Probleme wegen Zelthalle

Niedersachse
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Re: Probleme wegen Zelthalle

Beitrag von Niedersachse »

Da muss ich Henry recht geben ist bei uns auch so das ich sie dann nur bei der unteren Wasserbehörde anzeigen muss und dann darf ich einstreuen und auch füttern, zb Rundballen in die Mitte und Baustahlmatte um zu fertig. Aber es benötigt keine Genehmigung. Und das ist ja der klu an der Sache.

LG
Ilse
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Re: Probleme wegen Zelthalle

Beitrag von Ilse »

Ich wollte - wie viele Pferdehalter - meine Tiere hinter dem Haus halten. Also sollte ein Unterstand her - ganz offiziell genehmigt, einwandfrei gebaut, usw., usw.

Ich fange von hinten an - mein Pferd steht in Vollpension und ich fahre jeden Tag mindestens 20 km. Und meine Wiese wird nun von Leihschafen genutzt. Geliehen deshalb, weil ich ja nichts bauen darf und sie nicht schutzlos den Elementen preisgeben will.

Dazwischen lagen Besprechungen mit dem örtlichen Bauamt - lokaler Entscheidungsträger, der BBauG, etc. anzuwenden hat. Dabei ist herausgekommen, daß die Vorbesitzer meines Hauses legal etwas gebaut haben, aber ohne alles neu vermessen zu lassen. Ohne Neuvermessung keine Baugenehmigung. Punkt. Freiwillig lasse ich nicht neu vermessen.

Dann ist herausgekommen, daß neben dem Bauamt auch die Untere Naturschutzbehörde ihr Wörtchen mitzureden hat, weil mein Grundstück nicht nur im Außenbereich, sondern auch noch im Landschaftsschutzgebiet liegt. Dort ist man viel rigider als das Bauamt, das mir eine Genehmigung in Aussicht gestellt hat. Dort hätte ich nichts genehmigt bekommen, schon gar nicht als Nicht-Landwirtin. Wäre hier auch noch Wasserschutzgebiet, hätte ich auch noch die zuständige Behörde befragen müssen. Die Veterinärbehörde habe ich ebenfalls gehört - keine Einwände.

Der Clou ist - niemand in diesen Behörden scheint die völlige Übersicht über die nötigen Verwaltungsvorgänge zu haben. Weiß der Bürger nicht, wer zu befragen ist, hat er eben Pech gehabt. Unglaublich!

Ich hoffe, das hilft ein bißchen.

Ilse
Schafhüterin
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Re: Probleme wegen Zelthalle

Beitrag von Schafhüterin »

schafbauer hat geschrieben:Der Grund wieso ich nichts mehr genehmigen lasse ausser Grosse Gebäude. Es gab bei uns schon Fälle genug wo der bauwillige der dumme war und schwarzbauten stehen heute noch und zwar billiger und stressfreier.
So läuft es bei uns auch.

Am Besten du fertigst denen eine Lösung an, mit der sie keine Arbeit haben und gut iss.
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waldfan
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Re: Probleme wegen Zelthalle

Beitrag von waldfan »

Dann zusammengefasst...

Bauantrag zurückziehen ( erledigt)
Anzeigen des genehmigungfreien Gebäudes
Untere Wasserbehörde fragen ob ich einstreuen und Füttern darf.

Ok werde aber dennoch klären wie es sich genau verhält.Die LWK sagtee nämlich das das Gebäude keinen Stallkarakter haben darf und ich es als Schutzhütte deklarieren soll bei der Anzeige. Wichtig sei die Anbindung an die daran liegende Wiese.Deshalb wird dann das Zelt als ein Ort gesehen wo die Schafe halt Schutz suchen wenns draußen ungemütlich wird.

Was für eine Wortdreherei und ein darum gemache echt...Frag mich manchmal ob man was falsch macht wenn man eigentlich nur gutes tun will.Im Sinne für die Schafe und die Nutzer der Landwirtschaftlichen Produkte.Es wird immer alles schwerer gemacht. Verträge...Anträge...Genehmigungen usw.

