Freilaufendes Kamerunschaf als Wildtier einstufen?

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Schafhüterin
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Freilaufendes Kamerunschaf als Wildtier einstufen?

Beitrag von Schafhüterin »

Hallo,

ich fasse mich kurz - es geht hier um einen Fall, zudem ich hinzu gezogen worden bin:

Als 3-monatiges Lamm (weiblich) gekauf - beim Abladen (neuer Eigentümer) hat dieser nicht aufgepasst und es ist abgehauen.

Es läuft jetzt seit Anfang Mai 2018 über die Äcker versorgt sich und ist wohlgenährt. Kein Landwirt hat sich über das Schaf beschwert.

Seit ca. September 2018 steht es (zwischen Bundesstraße und Bahnlinie) und pendeld dort auf einem Acker hin und her (nicht über Straße, oder Bahngleis), von Aussiedlerhof (dort schläft es nachts) und über die Äcker um zu futtern. Zum Wiederkauen liegt es immer am gleichen Strommast und döst. Wenn die Äcker bewirtschaftet werden, stört sie das kaum, sie läuft dann etwas weiter...
Die Landwirte freuen sich über sie, das bischen Verlust ertragen sie gerne.

Der Eigentümer hat sich anfangs bemüht, dann aber nicht mehr.

Da viele Leute sich um das Schaf sorgten und immer wieder bei Polizei, Gemeinde, Presse usw. anriefen, wurde die Tierrettung gerufen. Diese waren dann 11 x im Einsatz, mit Blasrohr und Netzen und allem möglichen gedöns.... . erfolglos... das Schaf ist schlau...

Im November wurde ich kontaktiert.... durch Krankheit meiner Mutter usw... hatte ich jetzt erst richtig Zeit mich um die Sache zu kümmern.... naja schließlich läuft das Schaf ja auch schon lange genug rum.

Ich hab mein Posten aufgebaut... sie beobachtet..... Netze für einen Zugriff entsprechend gestellt... Schaf heran transportiert.... und.. und.. und...usw.
OK..... viele Einsätz bei denen mir während der Wartezeit bewußt wurde, warum einfangen, die kann sich doch ganz gut alleine durchschlagen.
Gemeinde und Vet sind auch der Meinung, das keine Gefahr von ihr ausgeht - wegen Straße und Bahn uns so...

Der Spektakel kam ja nur von manchen Tierschützern...

Ich möchte jetzt der Gemeinde vorschlagen, sie als Wildtier anzusehen.... der Eigentümer wäre damit einverstanden.

Folgendes habe ich dazu gefunden:

https://jagderleben.landlive.de/boards/ ... 72/page/1/

jagdlich "nutzbar" sind diese Tiere, wenn sie herrenlos geworden sind.

Hier greift:
BGB § 959
Aufgabe des Eigentums

Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

Weiterhin zu beachten:
§ 3 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Ein Verzicht auf das Eigentum ist demnach nicht zulässig, wenn gegen diese Verbote nach dem Tierschutzgesetz verstoßen wird.

Interessant ist § 960 Absatz 3:

Zahme Tiere, d.h. Tiere die psychisch an den Menschen gewöhnt sind und deswegen an einen bestimmten Ort zurückkehren, sind nicht herrenlos. Sobald diese Tiere aber diese Gewohnheit ablegen, werden sie herrenlos.


Sie soll ja nicht als Wildtier abgeknall werden. Das liegt nicht im Interesse der Jägerschaft dort, nei der Eigentümer verzichtet und die Tierretter haben keine handhabe mehr.

Den die haben bei ihrer Einfangaktion den Landwirten die ganzen bereits bestellten Äcker kaputt gefahren.

Noch einen Artikel ins Amtsblatt und in die hießige Presse und es kehrt wieder Ruhe ein.

Wie sieht es aus, wenn die Dame sich nach einem Bock sehnt, dann könnte die Wanderschaft losgehen, oder?
Schafhüterin


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Manfred
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Re: Freilaufendes Kamerunschaf als Wildtier einstufen?

Beitrag von Manfred »

Wild sind im juristischen Sinn nur Arten, die dem Bundesjagdgesetz unterstellt sind. Rechtlich können die Bundersländer der Liste weitere Arten hinzufügen. Das ist z.B. mit dem Nutria in einigen Bundesländern geschehen.

