Fleischbeschau bei Hausschlachtung

intruder
Beiträge: 3
Registriert: Di 28. Feb 2017, 12:47

Fleischbeschau bei Hausschlachtung

Beitrag von intruder »

Hallo,
welcher Personenkreis (außer dem TA )ist bevollmächtigt eine Lebendfleischbeschau und eine Beschau nach der Schlachtung durchzuführen?

MfG Intruder
Benutzeravatar
Codys-Hunter
Beiträge: 19
Registriert: Mi 25. Jan 2017, 09:10
Wohnort: GS
Schafrasse(n): alte Gotländer, Pfauen Ziegen
Herdengröße: 200

Re: Fleischbeschau bei Hausschlachtung

Beitrag von Codys-Hunter »

ich dachte immer , dass darf nur der TA

ICH BIN NICHTS FÜR SCHWACHE NERVEN :duck:
Benutzeravatar
Henry
Beiträge: 4439
Registriert: Fr 4. Nov 2016, 10:40
Wohnort: Leipzig
Schafrasse(n): Bluefaced Leicester, Kamerun, Wiltshire Horn, Merino Landschafe, Mules
Herdengröße: 310
Kontaktdaten:

Re: Fleischbeschau bei Hausschlachtung

Beitrag von Henry »

Das darf jeder, der vom Vet.-Amt beauftragt wurde. Das Amt beauftragt (oder beauftragte) neben Tierärzten auch Agraringenieure, Jäger, Ärzte und auch Tierwirte oder anderweitig Sachverständige. Ich darf das zum Beispiel auch, aber eingeschränkt auf bestimmte Tierarten und nicht in der gewerblichen Schlachtung.
Henry
der
Schafschützer
intruder
Beiträge: 3
Registriert: Di 28. Feb 2017, 12:47

Re: Fleischbeschau bei Hausschlachtung

Beitrag von intruder »

Bedarf die Fleischbeschau bei Hausschlachtung in jedem Fall der Schriftform oder genügt ein mündliches Ok.?
Wilhelm
Beiträge: 148
Registriert: Do 29. Sep 2016, 10:36
Wohnort: Northeim
Schafrasse(n): Nolana, Soay
Herdengröße: 25
Kontaktdaten:

Re: Fleischbeschau bei Hausschlachtung

Beitrag von Wilhelm »

Hi,
um Fleischbeschauer zu werden muß auf jeden Fall eine Ausbildung durchlaufen werden. 6 Monate.Danach werden Fleischbeschauer "amtlich bestallt". Zuständig sind die Landkreise. Die berufliche Vorbildung ist nebensächlich.
TA sind in der Regel, etwas abhängig vom Beginn bzw Abschluß des Studiums, "Fleischbeschau tauglich", müssen aber auch bestätigt werden.
Lebendbeschau für Hausschlachtungen ist seit Jahren in D abgeschafft. Über die durchgeführte Fleischbeschau ist in jedem Fall eine Quittung auszuhändigen und gegebenenfalls aufzubewahren. Unterlassene Fleischbeschau ist eine Ordnungwidrigkeit und Bußgeldbewehrt. Für gewerbliche Schlachtungen sind Kreisabhängig Abweichungen möglich. Die Fleischbeschaugebühren müssen von den Kreisen festgesetzt werden nach den in den Kreisen anfallenden Kosten dafür. Bedeutet zB, daß eine Schafbeschaugebühr zwischen 2,50€ bis zu 25 € betragen kann.
Bei mir in NOM zB Einzelbeschau 17,50, fallend auf 7,00€ bei 6 Tieren gleichzeitig. Gewerbliche Schlachtstätten je nach Durchsatz runter bis auf 0,50 €.
Für Jäger gelten etwas abweichende Bestimmungen und nur für ihre Jagdbeute, aber mit der Maßgabe, bei auffälligen Veränderungen den zuständigen FB zuzuziehen. Unfallwild ist grundsätzlich nicht verkehrsfähig, da erstens normalerweise keine Hausschlachtung und daher lebendbeschaupflichtig, und außer im Falle der Jäger ist selbst der Unfallverursacher, und 2. halt keine Lebendbeschau stattgefunden hat.
Im übrigen ist es in D nicht verboten, mit welchen Lebensmitteln auch immer, sich gesundheitliche Schäden bis hin zum Tode zuzufügen. Gilt aber nur für die Einzelperson. Selbst Familienmitglieder dürfen nicht mit Unfallwild allimentiert werden.
Gruß, Wilhelm
Manfred
Beiträge: 1835
Registriert: Mi 28. Sep 2016, 22:36
Wohnort: Frankenwald

Re: Fleischbeschau bei Hausschlachtung

Beitrag von Manfred »

Wilhelm hat geschrieben:Lebendbeschau für Hausschlachtungen ist seit Jahren in D abgeschafft.
Hast du dazu eine Quelle?
Mein Nachbar musste ein Schein entsorgen, weil die Lebendbeschau fehlte. War seine erste Hausschlachtung. Ist noch nicht so lange her.
Das Schwein stand bei seinem Kumpel ein paar km weiter in Thüringen. Geschlachtet wurde es bei ihm in Bayern. Als der TA zur Fleischbeschau gerufen wurde und wegen der Lebendbeschau nachfragte, hat die zuständige Veterinärin in Thüringen sich quer gestellt und die Sau musste in die Tonne.

