Medienberichte zum Thema Wolf

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Ms. Jackson
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Re: Medienberichte zum Thema Wolf

Beitrag von Ms. Jackson »

Ist Dir schonmal in den Sinn gekommen, das man manche Wiesen/Weiden/Grünflächen nicht die gleichen STANDARD Maße aufweisen? Z.B. wenn eine Wiese an einem Grundstück angrenzt. Das Grundstück höher liegt als die Wiese, die Mauer des Grundstück die Begrenzung der Wiese ist. Also braucht der Graukittel nur das Türchen vom Nachbaren öffnen (oder drüber springen) u. mit einem hobs ist der Graukittel auf MEINEN Grundstück u. versucht MEINE Schafe zu reißen. Sind jetzt die MINDESTANFORDERUNGEN gegeben?

Die MINDESANFORDERUNGEN dienen nur dazu, sich von jeder Schuld/Handeln freizukaufen. Nochmal, wenn Du einen Graukittel sicheren Zaun sehen willst, dann schau Dir die Zäune im Bärenpark, Zoo, Serengeti Park an. Nimm den Bernhardt mit.

Schweden hat 36 Wolfsrudel, wir (D) haben 184 Wolfsrudel. Die Fläche u. Einwohnerzahl von Schweden mal mit der Fläche u. Einwohnerzahl mit DEUTSCHLAND vergleichen. Muss/sollte man unverzüglich handeln?
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Ms. Jackson
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Re: Medienberichte zum Thema Wolf

Beitrag von Ms. Jackson »

Landwirtschaft dient allen... :nick:
Edwin
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Re: Medienberichte zum Thema Wolf

Beitrag von Edwin »

Ms. Jackson hat geschrieben: Sa 13. Jan 2024, 00:22 ... wenn eine Wiese an einem Grundstück angrenzt. Das Grundstück höher liegt als die Wiese, die Mauer des Grundstück die Begrenzung der Wiese ist. Also braucht der Graukittel nur das Türchen vom Nachbaren öffnen (oder drüber springen) u. mit einem hobs ist der Graukittel auf MEINEN Grundstück u. versucht MEINE Schafe zu reißen. Sind jetzt die MINDESTANFORDERUNGEN gegeben?...
kommt auf die vom Land geforderten Mindestanforderungen an. In der Regel, so wie Du es beschreibst sind die Anforderungen nicht erfüllt, da es sich hierbei um eine Einsprunghilfe handelt, wenn die Zaun - (Mauer-)höhe nicht den Mindestanforderungen entspricht, in Sachsen 1,20 m Höhe, in Brandenburg 1,40 m!
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st68
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Re: Medienberichte zum Thema Wolf

Beitrag von st68 »

Loulou hat geschrieben:"Anfüttern" nennt man so etwas.
"Täter-Opfer-Umkehr" nennt man so etwas.
Bernhardt hat geschrieben:Die Mindestanforderungen an den Herdenschutz, also wie die Tiere geschützt werden müssen, seien in allen Fällen bezüglich der Schafhaltung nicht erfüllt gewesen.
Von MÜSSEN, in Bezug auf Anforderungen gegen Wolfsangriffe, ist in absolut keiner Wolfsverordnung die Rede.
Wenn es ein Verstoß gegen das TSG wäre, seine Tiere nicht ausreichend gegen Raubtierangriffe zu schützen (was wäre in dem Fall ausreichender Schutz?), gibt es doch sicher schon reichlich Präzedenzfälle in denen Tierhalter zu saftigen Strafen verurteilt wurden, weil sie Schafe, Rinder, Pferde, Lamas, Hunde (auch Herdenschutzhunde), an Wölfe verloren haben. Ich bitte diesbezüglich um Beispiele.

Andersrum sollte wirklich mal jemand die deutschen/europäischen Rewildinglobbyisten, wegen vorsätzlichem Verstoß gegen diesen §1 TSG, verklagen. So langsam sollte es jedem klar geworden sein, dass das friedliche Miteinander von Wolf und Weidetier in unserem Land nicht möglich ist. Genauso wie es weltweit in keinem Land möglich war und bis heute ist. Vor allem auch, weil der flächendeckende Schutz, der von diesen Leuten gefordert wird, in der Praxis nicht machbar ist.