Das einzelne Kamerunschaf wird niemals als Wild eingestuft werden.

Für einen Jäger kann es nur um eine Schießerlaubnis gehen, die vom zuständigen Landratsamt auszustellen wäre, weil die Jäger das Tier ohne eine solche nicht schießen dürfen, weil es nicht dem Jagdrecht unterliegt.

Die Aufgabe des Eigentums ist eine andere Frage. Der Eigentümer haftet ja für mögliche Schäden, die durch das Tier entstehen, z.B. im Fall eines Verkehrsunfalls. Es sollte dafür unbedingt eine Tierhalterhaftpflicht haben. Sonst kann schnell mal das Häuschen weg sein.
Ob es rechtlich die Möglichkeit gibt, das Eigentum an einem entlaufenen Tier aufzugeben, kann ich dir nicht sagen. Da müsste man wohl einschlägige Juristen fragen. Hier wäre v.a. die Form zu klären, wie dies zu erfolgen hat. Sonst könnte ja jeder im Schadensfall behaupten, er habe das Eigentum vorher aufgegeben.

Ich würde an der Stelle des Eigentümers mit dem Jagdpächter abklären, ob er bereit wäre, es zu erlegen, und dann eine Schießerlaubnis beantragen. Das Risiko, dass doch irgendwann etwas passiert, wäre mir zu groß. Es reicht ja schon, wenn das Tier in den nächsten Wald wandert und dort in einer Anpflanzung die Triebe der Bäumchen abbeißt. Da kommen schnell einige 100 Euro zusammen.
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Henry
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Re: Freilaufendes Kamerunschaf als Wildtier einstufen?

Beitrag von Henry »

Manchmal wird auch einfach viel zu viel Wind gemacht, wenn draußen etwas passiert oder nicht. Wenn das Kamerunmädchen klar kommt und keine Pflege der Klauen etc. braucht und womöglich sogar nichtmal unglücklich guckt würde ich nichts tun.

Wenn 11 mal und mit fremder Hilfe versucht wurde, das Schäfchen einzufangen, hat der Eigentümer (Besitzer isser ja nun grade nicht) mehr als genug getan und alle Folgen wären trotz seiner Taten eingetreten. Er hat bewiesen, daß die Gefahr nicht abzuwenden war. Ein dem Grunde nach Ersatzpflichtiger, haftet sowieso nur unmittelbar und eben nicht mittelbar oder gar unbegrenzt. Sonst würde niemand einen Wellensittich halten, schließlich könnte ein Tanklastfahrer durch dessen Gesang abgelenkt in eine Tindertagesstätte rasen, von deren einstürzendem Dache brennende Tauben in die Großstädte des Landes abheben ...

Wenn das Eigentum, das auch ohne Besitz übertragen werden kann, an jeden anderen übergehen kann (Erbschaft, Schenkung ...) dann kann auch Herrenlosigkeit durch Aufgabe eintreten.

Abgesehen davon, bin ich noch immer so optimistisch, daß eine Kamerunherde eine Kamerundame selbsttätig einfängt, wenn Geduld vorhanden ist.
Henry
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Re: Freilaufendes Kamerunschaf als Wildtier einstufen?

Beitrag von dicke wolke »

Bei uns wurde letzten Sommer eine entlaufene Gallowaykuh zum Abschuß freigegeben und erlegt, da waren auch alle Einfangversuche fehlgeschlagen, gab dann eine Abachußgenehmigung von der unterten Jagdbehörde. Mit meinen Flugenten hatte ich mal ein ähnliches Problem, es bestand Stallpflicht, die Damen nächtigen immer auf dem Dach. Da gab es dann eine Rücksprache mit dem Vetärinäramt und der unteren Jagdbehörde und die Absprache im Fall eines positiven Vogelgrippefalles eine Abschußgenehmigung zu erteilen. Zum Glück kam es nicht so weit, die Damen hatten vorher Sehnsucht nach ihrem Erpel und standen vor der Stalltür.
Gelöscht001

Re: Freilaufendes Kamerunschaf als Wildtier einstufen?

Beitrag von Gelöscht001 »

Hallo,

das beste ist, es lebend einzufangen. Soll die Gemeinde oder der Tierschutz einen Fachmann engagieren und die Kosten trägt der Besitzer.

