Kopf und Hörner

Nanna
Beiträge: 15
Registriert: Mo 3. Okt 2016, 12:22
Wohnort: Süddeutschland
Schafrasse(n): Ouessantschaf
Herdengröße: 43

Kopf und Hörner

Beitrag von Nanna »

Hallo grüßt Euch :-)

Hab hier mal eher ne komische Frage...
Falls eines meiner Böcke an Altersschwäche stirbt und ich die Hörner mit samt Schädel behalten wollte was müsste ich da beachten rein rechtlich? Nimmt der Abdecker auch kopflose Tiere oder müsste ich den Bock Schlachten lassen damit alles rechtens zugeht?
Irgendwie fände ich es schade die prachtvollen Gehörner wegzuwerfen....präparieren lassen als Wandschmuck schwärmt mir da so vor mit Namen und Prämien :-)....

Liebe Grüße von Nanna
Ouessantschafzucht "von den Heubergwiesen"
www.ouessantschafe-heuberg.de
Hobbyschaf
Beiträge: 60
Registriert: Do 27. Okt 2016, 17:25

Re: Kopf und Hörner

Beitrag von Hobbyschaf »

Warum sollen die den Bock dann so nicht nehmen? Wenn auf der Weide ein angefressenes Tier liegt, sprich Teile davon fehlen holen die es ja auch. Egal wieviel fehlt. Der Kopf und die Hörner sind dein Eigentum, auch das ganze Tier. Nur was du ihnen freiwillig gibst, dürfen sie mitnehmen. Und wenn doch einer mal blöd käme, gibt ja die seltsamsten Leute manchmal, dann hast du ihn halt so gefunden.

Evtl. könnte ich mir vorstellen, das es bei meldepflichtigen Seuchen anders wäre, z.B. Milzbrand oder sowas. Aber ich denke, da verzichtest du freiwillig.

Die Quessant haben aber auch schon einen feinen Kopfschmuck. Würde ich auch nicht übers Herz bringen, das entsorgen zu lassen.
Schafhüterin
Förderer 2019
Förderer 2019
Beiträge: 782
Registriert: Do 29. Sep 2016, 08:13
Wohnort: Pfalz
Schafrasse(n): Kerry Hill, Waldschafe, Suffolk, Sc. Blackface,
Barbados Blackbelly x Wiltshire Horn, 1 Skudde

Re: Kopf und Hörner

Beitrag von Schafhüterin »

In der Europäischen Union wird die Bekämpfung durch die Verordnung (EG) Nr. 999/2001, zuletzt geändert in der Verordnung (EG) Nr. 339/2006, und das nationale Tierseuchenrecht (in Deutschland: Tierseuchengesetz, Viehverkehrsverordnung, VO über anzeigepflichtige Tierseuchen und die TSE-Überwachungsverordnung; in Österreich: Scrapie-Überwachungsverordnung geregelt. Alle Todesfälle bei über 18 Monate alten Schafen müssen auf Scrapie untersucht werden, ebenso stichprobenartig alle Schlachttiere ab diesem Alter.

Köpfe bleiben deshalb beim Schlachter.
Schafhüterin


Ich arbeite für Schafe
Hobbyschaf
Beiträge: 60
Registriert: Do 27. Okt 2016, 17:25

Re: Kopf und Hörner

Beitrag von Hobbyschaf »

Ich hatte Anfang diesen Jahres drei ältere Schafe verwursten lassen. Mein Tierarzt macht hier auch die Fleischbeschau. Ich hatte beim TA mal nachgefragt, weil der Fleischer das Rückenmark entfernt hat und meinte, das dürfen wir nicht nehmen. Der Kopf muß auch weg.

Vom TA kam dann ein großes nein, so ist das nicht. Die Vorschrift besagt, das beim Kopf das Hirn entfernt werden muß. Dann kann ich ihn selbst verwerten oder wie sonst auch den Hunden eine Freude bereiten. Beim nächsten Mal lasse ich den Kopf auch mit das Fell abziehen, den Hunden zuliebe.
Benutzeravatar
Waldschaf
Beiträge: 299
Registriert: Do 29. Sep 2016, 07:38
Wohnort: Bez. Perg, OÖ
Schafrasse(n): Waldschaf (HB)
Herdengröße: 15

Re: Kopf und Hörner

Beitrag von Waldschaf »

In Österreich gibt es zwar kein Risiko-Material mehr, da wir offiziell als scrapiefrei gelten, allerdings braucht man doch einen Abholbeleg von der TKB für das Bestandsregister. Wie das ohne Kopf geht, weiß ich nicht.

