bestandsregister, teil C

Manfred
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Registriert: Mi 28. Sep 2016, 22:36
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Re: bestandsregister, teil C

Beitrag von Manfred »

Ich verstehe das wie du.
Deshalb bleibe ich dabei: Die Behördenmitarbeiter steigen bei dem Vorschriften-Verhau vielfach selbst nicht mehr durch.
Bringen tun diese Vorschriften eh nichts, zumindest nicht gemessen am Aufwand.
Und wer als Betriebsleiter zusätzliche Daten erfassen will, kann das ja ohne Vorschriften jederzeit eigenständig tun.

Mein Vorschlag:

Für Betriebe, die nur Schlachttiere produzieren: Wegfall sämtlicher Aufzeichnungspflichten für auf dem Betrieb geborene Tiere. 1 x im Jahr Bestandszählung. Markierung der Schlachttiere mit Betriebsohrmarke (oder einer einfacheren technischen Lösung, falls sich welche finden, Farbcode oder künstliche DNA zum Aufsprühen etc.) vor dem Transport zur Schlachtstätte, falls die Schlachtstätte nicht zum Betrieb gehört.
Aufzeichnung der zugekauften Zuchttiere. Aufzeichnung des Weiterverkaufs von zugekauften Zuchttieren an andere Halter.

Für Zuchtbetriebe: Einzeltierkennzeichnung für im Zuchtbuch erfasste Tiere spätestens 9 Monate nach Geburt bzw. vor Verlassen des Betriebs. Aufzeichnung, wohin die Tiere verkauft werden.

Für Schlachtbetriebe: Melden Zahl und Herkunft (Ohrmarke) der Schlachttiere.

Damit wäre alles abgedeckt, wofür die Viehverkehrsordnung eingeführt wurde. Sprich es wäre nachvollziehbar, wo gehandelte Tiere her kommen und welchen Weg sie genommen haben.

Und wie gesagt: Betriebsleiter, die mehr wollen, könnten jederzeit ihre Tiere individuell markieren und alle gewünschten Daten erfassen.
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