Habe auch gerade das hier von Manfred in einem anderen Forum gefunden:
http://www.selbstvers.org/forum/viewtop ... 7&start=10
Wenn das immer noch so ist, isses ja gut.Um für den Eigenbedarf schlachten zu dürfen, benötigst du die Sachkunde, keinen Sachkundenachweis. D.h. wenn dir jemand zeigt wie es geht und du das auf Verlangen vorführen/erklären kannst, ist es OK.
Der Sachkundenachweis (z.B. Bestätigung für Kursteilnahme) wird erst erforderlich, wenn du für andere schlachtest.
Zitat:
"Personen, die Tiere schlachten, müssen hierfür die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) besitzen. Wer gewerbsmäßig Tiere betäubt oder tötet, muss unserem Amt einen Sachkundenachweis vorlegen. Bestimmte Berufs- und Studienabschlüsse können als Sachkundenachweis anerkannt werden."
Für den Eigenbedarf (Hausschlachtung) gelten auch keine Schlachtstättenvorschriften, das greift wieder erst, wenn du das Fleisch in Verkehr bringst.
Erklärt wurde mir das schon anders, von Leuten die es eigentlich auch wissen müssten :-(
Habe erst vor ein paar Tagen mit meinem Amtsveterenär gesprochen, der auch der Meinung war, dass man einen Sachkundenachweis benötigt...
Und diesen dann wirklich bei ihm "einreichen" muss...
Scheinbar ein schwieriges Thema...