Mit Schutz meine ich Schutz vor Raubtieren, nicht Schutz des Anspruches auf Entschädigungszahlungen.

Wolfsexperten reden immer von ZUMUTBAREM Herdenschutz. Welcher Herdenschutz im Stadtgebiet von Dresden (darum gehts wohl im Artikel) zumutbar wäre und wie der Vorhandene Schutz überhaupt aussah, wird nirgens erwähnt (so wie in allen anderen Fällen, wo den Tierhaltern mangelnder Schutz vorgeworfen wird).
Edwin hat geschrieben:In der Regel, so wie Du es beschreibst sind die Anforderungen nicht erfüllt, da es sich hierbei um eine Einsprunghilfe handelt, wenn die Zaun - (Mauer-)höhe nicht den Mindestanforderungen entspricht
Es gibt Bundesländer, in denen eine drei Meter vom Zaun entfernte Parkbank als Einsprunghilfe gewertet wird und daraufhin die Entschädigungszahlung verweigert wird.
Edwin hat geschrieben:in Sachsen 1,20 m Höhe, in Brandenburg 1,40 m!
Damit sind hoffentlich stromlose Festzäune gemeint? Wurde denn nun endlich bundesweit das Baurecht geändert um den Tierhaltern die Wolfssichere Einzäunung ihrer Weidetiere zu ermöglichen, oder können sie wenigstens einigermaßen erfolgreich ihre Gemeinde/Bauamt wegen der vorsätzlicher Sabotage ihrer Schutzbemühungen verklagen?

Im Anhang ein Bild, wie es aussieht, wenn man auf den empfohlenen Mindestschutz setzt und nicht nächtens mehrmals den Zaun nachbessert. Sicher auch ein eklatanter Verstoß gegen den §1 TSG. Und in der Statistik des Wolfsmanagments dann als "Mindestschutz nicht gegeben" gelistet.
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Ms. Jackson
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Re: Medienberichte zum Thema Wolf

Beitrag von Ms. Jackson »

@Edwin
Hier das Regelwerk für Hessen. Wenn ich das lese (LLH), fehlen mir einfach die Worte. Mit dem Herren hatte ich schon EINSEITIGEN Kontakt. LLH bitte nicht mit dem LHL verwechseln, dazwischen liegen Welten (Theorie u. Praxis). https://llh.hessen.de/tier/herdenschutz ... eidetiere/

Edwin, ich wollte damit ja nur sagen, das nicht alle Weiden standardisiert eingezäunt werden können. Ist also nicht validierbar.
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Re: Medienberichte zum Thema Wolf

Beitrag von Zibble »

Das war jetzt wirklich ein Suchbild bis ich den Zaun gefunden hatte !
Dachte zuerst das sind Treckerspuren und Du machst Hütehaltung :grusel:
Ich habe Schaf und ich weiß warum
Edwin
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Re: Medienberichte zum Thema Wolf

Beitrag von Edwin »

Edwin hat geschrieben:in Sachsen 1,20 m Höhe, in Brandenburg 1,40 m!
Frage st.68 : Damit sind hoffentlich stromlose Festzäune gemeint? Wurde denn nun endlich bundesweit das Baurecht geändert um den Tierhaltern die Wolfssichere Einzäunung ihrer Weidetiere zu ermöglichen, ... ?
[/quote]

Ja es sind stromlose Festzäune gemeint, ich beziehe mich ja hier auch auf die Frage von Mr. Jackson auf das Überwinden einer Mauer als Gartenzaun.
Nein, es gelten immer die Wolfsverordnungen der Länder!
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Ms. Jackson
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Re: Medienberichte zum Thema Wolf

Beitrag von Ms. Jackson »

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Re: Medienberichte zum Thema Wolf

Beitrag von Ms. Jackson »

Zu meiner Einzäunung der Schafe. Geräte 1x 4 Joule 10.000 Volt für Batteriebetrieb, 1x 5 Joule 10.000 Volt Netzbetrieb. Alle beide Geräte müssen im Höchstfall 100m Netz (90cm hoch) u. zusätzlich eine Litze befeuern.

