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Einlieferungszeit getötete Schafe

Verfasst: Mi 13. Dez 2017, 16:50
von Henry
Moin,

ich hatte das im alten Forum schon einmal recherchiert, finde aber jetzt keinen Faden und keinen Anfang mehr dazu. Wer weiß es noch? Ich meine es hieß "binnen 45 Minuten". :gruebel:

Wo - Gesetz, Verordnung etc. - steht die Zeit in der ein außerhalb eines Schlachthofes getötetes Schaf in den Schlachthof eingeliefert werden muß, um dort ausgeschlachtet und verarbeitet zu werden. Ich weiß, daß viele denken, in Schlachthöfe darf generell nur lebendes Vieh gebracht werden und es kann durchaus auch sein, daß das inzwischen auch tatsächlich so ist. Aber auch dazu fehlt mir der Rechercheanfang. Und auch das muß ja irgendwo stehen.

Es geht nicht um den Blutentzug.

Re: Einlieferungszeit getötete Schafe

Verfasst: Mi 13. Dez 2017, 18:51
von Steffi

Re: Einlieferungszeit getötete Schafe

Verfasst: Mi 13. Dez 2017, 19:57
von schafbauer
Bei uns in Ö geht das aber du brauchst einen eigenen Tierarzt der diese "Schulung" hat. Für was.auch immer

Re: Einlieferungszeit getötete Schafe

Verfasst: Fr 12. Jan 2018, 21:26
von Fröschchen
Was sagen denn die unsrigen hiesigen Jäger?
Hatte 'mal aufgeschnappt: im Sommer (bei Temperatur halt) nach max. 25 min. ausweiden. Im Winter ginge wohl ca. 1 Std.
Rechtsquelle nicht bekannt, aber:
Ähnlichkeiten vermutbar, da WK?

LG