Ein Bankräuber hats da deutlich einfacher :wink: :wink:
Wo kämen wir hin,wenn alle sagten wo kämen wir hin,und keiner ginge,um zu sehen,wohin wir kämen,wenn wir gingen :biene:
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Henry
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Re: Probleme wegen Zelthalle

Beitrag von Henry »

Untere Wasserbehörde nicht fragen!

Und es gibt kein Gesetz, in dem das Wort:“Stallcharakter“ vorkommt. Nur Gesetze sind verbindlich. Anzuzeigen ist das Bauwerk, nicht dessen Verwendung. Es reicht dabei auf den Paragraphen der BO hinzuweisen. Das Ermessen von Behörden ist lenk- und angreifbar.

„... zeige an, daß ich auf dem eigenen Flurstück xyz der Gemarkung blabla laut anliegender Lage-Skizze als Landwirt ein Bauwerk nach Paragraph xy errichtet habe.“

Sonst nix. Wer Fragen hat möge in die BO schauen, und weiß dann, daß er da nix mehr zu melden hat.
Henry
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Martiku
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Re: Probleme wegen Zelthalle

Beitrag von Martiku »

Wir wohnen in NRW im Außenbereich und sind nicht privilegiert. Wir haben einen Gesprächstermin mit dem Bauamt gemacht und dargelegt, warum wir einen Stall bzw. Weideunterstand bauen möchten. Nach der Aussage, dass man keinerelei Probleme sähe, haben wir den Bauantrag gestellt (Schwarzbauten werden bei uns rigoros stillgelegt). Im Rahmen der Bearbeitung geht der Antrag auch an die untere Landschaftsbehörde, die ihr ok geben muss. Unser Antrag wurde genehmigt, der Weideunterstand gebaut und anschließend durch die Behörde abgenommen. Als Auflagen haben wir bekommen, dass wir kein Ringfundament, sondern nur Punktfundamente bauen dürfen, eine Seite offen sein muss und wir nach Beendigung der Schafhaltung das ganze zurückbauen müssen. Außerdem mussten wir Ausgleichsleistungen erbringen (haben das Dach begrünt und eine Hecke gepflanzt).

Das Risiko einen Schafstall wieder abreißen zu müssen, wollten wir nicht eingehen. Deshalb der offizielle Weg.
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Re: Probleme wegen Zelthalle

Beitrag von waldfan »

@ Henry

Ich glaub das mach ich genau so wie Dein Vorschlag war. Ich hab lange genug den angeblich "richtigen" Weg versucht zu wählen.
Jetzt nur noch kurz und bündig. :klug:
Allerdings werde ich da erst mal ein paar wochen warten damit Sie Ihren Groll " Runterfahren" können...
Ich verstehe nicht warum sie nicht gleich diesen Paragraphen erwähnt haben. Dann hätten wir alle viel Arbeit und Zeit gespart. Allerdings hab ich da immer im Hinterkopf den Gedanken der Daseinsberechtigung und krieg den nicht weg.. :rofl: :rofl:

Ich werd mal gucken wie es weitergeht....und berichten....

LG
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Re: Probleme wegen Zelthalle

Beitrag von schafbauer »

waldfan hat geschrieben:@ Henry

Ich glaub das mach ich genau so wie Dein Vorschlag war. Ich hab lange genug den angeblich "richtigen" Weg versucht zu wählen.

Ich versuche seit 2011 einen Stall zu bauen und habe ebenfalls von Anfang an versucht den richtigen und korrekten offiziellen weg zu bestreiten.
Ausser viel Ärger und kosten stehe ich bei ziemlich 0.

Die ehrlichen sind die dummen :schnee: :gruebel: :keule:
"Nur was man gerne macht, macht man auch gut." :schaf2:
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Re: Probleme wegen Zelthalle

Beitrag von meine_Landliebe »

Halli-hallo zusammen,

also bezüglich des allerersten Beitrags versteht man im Baurecht unter dem Begriff "vorübergehend" allegemein und normalerweise eine bauliche Anlage, die nicht länger als 3 Monate errichtet bleibt.

