Sachkunde im Betäuben und Töten von Schafen

yetiman
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Re: Sachkunde im Betäuben und Töten von Schafen

Beitrag von yetiman »

Danke Babs!

Habe auch gerade das hier von Manfred in einem anderen Forum gefunden:

http://www.selbstvers.org/forum/viewtop ... 7&start=10
Um für den Eigenbedarf schlachten zu dürfen, benötigst du die Sachkunde, keinen Sachkundenachweis. D.h. wenn dir jemand zeigt wie es geht und du das auf Verlangen vorführen/erklären kannst, ist es OK.
Der Sachkundenachweis (z.B. Bestätigung für Kursteilnahme) wird erst erforderlich, wenn du für andere schlachtest.

Zitat:
"Personen, die Tiere schlachten, müssen hierfür die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) besitzen. Wer gewerbsmäßig Tiere betäubt oder tötet, muss unserem Amt einen Sachkundenachweis vorlegen. Bestimmte Berufs- und Studienabschlüsse können als Sachkundenachweis anerkannt werden."

Für den Eigenbedarf (Hausschlachtung) gelten auch keine Schlachtstättenvorschriften, das greift wieder erst, wenn du das Fleisch in Verkehr bringst.
Wenn das immer noch so ist, isses ja gut.
Erklärt wurde mir das schon anders, von Leuten die es eigentlich auch wissen müssten :-(
Habe erst vor ein paar Tagen mit meinem Amtsveterenär gesprochen, der auch der Meinung war, dass man einen Sachkundenachweis benötigt...
Und diesen dann wirklich bei ihm "einreichen" muss...

Scheinbar ein schwieriges Thema...
Zuletzt geändert von yetiman am Fr 31. Mär 2017, 12:18, insgesamt 1-mal geändert.
Grüsse
yetiman
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Re: Sachkunde im Betäuben und Töten von Schafen

Beitrag von yetiman »

Hier auch nochmal ein Zitat, was das Ganze erklärt.
Geklaut und hoffentlich richtig...damit kann auch ich als "nicht Sachkundiger" was anfangen :-)

http://www.selbstvers.org/forum/viewtop ... 7&start=10
1. Sachkunde haben
(und bei Bedarf vorführen können): man hat sich das korrekte Schlachten zeigen lassen und kann es ausführen und erläutern.
reicht vermutlich fürs Schlachten für den Eigenbedarf aus.

2. Sachkundenachweis haben
Den Sachkundenachweis (ein bedrucktes Blatt Papier) hat zB einer, der den og Kurs absolviert, ein ausgebildeter Tierarzt, ein ausgebildeter Schlachter, landwirtschaftlich - technische Assistenten Fachrichtung Viehwirtschaft, ausgebildete Viehwirte und mW auch Jagdscheininhaber. Der SKN ist fürs Schlachten für den Eigenbedarf und im Rahmen der Nachbarschaftshilfe eine Art "Führerschein".

3. Sachkundebescheinigung haben
Das ist was anderes als der SKN aus 2. Um die die SKB zu erhalten, muss man den SKN aus 2. beim Vetamt vorlegen und bekommt auf Antrag bescheinigt, welche Tierarten mit welcher Tötungsmethode (geht bis zum Vergasen ....) man beruflich, also zum Gelderwerb, schlachten darf.

Obiges bezieht sich auf Tiere > Geflügel und Karnickel, aber nicht auf Wild.
Übrigens wurden Hunde erst in den 50er Jahren von der Liste der Schlachttiere (Verzehrtauglichen Tiere) genommen in D.
Für alle, die sich schon immer gefragt haben, wozu die großen schweren Hunderassen aus den Bergen (u.a.) waren - Fleischreserve für den Winter. Solange er lebt, bleibt er frisch.

........

Hausschlachtung bedeutet übrigens nicht, dass man am / im Haus des Tierhalters schlachtet.
Es bedeutet, dass das Fleisch ausschließlich im Haushalt des Tierhalters verwendet / verzehrt wird.
Also kein Verkaufen,Verschenken, Gäste gegen Bezahlung verköstigen.
Alles nur im privaten Rahmen.

Hausschlachten kann man, wo man will. Auf dem Misthaufen, in der Scheune, in einem zugelassenen Schlachthaus .... es geht bei dem Begriff Hausschlachtung nur um die Verwendung des Fleisches.

Die Schlachtstätten - VO wird kein Normalsterblicher einhalten können daheim,. das können ja die wenigsten kleinen Schlachter, darum haben sie das Schlachten ja auch aufgegeben und bekommen nunmehr Hälften von den Großschlachthöfen.
neben der Schinderei, die das für die Tiere bedeutet,es bleiben damit auch viele traditionelle Künste, wie die Warmfleischverarbeitung, auf der Strecke.
Zuletzt geändert von yetiman am Fr 31. Mär 2017, 12:18, insgesamt 1-mal geändert.
Grüsse
yetiman
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Babs
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Re: Sachkunde im Betäuben und Töten von Schafen

Beitrag von Babs »

Bitte bei Zitaten die Quelle mit angeben, oder, besser noch, wegen des Urheberrechts den Text verlinken.
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Babs
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Re: Sachkunde im Betäuben und Töten von Schafen

Beitrag von Babs »

Im alten Forum hatten wir das Motto: fff (fair, freundlich, fachlich). Es wäre schön, wenn sich auch hier alle daran halten würden. In diesem Fall an die Freundlichkeit. :)