Robert.
Benutzeravatar
Henry
Beiträge: 4439
Registriert: Fr 4. Nov 2016, 10:40
Wohnort: Leipzig
Schafrasse(n): Bluefaced Leicester, Kamerun, Wiltshire Horn, Merino Landschafe, Mules
Herdengröße: 310
Kontaktdaten:

Re: Kopf und Hörner

Beitrag von Henry »

Dann schreib ihn als "entlaufen" oder "verkauft an Ahmed al Hamdulilah zur umgehenden Schlachtung". Ist bei Euch die Erde so hart?
Henry
der
Schafschützer
Benutzeravatar
Codys-Hunter
Beiträge: 19
Registriert: Mi 25. Jan 2017, 09:10
Wohnort: GS
Schafrasse(n): alte Gotländer, Pfauen Ziegen
Herdengröße: 200

Re: Kopf und Hörner

Beitrag von Codys-Hunter »

ich hatte dies kürzlich mit einem Ziegenbock.... und es gestaltete sich dann so,

dass mein schlachter den kopf abgetrennt hat und die tierkörperbeseitigungsstelle ihn dann nur noch als
schlachtabfall abgeholt , wird auch anders berechnet

vg

ICH BIN NICHTS FÜR SCHWACHE NERVEN :duck:
Schafhüterin
Förderer 2019
Förderer 2019
Beiträge: 782
Registriert: Do 29. Sep 2016, 08:13
Wohnort: Pfalz
Schafrasse(n): Kerry Hill, Waldschafe, Suffolk, Sc. Blackface,
Barbados Blackbelly x Wiltshire Horn, 1 Skudde

Re: Kopf und Hörner

Beitrag von Schafhüterin »

Hallo,

der Bursche in meinem Profilfoto muss jetzt auch gehen. Seinen Kopf möchte ich gerne behalten.

Als ich bei der letzten Abholung eines Schafes (12 Monate ohne Ohrmarke - vergessen einzuziehen :drama: ) den Fahrer fragte, ob ich das noch erledigen sollte, sagte er mir, das es keine Rolle spielt. Also kann das Tier schon nicht zugeordnet werden.

Von andere Seite habe ich gehört, es würden dort Stichproben gezogen werden. :?: :?: :?:

Nun ja, wer sollte schon einen 17 Jahre alten Kopf essen wollen.
Waldschaf hat geschrieben:allerdings braucht man doch einen Abholbeleg von der TKB für das Bestandsregister. Wie das ohne Kopf geht, weiß ich nicht. Robert.
Hallo Robert,

ich muss die Schafe immer durch ein Waldstück zur Straße bringen (die finden sonst mein Grundstück nicht) ... und dort ablegen.... da läuft jeder vorbei und hat Zugriff auf die toten Tiere (abgedeckt). Wir melden telefonisch über Tastatur ... mit Menüführung.... dort gibst du Hauptgruppe...Untergruppe.. Anzahl ein.... und bestätigst das.. fertig. Der Abdecker kommt irgenwann am nächsten Tag gefahren (Anwesenheit nicht notwendig) und läd die Tiere auf. Beleg bekommst du keinen mehr.

LG
Schafhüterin


Ich arbeite für Schafe
Benutzeravatar
Waldschaf
Beiträge: 299
Registriert: Do 29. Sep 2016, 07:38
Wohnort: Bez. Perg, OÖ
Schafrasse(n): Waldschaf (HB)
Herdengröße: 15

Re: Kopf und Hörner

Beitrag von Waldschaf »

Das scheint es bei uns in Österreich nicht zu geben. Allerdings habe ich auch kein Handy ...

Den Beleg brauche ich im Bestandsregister. Man könnte höchstens "Schlachtung für Eigenverbrauch" melden, dann braucht man keinen.

Robert.
Heumann
Beiträge: 594
Registriert: Do 13. Okt 2016, 21:57

Re: Kopf und Hörner

Beitrag von Heumann »

Der Beleg ist jetzt online abrufbar (Niedersachsen, Rendac Iker).
Henrys Idee ist schon die richtige. Ahmed Behmed kauft den Bock und bekommt einen Beleg. Fertig.
Antworten