Verlorene Ohrmarken

dicke wolke
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Re: Verlorene Ohrmarken

Beitrag von dicke wolke »

Vielleicht hat sich das inzwischen geändert, vor ein paar Jahren erging es mir noch so. 10 gelbe 10 weiße Ohrmarken bestellt 4 gelbe 10 weiße bekommen und an Telefon eben die Info das mir nicht mehr zustünden. Wenn das inzwischen anders ist ,wäre das ja sehr erfreulich :freuin:
Schafhüterin
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Re: Verlorene Ohrmarken

Beitrag von Schafhüterin »

Bei uns in der Region sind immer mal Tierhalter dabei, deren Bestand verändert sich von Stichtagsmeldung zu Stichtagsmeldung (+/-).

Unterm Jahr wurden aber weder Ohrmarken bestellt, noch Zu- oder Abgänge gemeldet.

Diese Kandidaten werden dann jählich kontrolliert und bekommen ein Busgeld.
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Henry
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Re: Verlorene Ohrmarken

Beitrag von Henry »

Das ist eine interessante Regelung, denn wenn ich letztes Jahr 60 Ohrmarken bestellt und bekommen habe und mein Bestand sich dieses Jahr um 60 Lämmer erhöht und vorm Stichtag auch wieder verringert hat, hatte ich nichts zu melden.

Letztes Jahr hatte ich aber auffällige 60 Marken zuviel.

Dieses Jahr nicht eine bestellt.

Sehr verdächtig. Das Bus geld ist mir sicher sicher.

Wenn man nur mal überlegt, was im HIT tatsächlich meldepflichtig und damit ohne Kontrolle vor Ort kontrollierbar ist, ist schon erkennbar, daß von der bestellten Ohrmarkenzahl überhaupt nichts abgeleitet werden kann, außer, daß sie bestellt wurden. Wenn also ein Amt Schlüsse daraus zieht, daß jemand Schlachtohrmarken oder gelbe ich großer Anzahl bestellt (um sie vorrätig zu haben oder für Sexspiele) dann ist das alles, nur sicher kein Verdacht. Ohrmarken sind NICHT aufbewahrungs- oder dokumentationspflichtig. Man darf sie lediglich (ohne Schaf) nicht in Verkehr bringen. Sie dürfen in der Lade liegen, im Feuer oder im „Gelben Sack“.
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Heumann
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Re: Verlorene Ohrmarken

Beitrag von Heumann »

Henry hat geschrieben:Es gibt keine Begrenzung für den Vorrat an Ohrmarken.
Aber für das Bestellen von OM zumindest in Niedersachsen. Glaub es war gemeldete Schafe mal 1,5. Höherer Bedarf ist zu begründen.
Heumann
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Re: Verlorene Ohrmarken

Beitrag von Heumann »

Schafhüterin hat geschrieben:Bei uns in der Region sind immer mal Tierhalter dabei, deren Bestand verändert sich von Stichtagsmeldung zu Stichtagsmeldung (+/-).

Unterm Jahr wurden aber weder Ohrmarken bestellt, noch Zu- oder Abgänge gemeldet.
Niemand meldet Abgänge.
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Henry
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Re: Verlorene Ohrmarken

Beitrag von Henry »

Heumann hat geschrieben:... Schafe mal 1,5. Höherer Bedarf ist zu begründen.
Wer regelt das denn? Ist es der Landeskontrollverband oder eine Staatliche Stelle? Bei Ablammungen von 2.0 in einem Herdbuchbetrieb, der natürlich seine Lämmer ab Lammung kennzeichnet, auch wenn er 70% davon dann doch schlachtet ist man da doch schon drüber. Und der kleine Halter, der nur 4 Mutterschafe hat und sich mit 4 Nachbarn einen Bock teilt oder ein Bocklamm nutzt, doch sowieso. Hat der Markenausgeber Mangel oder Umsatzangst? :vogel:

Lustige Sache wird es bestimmt, wenn der Tierhalter nicht genug Ohrmarken hat und deshalb sanktioniert wird, aber angeben kann, daß er nur nicht bereit war, seinen Bedarf zu begründen, was er nicht muß und ihm der Markenausgeber die notwendige Menge Kennzeichen verweigert hat ... Auf auf zum VG. :wink:

In Sachsen gibts so Theater nicht. Hier kann ich 50 Schafe in UK bestellen und kommen lassen, die auf Twins geschallt sind und vorher schon 150 Markendoppel beim LKV bestellen. Dafür gibt es anderes Theater bei anderen Ämtern. :freuin:
Henry
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meine_Landliebe
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Re: Verlorene Ohrmarken

Beitrag von meine_Landliebe »

Ich meine, da gibt es die Kann-Regelung in der Union für Halter von höchstens 3 Schafen oder 3 Ziegen oder von nur einem Schwein gem. Richtlinie 92/102/EWG des Rates vom 27.11.1992, die bis zum 31.12.1993 von den Mitgliedsstaaten umzusetzen war (für Schweinehalter aktualisiert durch die Richtlinie 2008/71/EG, rechtskräftig i.d.Zt. vom 28.08.2008 bis 20.04.2021, danach gilt die VO (EU)2016/429). Das kann ja jeder selbst recherchieren. Dort in Art. 3 Abs. 2 heißt es z.B. auszugsweise:

Den Mitgliedsstaaten kann nach dem Verfahren des Art. 18 der Richtlinie 90/425/EWG gestattet werden, Personen, die höchstens drei Schafe oder Ziegen halten, für die sie keine Beihilfen beantragen und die für ihren eigenen Gebrauch bzw. Verzehr bestimmt sind, .... , von dem in Abs. 1 Buchstabe a) genannten Verzeichnis (Anmerkung: Tierart, Halter, Betriebsnummer) auszunehmen, sofern jedes dieser Tiere vor seiner Verbirngung an einen anderern Ort den in dieser Richtlinie vorgesehenen Kontrollen unterzogen wird.

Und wenn die Ohrmarkendaten in keinem amtlichen Verzeichnis registriert sind, ist es doch auch egal, ob sie die alte oder neu erteilte Numerik haben.

Andererseits ist es ja so, dass selbst die Begleitdokumente für das Verbringen der Schafe auch nur 3 Jahre aufbewahrungspflichtig wären.

Ich hatte einmal zwei Schafe mit gelben Ohrmarken übernommen, die sich i.L.d. Zeit vom Tier lösten. Auf konkrete Nachfrage beim Veterinäramt, welchen Ursprungsbetrieb die Behörde anhand der ausgefallenen Ohrmarkendaten ermitteln konnte, kam jahrelang keine Antwort.
Also rief ich selbst beim LKV BW an, an welchen Halter sie diese Ohrmarkennummern einst aushändigten, aber dort war der Nummernkreis längst gelöscht.
Man sagte mir, der LKV BW könne nicht jahrelang Ohrmarken-Daten abpeichern, da man bei dieser Tierart sowieso von einer baldigen Schlachtung ausgehe. Behielten sie alle verkauften Ohrmarkennummern im Bestand, hätte der LKV BW Unmengen an Daten-Leichen zu verwalten.
Letzten Endes regte dann eine ambitionierte Sachbearbeiterin des Regierungspräsidiums Stuttgart an, man möge amtlich prüfen, ob ich überhaupt ein rechtskonformer Schafhalter sei, da diese alten Schafe nicht vor der turnusmäßigen EDV-Löschung der Ohrmarken-Daten beim LKV BW geschlachtet waren, schließlich hielte ja auch niemand Schafe nur zur puren Zierde oder Liebhaberei. Die Tötung der beiden gesunden Schafe, deren Numerik aus bürokratischem Anlass nicht mehr abgespeichert war, wehrte ich aus tierschutzrechtlichen Gründen ab.

