Weidehütte begrünen

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Henry
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Re: Weidehütte begrünen

Beitrag von Henry »

Ich drücke Dir jeder verfügbaren Daumem.

Ich habe meine VG-Verfahren sämtlich gewonnen, aber ich habe viel viel Zeit dafür vergeudet. Am Ende durfte ich nur das, was ich ohnehin durfte. Ich hab also nichts gewonnen - bestenfalls nichts verloren. Außer eben massenhaft Zeit und Nachtschlaf. Plane das ein.
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Steffi
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Re: Weidehütte begrünen

Beitrag von Steffi »

Na, Du hast schon Einiges mehr, als ich will :) Danke fürs Daumendrücken! Nächste Woche weiß ich mehr. Und auch, ob ich mir über juristische Winkelzüge Gedanken machen muss. Aber nicht nachts, da hab ich Besseres zu tun :nick:

LG,
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Re: Weidehütte begrünen

Beitrag von Steffi »

Der zuständige Amtsmensch scheint schwer beschäftigt zu sein, war jedenfalls bisher nicht telefonisch erreichbar.
Sein Untergebener hat uns aber noch dieses Merkblatt seiner behörde (also der UNaB) geschickt:
http://www.rheingau-taunus.de/fileadmin ... kblatt.pdf

Da geht es zwar um Hobbypferdehaltung, aber was für die gilt, kann einem Berufsschafhalter ja nur Recht sein. Bemerkenswert finde ich auch den letzen Absatz. Endlich mal eine Definition, was überhaupt ein Mobilzaun ist. Dann werde ich mal schleunigst die ollen Kunststoffpfähle durch feste aus Holz ersetzen...

LG,
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Re: Weidehütte begrünen

Beitrag von Henry »

1. Merkblätter sind nicht rechtsverbindlich und bestenfalls gegen das Amt verwendbar.
2. Das verlinkte Merkblatt betrifft wohl ausschließlich Pferdehaltung als Hobby. Davon ist nichts abzuleiten, außer daß es für Nebenerwerbsschäfer keins gibt und die Behörde mit der Übergabe dokumentiert, daß sie von falschen Annahmen - nämlich Pferdehaltung - bei Dir ausgeht.
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Re: Weidehütte begrünen

Beitrag von Steffi »

Sag ich doch: Die wissen nix und schießen ins Blaue...

LG,
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Re: Weidehütte begrünen

Beitrag von Henry »

... und erwarten Deine Fehler.

Deshalb ist es geschickt, sie nicht zu informieren. Stell‘ Dir nur vor, die gehen von einer Hobbyschaf- oder Pferdehaltung aus und gründen ihre ganze Argumentation genau darauf. Wäre es da nicht geradezu törricht, sie auf diesen Fehler VOR einer Verhandlung hinzuweisen und ihnen Gelegenheit zu geben, sich argumentativ neu zu positionieren?

Im Boxkampf wird die meiste Kraft vertan, um Schläge - am Ziel vorbei - wieder einzufangen. Im Verwaltungsverfahren ist das genauso.

Wie wäre es nur, das Amt würde - aus Unkenntnis - Dir darlegen, was ein Landwirt darf und Du nicht und Du könntest an der richtigen Stelle genau diese Formulierung heranziehen. :jubel:
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Re: Weidehütte begrünen

Beitrag von Steffi »

Im Moment ist mal alles entspannt...
Telefongespräch ergab, dass die Schafweide bei einer Routine-Begehung aufgefallen ist. Hier nimmt scheinbar die Kleinst-Hobbyhaltung (vor allem Pferde) überhand, wo jede kleinste Wiese eingezäunt und mit einer Schutzhütte/Zelt versehen wird. Damit hat die UNaB ein Problem. Da ich aber Landwirt bin und die Hütte mobil ist, was die nicht wissen/sehen konnten, hab ich wohl kein Problem. Hütte und Zaun gelten so lange als genehmigungsfrei, wie sie mit den Tieren wandern. Ist die Fläche abgegrast, müssen auch Zaun und Hütte mit den Schafen auf die neue Weide.

LG,
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Re: Weidehütte begrünen

Beitrag von Henry »

... das wünschen sich die.
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