Opferfest

Schafhüterin
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Re: Opferfest

Beitrag von Schafhüterin »

Schafe schlachten in der Garage: Bleibt Verbot in Deutschland bestehen?
https://www.noz.de/deutschland-welt/pol ... d-bestehen

Rituelles Schlachten mit Betäubung als Alternative zum Schächten
Topagrar.com - Lesen Sie mehr auf: https://www.topagrar.com/news/Rind-Rind ... 27033.html

Einhaltung des Reinheitsgebotes
https://www.google.com/search?q=opferfe ... 0V0M2qjzLM:
Schafhüterin


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schafbauer
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Re: Opferfest

Beitrag von schafbauer »

Elektrozange ist bei uns Standard. Die Frage wie lange noch. Bei uns haben die rechten schon den Grossteil versucht abzudrehen. Jetzt vorher sogar per 15.8. . Im D gibs ja auch so Leut

Ausserdem ist es schon auch eine Frechheit von so stark Gläubigen Menschen das sie übers Jahr Alkohol und sonst was konsumieren aber dann muss das lamm rein sein.
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LuckyLucy
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Re: Opferfest

Beitrag von LuckyLucy »

In Deutschland geborenes, türkisch stämmiges Kind von vielleicht 10 oder 11 Jahren erkundigte sich im letzten Jahr, wo denn die Schafe in der Nacht seien und auf die Antwort, dass die Herde draußen im E-Netz steht, erwiderte er, ob der Schäfer keine Angst hätte, dass ihm die Tiere gestohlen würden... Ich war ziemlich erstaunt über dieses Gespräch und frage mich immer noch, ob in diesem Kulturkreis die Gelegenheit (Schaf)Diebe macht.
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Re: Opferfest

Beitrag von schafbauer »

Fragen wird ja wohl noch erlaubt sein :keule: :ruebe:
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Henry
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Re: Opferfest

Beitrag von Henry »

Schafhüterin hat geschrieben:Schafe schlachten in der Garage: Bleibt Verbot in Deutschland bestehen?
https://www.noz.de/deutschland-welt/pol ... d-bestehen
Der Artikel ist wieder ausgesprochen schlecht recherchiert und bildet die Situation in Belgien ab und nicht die in Deutschland. In Deutschland darf selbstverständlich auch weiterhin in Garagen, bäuerlichen Wurstküchen und an der Weide geschlachtet werden. Der Artikel unterscheidet nicht zwischen einer in Deutschland ungeregelten Hausschlachtung und einer gewerblichen Schlachtung, bei der das in-Verkehr-bringen von Fleisch das Ziel ist.

Selbstverständlich erfüllt die ein- oder zweimalige rituelle Schlachtung im Kreise der Familie und der Verbrauch des Fleisches und der Nebenprodukte im eigenen Haushalt die formalen Anfirderungen der Hausschlachtung. Selbst dann wenn 40 Gäste kommen.

Dieser Artikel verbreitet Desinformation und mir ist auch seine Intention nicht klar.
Henry
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Ilse
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Re: Opferfest

Beitrag von Ilse »

Aber es ist doch nicht so, daß - eine Hausschlachtung angenommen - jeder auf seine bevorzugte Art ein Schaf schlachten darf, nicht wahr?

Muß man dazu nicht "kundig" sein und gibt es nicht auch Vorschriften, daß es eine Untersuchung des Schlachtkörpers oder gar des noch lebenden Tieres geben muß?

Und gilt nicht in Deutschland das Schächtverbot bis auf diejenigen Fälle, die eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können?

Ilse
... die nicht schächten ließe, sondern am besten bei der Schlachtung anwesend wäre (selbst kann ich es nicht)
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Henry
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Re: Opferfest

Beitrag von Henry »

Jeder, der es kann - also sachkundig ist oder bis zum Beweis des Gegenteils als sachkundig gilt - darf eine Hausschlachtung durchführen, solange er die Regelungen der Tierschutzschlachtverordnung einhält oder/und eine Ausnahmegenehmigung zum Betäubungslosen Schlachten besitzt.

Die Fleischbeschaupflicht hat damit primär nichts zu tun. Die Beschau findet zudem in aller Regel statt, wenn die Schlachtung längst erfolgt ist. Anders wäre eine Beurteilung von Organen auch durchaus aufwendig oder tierschutzwidrig. :drama:
Henry
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Martiku
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Re: Opferfest

Beitrag von Martiku »

Ilse hat geschrieben: und gibt es nicht auch Vorschriften, daß es eine Untersuchung des Schlachtkörpers oder gar des noch lebenden Tieres geben muß?
Doch gibt es.

In der VERORDNUNG (EG) Nr. 854/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs findet sich folgendes:

Artikel 5
Frischfleisch
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Frischfleisch einer amtlichen Überwachung gemäß Anhang I unterzogen wird.
(1) Gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Anhangs I Abschnitt I Kapitel II und den besonderen Bestimmungen des Anhangs I Abschnitt IV führt der amtliche Tierarzt in Schlachthöfen, Wildbearbeitungsbetrieben und Zerlegungsbetrieben, die frisches Fleisch in Verkehr bringen, Inspektionen vor allem in Bezug auf Folgendes durch:
a) Informationen zur Lebensmittelkette;
b) Schlachttieruntersuchung;
c) Wohlbefinden der Tiere;
d) Fleischuntersuchung;
(...)

In besagtem Anhang findet sich folgendes:
B. SCHLACHTTIERUNTERSUCHUNG
1. Mit Ausnahme der in den Absätzen 4 und 5 vorgesehenen Fällen
a) hat der amtliche Tierarzt vor der Schlachtung alle Tiere einer Schlachttieruntersuchung zu unterziehen;
b) muss diese Untersuchung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft der Tiere im Schlachthof und innerhalb von 24 Stunden vor der Schlachtung erfolgen. Darüber hinaus kann der amtliche Tierarzt auch zu jeder anderen Zeit eine Untersuchung
verlangen. (...)
2. Mit der Schlachttieruntersuchung ist insbesondere festzustellen, ob bei dem der Inspektion unterzogenen Tier Anzeichen dafür vorliegen, dass
a) gegen die Tierschutzvorschriften verstoßen wurde oder
b) das Tier sich in einem Zustand befindet, der die Gesundheit von Mensch oder Tier beeinträchtigen kann, wobei besonderes Augenmerk auf Zoonosen und auf Krankheiten aus der Liste A sowie gegebenenfalls der Liste B des Internationalen Tierseuchenamtes
(Office International des Epizooties, OIE) zu richten ist.
Skudden von der bergischen Landwehr
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Insane
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Re: Opferfest

Beitrag von Insane »

Für die Religion des Friedens geht alles:
http://m.haz.de/amp/news/Nachrichten/De ... ssion=true
Das ist kein Heu in meinen Haaren - das ist Schäferglitzer :?:
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LuckyLucy
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Re: Opferfest

Beitrag von LuckyLucy »

schafbauer hat geschrieben:Fragen wird ja wohl noch erlaubt sein :keule: :ruebe:
Autsch! :motz:
LuckyLucy, schaffiebrig
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