... oder einen Heimatverein der im und um den Schloßgarten und der Mauerterrasse in Trebsen wieder Weinstöcke pflanzen wollte.Manfred hat geschrieben:Dann hat da vermutlich mal wieder eine Behörde im vorauseilenden Gehorsam ohne Kenntnis der Rechtslage agiert, oder die sächsische Weinverordnung sieht Regelungen vor, die über die im EU- und Bundesrecht hinausgehen. Oder es handelte sich um einen Erzeuger, der neben Hauswein auch zwecks Inverkehrbringung erzeugt hat. ...
Besser dokumentiert bei einem anderen Weinberg (bzw. vielen kleinen) am Störmthaler See: http://www.fuesser.de/service/aktuelles ... oesna.html einem Tagebaurestloch zu sehen hier: https://www.google.de/maps/place/St%C3% ... 12.4482219
Ich wollte keine Diskussion um die Rechte Wein anbauen zu dürfen, lostreten, aber darauf verweisen, daß unsereiner schon garnicht mehr weiß, was die EU zu seinem Wohle alles und mit festen Sanktionssätzen regelt. Vielleicht ist auch das Pflanzen von Mirabellen in einer "Mirabellen-Verordnung" geregelt, die es nur nach Prüfung, ob nicht auch Pflaumen standortgerecht anzubauen wären erlaubt. Womöglich sind Heckenanlagen generell meldepflichtig oder es gibt eine "Pflanzempfehlung" für Neuanlagen von Begleitgrün im öffentlichen Raum, die zwingend greift, wenn die Hecke zumindest teilweise an öffentlichen oder öffentlich gewidmeten oder öffentlich genutzen oder auch an nichtöffentlichen Wegen für die die öffentliche Nutzung für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann ... greift.
Juhu - EU!