meldungen aus den medien
- Steffi
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Re: meldungen aus den medien
"In Sachsen darf die freie Landschaft nach § 27 Abs. 1 SächsNatSchG von allen zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nicht betreten werden; als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Aussaat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung."
LG,
Steffi
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Re: meldungen aus den medien
Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
16. § 4 Abs. 1 Nr. 16 die Wege verlässt;
...und diese werden geahndet...
Die Polizei hat mich darauf hingewiesen und ich hab eine Anzeige gemacht.
Ich wurde doch aufgeklärt, wenn einer in meinen Pferch einsteigt, ist das Hausfriedensbruch.
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
16. § 4 Abs. 1 Nr. 16 die Wege verlässt;
...und diese werden geahndet...
Die Polizei hat mich darauf hingewiesen und ich hab eine Anzeige gemacht.
Ich wurde doch aufgeklärt, wenn einer in meinen Pferch einsteigt, ist das Hausfriedensbruch.
Schafhüterin
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Re: meldungen aus den medien
Da es in Deutschland niemals unbestellte Ackerflächen gibt (Zwischenfrucht) und Grünland 365 Tage im Jahr beweidet wird, oder werden könnte, bleiben dem naturliebenden Wanderer in unserer Kulturlandschaft also nur die öffentlichen Wege. Und Landwirtschaftswege?Steffi hat geschrieben:Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nicht betreten werden; als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Aussaat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung.
Nur wer bringt das den Naturmissverstehern unmissverständlich bei?
- Steffi
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Re: meldungen aus den medien
Bei uns ist es so, daß die "offiziellen" Feldwege (geschottert) von der Gemeinde im Zuge der Verkehrssicherungspflicht gehalten in Ordnung werden (müssen).Die reinen Wirtschaftswege (meist Graswege oder einfache Fahrstreifen) sind nicht öffentlich und es besteht auch keine Verkehrssicherungspflicht. Wer als Spaziergänger auf so einem Weg in ein Loch tritt, kann die Gemeinde oder die Landwirte nicht dafür haftbar machen. Das Betreten (durch Menschen oder Hunde) von Landwirtschaftsflächen hat den Leuten hier ein sehr "einfühlsamer" Landwirt abgewöhnt -dafür seh ich heute,wie ebenjener LW mit seinem Düngestreuer die Abkürzung quer über unseren Acker nimmt...
LG,
Steffi
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- Henry
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Re: meldungen aus den medien
Bitte zitiert mal irgendein rechtskräftiges Urteil für Hausfriedensbruch im Schafferch.
Henry
der
Schafschützer
der
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Re: meldungen aus den medien
Lese hier gespannt mit.
Also hier sind üblicherweise die Wiesen zwischen Georgi ( April ) und Allerheiligen ( Anfang November ) tabu.
Sie werden definitiv auch nicht das ganze Jahr beweidet.
Dann denke ich ist zwischen Landschaftsschutzgebiet und normaler Weidefläche ein Unterschied
Der Rahmen für Landschaftsschutzgebiete ist zwar deutschlandweit der gleiche hat aber durchaus regionale Unterschiede, das wird in den Ländern angepasst.
Sprich die Rechtslage ist meines Erachtens nicht überal gleich.
Ich definiere Hausfriedensbruch übrigens wie Henry, ist aber nur meine laienhafte Meinung dazu.
Wir sind zwar nah an Österreich, dennoch D ;-)) aber wenn wir hier das Betretungsrecht nach Hausfriedensbruchart umlegen würden, wäre hier keinerlei Tourismus , keine einzige Bergtour möglich. Das halte ich im praktisch Umsetzbaren gelinde gesagt für meine Gegend hier für illusorisch.
Also hier sind üblicherweise die Wiesen zwischen Georgi ( April ) und Allerheiligen ( Anfang November ) tabu.
Sie werden definitiv auch nicht das ganze Jahr beweidet.
Dann denke ich ist zwischen Landschaftsschutzgebiet und normaler Weidefläche ein Unterschied
Der Rahmen für Landschaftsschutzgebiete ist zwar deutschlandweit der gleiche hat aber durchaus regionale Unterschiede, das wird in den Ländern angepasst.
Sprich die Rechtslage ist meines Erachtens nicht überal gleich.
Ich definiere Hausfriedensbruch übrigens wie Henry, ist aber nur meine laienhafte Meinung dazu.
Wir sind zwar nah an Österreich, dennoch D ;-)) aber wenn wir hier das Betretungsrecht nach Hausfriedensbruchart umlegen würden, wäre hier keinerlei Tourismus , keine einzige Bergtour möglich. Das halte ich im praktisch Umsetzbaren gelinde gesagt für meine Gegend hier für illusorisch.
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Re: meldungen aus den medien
Henry, der gute Polizist hats aufgenommen und da jede Menge Zeugen da waren, es zur Anzeige gebracht, also, was will ich mehr?Henry hat geschrieben:Bitte zitiert mal irgendein rechtskräftiges Urteil für Hausfriedensbruch im Schafferch.
Das sind banalitäten, mit denen sich kein Richter abgibt.
Es war um das Opferfest und diese Leute wurden jetzt mal gewarnt, das hier Menschen sind, die ein Auge, oder auch mehrere auf meine Schafe haben und dafür muss ich nicht jedes Gesetz zerplücken.
...und ansonsten, gilt das Gesetz des Knüppels...
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Re: meldungen aus den medien
Kälber billiger als Ferkel
Die Kälberpreise liegen am Boden, zum Teil müssen Landwirte sogar „Abholgebühren“ zahlen. Woran liegt das?
https://www.wochenblatt.com/landwirtsch ... 09575.html
Die Kälberpreise liegen am Boden, zum Teil müssen Landwirte sogar „Abholgebühren“ zahlen. Woran liegt das?
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Schafhüterin
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Re: meldungen aus den medien
Soweit sind wir schon.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... fe592.html
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Re: meldungen aus den medien
Erst werden die Schäfer an den Rand gedrängt und dann den Abgrund hinunter gestoßen.smallfarmer hat geschrieben:Soweit sind wir schon.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... fe592.html
Natürlich gibt es immer Ausnahmen.
Ich glaube nicht, das einer der Tierschützer das Gespräch gesucht hat. Die hätten ihm ja mal bei seinem Personalmangel unterstützen können.
Schafhüterin
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