Nur noch zwei Rassen als Herdenschutzhunde vorgesehen?

NABUfresser
Beiträge: 20
Registriert: Di 7. Mär 2017, 21:43

Nur noch zwei Rassen als Herdenschutzhunde vorgesehen?

Beitrag von NABUfresser »

Weiss jemand mehr über die Bundesweite Umsetzung der Brandenburger Richtlinie für Herdenschutzhunde? Bei ihr sind jetzt zweiter Rassen von etwa 48 förderfähig bzw zugelassen die anderen sind Grauzone ( meines wissens). Ich selbst habe kangals in drei Herden in Sachsen Anhalt und Brandenburg.
Manfred
Beiträge: 1835
Registriert: Mi 28. Sep 2016, 22:36
Wohnort: Frankenwald

Re: Nur noch zwei Rassen als Herdenschutzhunde vorgesehen?

Beitrag von Manfred »

Laut Frank Hahnel von der AG Herdenschutzhunde sollen diese Bestimmungen aus Sachsen stammen und von Brandenburg nur übernommen worden sein?

Ich halte diese Regelung für gelinde gesagt stark verbesserungsbedürftig.
Nicht nur wegen der Rassenbeschränkung (es sollte jeder taugliche Hund, egal ob Rasse oder Kreuzung oder Promenadenmischung) einsetzbar sein)
und der direkten Aufnahme der AG-Richtlinien,
sondern auch wegen der praxisfernen und unnötigen Vorgaben für die Haltung der Hunde.
NABUfresser
Beiträge: 20
Registriert: Di 7. Mär 2017, 21:43

Re: Nur noch zwei Rassen als Herdenschutzhunde vorgesehen?

Beitrag von NABUfresser »

Klingt nach Verbot anderer Rassen oder nur nach keiner Förderung? Oder gibt es keine Entschädigung weil ein falscher Hund auf der Weide war? Notfalls kann man ja noch die Schafe und kangals auf einer Fläche laufen lassen wie ja auch Schafe und Rinder auf einer Fläche legal laufen können oder andere nicht zertifizierte Esel zu den Schafen stellen. Das ganze riecht nach geklüngel zwischen wenigen hochsubventionierten bzw hoch spendenfinanzierten.
Manfred
Beiträge: 1835
Registriert: Mi 28. Sep 2016, 22:36
Wohnort: Frankenwald

Re: Nur noch zwei Rassen als Herdenschutzhunde vorgesehen?

Beitrag von Manfred »

Hier die Richtlinie aus Brandenburg, damit alle auf einem Stand sind:
http://www.mlul.brandenburg.de/cms/medi ... zhunde.pdf

Daraus:

"Diese Empfehlungen gelten für die Zucht und Ausbildung, die Haltung und den Umgang mit Herdenschutzhunden sowie für die Anerkennung von Herdenschutzhunden (HSH) zum Einsatz in Nutztierherden. Sie bilden die Grundlage für die Förderung von Herdenschutzhunden gemäß der Richtlinie „Natürliches Erbe“ des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL)."

Wer sich nicht daran hält, erhält also keine Förderung für seine Hunde.
Der AG HSH e.V. mit seinen deutschlandweit laut Frank Hahnel derzeit ca. 55 Mitgliedern hat damit faktisch ein Monopol für förderfähige HSH in Brandenburg.

Das scheint mir nicht nur von der praktischen Seite sondern auch juristisch problematisch, so sehr ich die Arbeit der AG auch schätze.

Falls jemand die entsprechende Richtlinie aus Sachsen auftreiben kann, bitte hier verlinken.
SchnuckenschäferROW
Beiträge: 123
Registriert: Do 29. Sep 2016, 18:44
Wohnort: Scheeßel (Lk ROW)
Schafrasse(n): GGH, BEL, LFS, DLZ
Herdengröße: 1000
Kontaktdaten:

Re: Nur noch zwei Rassen als Herdenschutzhunde vorgesehen?