Auch auf diversen amtlichen Seiten wird auf die Notwendigkeit einer Lebendbeschau verwiesen.
z.B.
http://www.landkreis-aschaffenburg.de/w ... chbeschau/
Wilhelm
Beiträge: 148
Registriert: Do 29. Sep 2016, 10:36
Wohnort: Northeim
Schafrasse(n): Nolana, Soay
Herdengröße: 25
Kontaktdaten:

Re: Fleischbeschau bei Hausschlachtung

Beitrag von Wilhelm »

Hi Manfred,
nationale tierische Lebensmittelhygieneverordnung.
Gibt aber tatsächlich noch FB die das nicht gerafft haben. Manche wollen auch die Hoden von Rindern und Schafen wegwerfen oder die Köpfe.
Gruß, Wilhelm
Fröschchen
Förderin 2024
Förderin 2024
Beiträge: 1245
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 16:28
Wohnort: Niederlausitz
Schafrasse(n): Kamerun, Wiltshire, Mules, Herdwick
Herdengröße: 13

Re: Fleischbeschau bei Hausschlachtung

Beitrag von Fröschchen »

Ein wenig älter, dürfte aber nicht einfacher geworden sein.


https://www.wochenblatt.com/landwirtsch ... -1467.html
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. (Albert Einstein)
Wilhelm
Beiträge: 148
Registriert: Do 29. Sep 2016, 10:36
Wohnort: Northeim
Schafrasse(n): Nolana, Soay
Herdengröße: 25
Kontaktdaten:

Re: Fleischbeschau bei Hausschlachtung

Beitrag von Wilhelm »

Hi Fröschchen,
jein. Lebendbeschau zb ist weggefallen, andere Vorschriften haben sich auch geändert. Vergiss also deinen Link uns such mal z B nach TSSchlachtverordnung, Hygieneschalchtverordnung unbd am besten kntaktiere dein zuständiges Vetamt. Da sitzen zwar auch zunehmend schräge VögelInnen, speziell Innen die gerade mal die Hürden für eine Anstellung im Öffentlichen Dienst geschafft haben, von der Praxis , die zumindest in Nuancen :mrgreen: von der gelehrten Theorie abweicht, etwa soviel Ahnung haben wie eine durchschnittliche Kuh von der christlichen Mondfahrt.
Wenn du Glück hast, triffst du auf einen seine Pensionierung herbeisehnenden Amtsleiter der die dann wirklich , ich betone wirklich, weiterhelfen wird.
Gruß, Wilhelm
Fröschchen
Förderin 2024
Förderin 2024
Beiträge: 1245
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 16:28
Wohnort: Niederlausitz
Schafrasse(n): Kamerun, Wiltshire, Mules, Herdwick
Herdengröße: 13

Re: Fleischbeschau bei Hausschlachtung

Beitrag von Fröschchen »

Mon dieu, alles immer nur irgendwie "halb" und/ oder regional oder Infos von vor Jahren :traurig:

Wir haben pro Jahr ca. 15-20 Lämmer, von denen die Hälfte lebendig verkauft wird. Rest wandert per Hausschlachtung in unser Klein-Sibirien, durch gelernte Mezger vom Dorf bei uns, ohne nix TA zuvor. Die gucken sich die Tierchen zuvor ja auch an, krempeln irgendwie die Nieren um welche Probleme auch immer auszuschließen, nehmen dann den Schlachtkörper mit, den wir nach 3 Tage grob zerlegt zurückerhalten. Schubkarren-Inhalt nimmt uns ein Hundehalter komplett ab.

Ich möchte mit Anfrage beim Vet-Amt keine schlafenden Hunde wecken, dennoch irgendwie auf gesicherter Seite sein.

Unsere Schafe sind angemeldet bei LKV, bei der TSK, haben alle Ohrmarken.

Wie leben in einem relativ friedlichem Dorf mit ca. 350 EW, die alle wie wir auch die Stallpflicht beim Geflügel ignorierten, da Habicht-, Weihen- und Milanattacken letaler wirken als ein Wildvogelkack ins Hühnergehege.

Habe keine Strukturerfahrungen in Bezug auf deutsche Rechtsvorschriften, total rumgekugelt, aber was Handfestes: Fehlanzeige!
Würde das zweckmäßigerweise bedeuten, daß ich mich zu einem Schlachtkurs anmelden sollte? Enten, Gänse und Hühner mache ich selbst, will aber nicht alles können müssen. Was denn noch?

Tschuldigung Willi, daß ich etwas rumgeheult habe, aber bei jetzt noch immer 29°!! nervt so Einiges mehr als sonst.

Konstruktive Ideen würde ich gerne aufgreifen. Geschenkt wird einem nix, also selber machen. Nur habe ich das Gefühl, überall zu rühren ohne was zu finden...
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. (Albert Einstein)
Antworten