Als ich im späteren Verlauf die ohrmarkenfreie EU-Einzeltierkennzeichnung ( Bolustransponder + Tätowierung) für meinen gesamten bis dahin zwischenzeitlich 5-köpfigen Schafbestand einforderte, warf sich erneut die Frage der Rückverfolgbarkeit auf. Die Untere Veterinärbehörde verwies zur Beantwortung auf das Regierungspräsidium und das Regierungspräsidium zurück auf die Untere Veterinärbehörde. Dann erhielt ich einen Brief, dass die Behörden gar keine Rückverfolgbarkeit anhand der Nummern durchführen könnten, weil einzig der Tierhalter wissen müsse, woher seine Tiere stammen und dabei blieb es bis heute, also einfach aufschreiben was glaubt zu wissen.

So ist bestimmt der ein oder andere Tierhalter Zeuge einer Laune der Natur durch die Geburt von Achtlingen oder gar einer unbefleckten Empfängnis, wenn die Feder des Halters tatsächlich das Evangelium für die amtliche Rückverfolgbarkeit sein soll.

Die andere Frage, wieviele Tierkennzeichen bestellt werden können, regelt für Deutschland § 34 Abs. 2 ViehVerkV nicht eindeutig: sie werden dem Tierhalter von der zuständigen Behörde oder der beauftragten Stelle AUF ANTRAG UND UNTER ANGEMESSENER BERÜCKSICHTIGUNG DES VORAUSSICHTLICHEN JÄHRLICHEN BEDARFS ZUGETEILT.

Klar sagt die Mitarbeiterin der Regionalstelle : "du kriegst nicht mehr Kennzeichen als Du aktuell kennzeichnugnspflichtiges Vieh hast", an jeder (Nach-)Bestellung von Kennzeichnungsartikeln verdient doch nur die Verwaltung (Stichwort: Gewinnoptimierung, Arbeitsplatzsicherung, etc.), seitdem die Bestellungen der Tierkennzeichen trotz Produkt-Zertifizierung nicht mehr über den freien Markt erfolgen dürfen.

Nach Art. 4 Abs. 6 der EG-Verordnung 21/2004 darf im Unionsgebiet kein Tierkennzeichen ohne Genehmigung der zuständigen Behörde entfernt oder ersetzt werden. Das Ersatzkennzeichen muss mit identischem Kenncode nachgeprägt werden, wenn die zuständige Behörde keinen anderen Code genehmigt. Deutschland stimmt dieser Umkennzeichnung schon mit § 34 Abs. 5 zu, ob oder wie es aber für Tierbestände anderer Mitgliedsstaaten geregelt ist, weiß ich nicht. Jedenfalls müssen sie mindestens bezüglich der Handhabung Durchführungsverordnungen erlassen haben.

Also im Großen und Ganzen und um die Tierhaltung möglichst harmonisch zu gestalten, um sie mit Freude zu genießen, um mit Herzblut und Verstand dabei zu sein, schließe ich mich persönlich in dieser Diskussion den Aussagen Henry´s an.

LG von mir
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meine_Landliebe
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Re: Verlorene Ohrmarken

Beitrag von meine_Landliebe »

Schafhüterin hat geschrieben:Bei uns in der Region sind immer mal Tierhalter dabei, deren Bestand verändert sich von Stichtagsmeldung zu Stichtagsmeldung (+/-).

Unterm Jahr wurden aber weder Ohrmarken bestellt, noch Zu- oder Abgänge gemeldet.

Diese Kandidaten werden dann jählich kontrolliert und bekommen ein Busgeld.
Ich habe einmal pflichtbewusst und fristgerecht einen einzigen Tierabgang gemeldet, weil ich mir ausgerchnet habe, dass eines von fünf Tieren immerhin 20% meiner Bestandsgrösse beträgt und demnach eine sog. "wesentliche Bestandsveränderung" darstellt. Da meinte aber die Behörde, dass 20 % Bestandsveränderung hin oder her eine normale Schwankung bei Tierbetrieben sei, für welche wegen Nichtigkeit keine Meldepflicht bestünde.
Machste nix, kommste dran - machste was, ist es auch nix!

LG von mir
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Re: Verlorene Ohrmarken

Beitrag von Schafhüterin »

Heumann hat geschrieben:
Schafhüterin hat geschrieben:
Niemand meldet Abgänge.
Sorry, zu schnell und zu viel geschrieben.
Schafhüterin


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