Da ich Württembergerin bin, weiß ich z.B., dass bei uns in BW im Aussenbereich von jedem einfache Hütten bis einer Größe von 20cbm Bruttorauminhalt verfahrensfrei gebaut werden dürfen. Meine Baurechtsbehörde war aber zunächst der Rechtsauffassung, dass dies nur für Hütten gelte, die zum Aufenthalt von Menschen dienen und nicht für Tiere. Da las ich dann zunächst die Protokolle des juristischen Rats und führte -als Nichtpreviligierte Schafhalterin- Gespräche mit dem MVI (Ministerium für Verkehr und Infrastruktur) Stuttgart. Die verwiesen auf ein Baurechtsreferenzprotokoll BW, welches klärte, dass diese Minihütten in einfachster Bauweise (darunter versteht man schlichte Holzhütten) auch für den Aufenthalt von Tieren ein genehmigungsfreies Bauvorhaben sei. Also musste die Baurechtsbehörde auch ihren Negativbescheid zurücknehmen.

Mit den Juristen des MVI klärte ich auch ab, wie lange mein E-Zaun (grüne ca. 86 cm lange Plastikstäbe mit ca. 15 cm langen Erdspieß und durchgeführten E-Litzen) an einem Ort aufgestellt werden darf, ehe ich eine Baugenehmigung benötige, die ohnehin -mangels landwirtschaftl. Bauprivileg- regelmäßig negativ beschieden würde. Auch hier gilt als Tatsbstandsmerkmal für die Ortsgebundenheit die Aufstelldauer von max. 3 Monaten, alles zeitlich darunter Aufgestellte ist ein vorrübergehend errichtetes Bauwerk.

Es ist ja vor allem so, dass das Wild im Aussenbereich frei kreuzen will und nicht länger als ein Vierteljahr unnötig um Weidezäume von Hobbytieren herum latschen soll. Eine Juristin des MVI Stuttgarts widersprach mir nicht, dass Hobbyweidetierhaltungen in Baden-Württemberg unerwünscht sind und auf diese legale Weise solchen Tieren den Lebensraum entzogen wird damit sich deren Bestandsgröße gegen Null verändert.

Leider erhält man immer wieder Falschauskünfte oder noch schlimmer kostenpflichtige Fehlbescheide von Behörden. Da erinnere ich mich, wie einst eine amtliche Delegation mit einem Meterstab bewaffnet um ein 600Liter-Fass (Konstruktion analog 1000L-IBC-Tank) geschlichen ist und dessen Bruttorauminhalt zum Tierunterstand hinzugerechnet hat, um eine Rückbauanordnung zu veranlassen.

Definitiv sind aber aller Lagestätten -seien es auch nur 4 nebeneinander gelegte Europaletten, auf welchen kleien HD-Ballen gestapelt werden- Bauwerke, die von ihrer Größe her hinzugerechnet werden, wenn sie länger als 3 Monate auf diesem Grundstück stehen, wobei ein Grundstück auch aus mehreren aneinander liegenden Flurstücken bestehen kann :mauer:

Da muss man schon ein Seiltänzer sein, um die Kür mit allen filigranen Übungen zu meistern!

LG von mir
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Re: Probleme wegen Zelthalle

Beitrag von Steffi »

Was wäre es doch schön, wenn in ein und demselben Land auch für alle überall die gleichen Rechte und Pflichten gelten würden... So darf A unter gleichen Voraussetzungen nicht, was B darf, nur weil er 1km entfernt von B in einem anderen Bundesland lebt. Da machen wir schön föderalistisches Klein-Klein, um dem Ganzen dann die große EU-Schüssel überzustülpen. Ich hab aufgehört, da nach Sinn, Logik und gesundem Menschenverstand zu suchen.

Dann gibt es hier noch Flächen, die keine 3000m² groß sind, aber aus 3-4 Flurstücken bestehen. Da sich die Baulichkeiten immer auf Flurstücke beziehen, kann da auf (optisch) einer Weide so eine Hütte auch das ganze Jahr stehen, wenn man sie immer ein paar Meter aufs nächste Flurstück zieht.

LG,
Steffi
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