontrollen überprüft.