Habe zwei Weiden. Eine Weide hat eine Seite ein Gebäude als Einfriedung, eine Seite Maschendrahtzaun 1,20m, eine Seite ein Jägerzaun, eine Seite Knotengeflecht 1,20m. Der Jägerzaun ist aber zu niedrig, davor spanne ich eine Litze 108cm hoch. Vor den Maschendrahtzaun u. dem Knotengeflecht kommt ein 50m Netz. In den Knotengeflecht stecken schon Köpfe durch, darum kommt da ein Netz vor. Habe keine Lust auf Schlitzohren. Dieses Jahr werde ich dort nur mit Litzen einzäunen.

Die andere Weide am Haus links u. recht u. unten Maschendrahtzaun 1,20m. Rechts vom Nachbaren nur einen Meter hoch u. zum Boden 10cm Luft. Also kommt oben u. unten eine Litze hin. Als Abtrennung war ein Geflügelnetz, werden ich dieses Jahr ebenfalls die Litze nehmen. Geht einfach schneller.

Zur Dokumentation eines eventuellen Wolfangriff, sind alle Grundstücke von mir (Weiden/Wiesen), mit Kameras ausgestattet. Einmal der Nachbar, einmal ich. Die Schafe werden zu allen 4 Seiten auf allen beiden Wiesen von Nachbaren beobachtet. Nachts bis 3 Uhr. Ab 5:30 Uhr von mir, dann muss ich zur Arbeit. Alles mitten im Dorf. Besser geht es glaube ich nicht. Wenn die außerhalb stehenden Rinder, Zossen u. Schafe vom Graukittel angegriffen werden sollten, kommen meine Schafe Nachts in den Stall. Grünfutter kann ich jederzeit in der vegetativen Phase mit der Handsense mähen.

Die Schafe fressen noch die letzten Reste vom Baumerziehungsschnitt (Kiefer, Fichte). Kastanie, Nussbaum, Kirsch, Birnen, Linden u. Eschenäste, haben sie schon verputzt.
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Re: Medienberichte zum Thema Wolf

Beitrag von Zesti »

Loulou hat geschrieben: Fr 12. Jan 2024, 21:48 "Anfüttern" nennt man so etwas.
Zitat: ""In allen Fällen konnte nach der erfolgten Rissbegutachtung der Wolf mit hinreichender Sicherheit bestätigt werden", sagt Bernhardt. Die Mindestanforderungen an den Herdenschutz, also wie die Tiere geschützt werden müssen, seien in allen Fällen bezüglich der Schafhaltung nicht erfüllt gewesen."
Das ist zugleich ein Verstoß gegen § 1 des Tierschutzgesetzes. Stets behaupten die Halter, daß sie ihre Tiere "lieben". Mindestanforderungen!
Haben Sie überhaupt selber Schafe?
Oder wollen Sie hier nur ein Troll sein.

Wissen Sie wann die Mindestanforderungen bei Rissgutachten schon nicht erfüllt sind?
Es reicht wenn 1cm fehlt, da ist es egal, ob der Wolf die Stelle gefunden hat oder ob die Schafe durch einen oder mehrere Hunde zusätzlich geschützt wurden.
Es gibt Fälle, da war die Bodenlitze 1cm zu hoch und dann interessiert niemanden, das der gar nicht dort an der Stelle war.
Im Protokoll steht sofort Mindestanforderung nicht erfüllt, es gibt keine Entschädigung.

Wir weiden leider nicht auf Fußballfelder die Brett eben sind und ich sehe auch ein, wenn die Stelle wo der Mangel war, durch den Wolf genutzt wurde, das dann keine Entschädigung gezahlt wird. Aber bei uns ist es egal, ob 90cm, 105cm, 120cm oder 140cm Netze, der Wolf springt drüber, weil er es an den ASP- Zäunen gelernt hat. Da brauch ich nicht schauen, ob die Bodenlitze einen CM zu hoch ist, es versteht sich dann auch von selbst, dass es nicht 30cm mehr sein dürfen, aber wegen 1cm :vogel: .

Also stell nicht jeden Schäfer hin, wo im Rissgutachten steht, Mindestanforderung nicht gegeben, dass er seine Tiere nicht schützt.
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