Barbara
yetiman
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Re: Sachkunde im Betäuben und Töten von Schafen

Beitrag von yetiman »

Babs hat geschrieben:Bitte bei Zitaten die Quelle mit angeben, oder, besser noch, wegen des Urheberrechts den Text verlinken.
Habe ich jetzt mit eingefügt.
Grüsse
yetiman
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Henry
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Re: Sachkunde im Betäuben und Töten von Schafen

Beitrag von Henry »

Henry hat geschrieben:
Dölf hat geschrieben:Dr. Kerner ... ohne Sachkunde darfst du das Gerät sowieso nicht einsetzen, für akute Notfälle kann es Ausnahmen geben
Die VO 1099/2009 schreibt nur das Vorhandensein von Fachkenntnissen vor. Dem Gerät liegt eine Anleitung bei, die sollte man fachlich zur Kenntnis nehmen. Die aktuelle Tierschutzschlachtverordnung verlangt Kenntnisse und Fähigkeiten. Man sollte also fähig sein, das Gerät richtig zu halten und auszulösen, wies die Beschreibung beschreibt.

Auch wenn die Tierschutzschlachtverordnung hinter Kenntnissen und Fähigkeiten in Klammern "Sachkunde" schreibt, ist ein Sachkundenachweis auch in der neuesten Fassung für die Hausschlachtung bzw. Haustötung von Schafen nicht vorgeschrieben (vergl. VO 1099/2009 Artikel 10 Eigenverbrauch)

Das Tierschutzgesetz Paragraph 4 (1a) schreibt den Sachkundenachweis erbracht vor der Behörde ausschließlich dem gewerblichen Töter vor.

Bei Nottötungen zählt ohnehin nach Tierschutzgesetz Paragraph 4a mehr oder weniger nur die schnelle Wirkung, also auch betäubungsloses Töten oder tötendes Betäuben.

Dr. Kerner ist frei verkäuflich und sein Besitz bedarf weder einer Erlaubnis noch einer Anzeige.
"Freundlich" fällt mir bei im Bruston der Überzeugung vorgetragenen Falschausagen schwer ...
Henry
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Re: Sachkunde im Betäuben und Töten von Schafen

Beitrag von Babs »

Danke für die Ergänzung. ;)
Henry hat geschrieben:"Freundlich" fällt mir bei im Bruston der Überzeugung vorgetragenen Falschausagen schwer ...
Tu's bitte trotzdem. Andere machen es auch.
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Re: Sachkunde im Betäuben und Töten von Schafen

Beitrag von Insane »

yetiman hat geschrieben: Erklärt wurde mir das schon anders, von Leuten die es eigentlich auch wissen müssten :-(
Habe erst vor ein paar Tagen mit meinem Amtsveterenär gesprochen, der auch der Meinung war, dass man einen Sachkundenachweis benötigt...
Und diesen dann wirklich bei ihm "einreichen" muss...
Ein Amtsveterinär findet IMMER einen Grund warum ER wichtig ist und ihm Papiere (die es nicht einmal geben muss)
vorgelegt werden müssen... Aussagen aus dieser Quelle zweifle ich an! Immer! Und fast immer zurecht!
Das ist kein Heu in meinen Haaren - das ist Schäferglitzer :?:
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Re: Sachkunde im Betäuben und Töten von Schafen

Beitrag von Fröschchen »

Babs hat geschrieben:In diesem Forum haben wir es erst einmal besprochen und zwar hier: http://www.schaf-foren.org/viewtopic.ph ... unde#p2971
Manfred hat geschrieben: oder kein ausrechender Kugelfang gegeben ist) dann darf das Tier z.B. auch ohne Betäubung durch Abnicken (Durchtrennen des Rückenmarks im Bereich der Halswirbelsäule, nichts für Ungeübte) getötet werden.

Vor Zuschauern traut sich dass manchmal keiner. Dann liegt das Tier da zwei Stunden, bis endlich ein Tierarzt aus dem Bett geklingelt werden konnte und zum Einschläfern angerückt ist...

Mal ne Frage an die Jägers unter uns:
Wie "übt" man Abnicken?? Letztens durch eine Jäger 2 Böcke zerlegen lassen, dadurch Erkenntnis mit Gallanblasendasein bei Nichtgeweihten erhalten,
und nach dem Ende von allem Stelle gesucht, wo zum Abnicken eingestochen wird. Sorry, klingt auf Papier (oder hier auf Bildschirm) arg bös.
Grds. sehe ich es als schnelle Alternative, wenn anderes nicht möglich ist.
Beim Praxistest hättn ICH allerdings alle und alles verloren, Schaf mörderisch gelitten weil: Bei "Übung" am bereits toten Schaf habe ich ewig gesucht, um die Stelle zu finden (vllt. Anatomie- und / oder Schlachtkurs?!?)

Frage also an die Jägers: Wie und wieviel mal "übt" ihr? Und was war mit 1. Einsatz "in echt"?

Bitte jetzt hier kein Shitstorm, will ja nur bislang theoretisches und zweimal praktisch erfahrenes Nichtwissen abändern.
Im Fall des Falles benutze ich grundsätzlich auch Dr. Kerner.
Alsdenn, bitte, ganz neutral antworten. Am Liebsten alte Jäger (öhm, junge geh'n auch :lol: ) und Praktiker.
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. (Albert Einstein)
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