Es gibt Leute, die spezialisiert sind, solche Tiere lebend zu fangen.

Der Besitzer macht es sich sehr einfach. Es ist sein Tier und natürlich muss er auch haften, wenn was passiert.

Grüsse
Gelöscht001
Sybille1
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Re: Freilaufendes Kamerunschaf als Wildtier einstufen?

Beitrag von Sybille1 »

Gemeinde und Vet sind auch der Meinung, das keine Gefahr von ihr ausgeht - wegen Straße und Bahn uns so...
Das solltet ihr euch schriftlich geben lassen denn wenn etwas passiert haftet der Besitzer und das könnte teuer werden.
Ich drücke der Kleinen die Daumen das sie weiterhin in Freihheit leben darf.
Grüße
Monika
Schafhüterin
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Re: Freilaufendes Kamerunschaf als Wildtier einstufen?

Beitrag von Schafhüterin »

Über den letzten Einfangversuch meinerseits, musste ich selbst lachen....

...nun saß ich hinter einer Strohmauer verschanzt, am Eingang des Pferchs... hatte mir ein Kuckloch gemacht, durch das ich den Eingang beobachten konnte. Ihre Zeit war zwischen 10 und 11 Uhr früh, in der sie immer den Pferch besuchte, um dort das von mir ausgelegte Futter zu fressen.... ich selbst hatte mich schon gegen 9:30 Uhr auf einem Strohballen niedergelassen und hielt Ausschau.
Als sie gegen 11:30 Uhr noch nicht aufgekreuzt war, wagte ich einen Blick über die Strohballen, um zu schauen, wo sie sich rumtrieb. Nichts, weit und breit kein Schaf... alles offenes Gelände, keine Versteckmöglichkeiten.

Jetzt wußte ich auch nicht weiter... mir schmerzten meine Beine, ich drehte mich um und sah in die andere Richtung und traute meine Augen nicht... stand sie wenige Meter von mir entfernt und hat mich wohl die ganze Zeit, von hinten beobachtet. :rofl:

Die Dame ist kugelrund gefressen..... mir würde es leid tun, wenn sie ihre Freiheit aufgeben müsste.

Ja wir sind gerade dabei, uns mit dem Vet-Amt zu besprechen.
Schafhüterin


Ich arbeite für Schafe
Gelöscht001

Re: Freilaufendes Kamerunschaf als Wildtier einstufen?

Beitrag von Gelöscht001 »

Schafhüterin

.. stand sie wenige Meter von mir entfernt und hat mich wohl die ganze Zeit, von hinten beobachtet. :rofl:

Die Dame ist kugelrund gefressen..... mir würde es leid tun, wenn sie ihre Freiheit aufgeben müsste.

------------------ :rofl:

Schlaues Schäfchen. Die Freiheit ist ja ganz schön, aber so ganz ohne Herde....

Gelöscht001
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Re: Freilaufendes Kamerunschaf als Wildtier einstufen?

Beitrag von Schafhüterin »

Gelöscht001 hat geschrieben: Schlaues Schäfchen. Die Freiheit ist ja ganz schön, aber so ganz ohne Herde....

Gelöscht001
Es gibt auch hier Einzelgänger...

Ich hatte bis vor kurzem ein Schaf, das außerhalb des Pferchs lebte.

Zur Deckzeit ist sie dann artig zur Herde in den Pferch..., dann wieder raus in die Freiheit und hat dort auch abgelammt. Zum Schluss - Drillinge, proper stabil und ohne Probleme. Mit denen ist sie dann rum maschiert. Vor Hunden hatte sie keine Angst, aber die dann vor ihr. Sie war ja in dem Sinne keine Fluchttier, sondern eine Gegnerin.
Dort, wo ich meine Hauptsommerweide habe, war das auch kein Problem.... nur eine Miniherde, die dann immer weiter anwächst, wollte ich auch nicht.
Ich habe letztes Jahr eine sehr große Weide an einer Umgehungsstraße bekommen, in unmittelbarere Nähe noch die Bahngleise.

Deshalb habe ich sie letztes Jahr, zusammen mit ihren Drillingen an eine liebe Familie mit Kindern abgegeben. Die haben große Flächen mit Festzaun.
Schafhüterin


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