Beitrag von SchnuckenschäferROW »

Juristisch ist dieses Monopol eine Lachnummer. Wenn in Brandenburg jemand dagegen klagt (hoffentlich passiert es auch bald mal...), ist der Drops gelutscht.
Kürzlich wurde auch hier vom LAVES bestätigt, dass es (auch bundesweit) garnicht zulässig ist. Sachsen-Anhalt wollte es mehr oder weniger kopieren (bei den Rassen), aber auch da ist noch nichts Fakt. In dieser Woche gibt es hierzu Gespräche zwischen dem Ministerium und Schäfern.

O-Ton aus mehreren Umwelt- und Landwirtschaftministerien sowie deren untergeordneten dafür Zuständigen Behörden: "Dies ist weder zulässig, noch vertretbar, auf Dauer haltbar, auch nicht realistisch und praxisorientiert. Weder in Bayern, noch in Niedersachsen und NRW hält von verschiedensten Seiten viel davon. Viele gehen halt einfach nur den Weg des geringsten Widerstandes und schreiben woanders ab...

Es kann nicht mehr als eine Empfehlung gegeben werden. Hunde aus meiner "Zucht" sind förderfähig, weil sie nachgewiesen haben, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen ausgeht, unabhängig der Rasse. Auch andere Bundesländer rücken sowohl von dieser Vorgabe ab, bzw. fördern künftig nicht mehr die hirnlose Welpenvermehrung, sondern den Unterhalt von Hunden, die dieses nachgewiesen haben. Unabhängig von der Rasse!
Dass Brandenburg einfach nur von Sachsen kopiert hat, ist schlicht gelogen. Hier hat die Lobbyarbeit entsprechend gut funktioniert, mehr nicht. In Sachsen ist kein Wort davon die Rede, nur Hunde aus einer bestimmten Ecke (Herkunft) zu sponsern!
Was die Rassen angeht, so hat man es sich damals einfach gemacht und gesagt, was in der Schweiz funktioniert (da kamen damals die ersten HSH her) muß hier auch klappen. Es war reiner Zufall, dass es die weißen Plüschies sind. Kürzlich war Besuch aus der Schweiz bei uns um zu sehen, wie wir mit Kangals in der Lüneburger Heide klar kommen. Sie haben dort auch ein Projekt mit HSH und haben die gleichen besseren Erfahrungen mit Kangals, Wölfen und Touris gemacht, wie wir.

Wer tief in der Materie drin steckt, merkt schnell, wie Klüngel, Filz und Vetternwirtschaft funktioniert... Besonders in diesem Tätigkeitsfeld funktioniert es gut, da auch in den entsprechenden Gremien (VDL und Co.) nur Vertreter dieser Gruppe zu finden sind. Von Brandenburg ist es halt nicht weit nach Berlin...
Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer!
NABUfresser
Beiträge: 20
Registriert: Di 7. Mär 2017, 21:43

Re: Nur noch zwei Rassen als Herdenschutzhunde vorgesehen?

Beitrag von NABUfresser »

Mit kangals ist es ja wenigstens vernünftig zu arbeiten. Solange sie nicht gefördert werden sind sie ja auch noch bezahlbar. Was ich bei der Brandenburger Richtlinie nicht verstehe
Eine richtlinie hat doch keinen gesetzlichen Charakter sondern ist auch entsprechend mit" Empfehlungen" "überschrieben
Und
Weiter unten heisst es vom bestandsschutz für die nicht üblichen Rassen unter Ausschluss einer weiterzucht. Das klingt dann überhaupt nicht mehr nach einer förderrichtlinie sondern nach vrrbot.
Muss ich evtl die HSH an der Landesgrenze austauschen? Hütehunde habe ich bisher ja einfach eingesetzt ich glaube die sind gesetzlich nicht so streng definiert. Ob man die HSH umdefinieren kann?
SchnuckenschäferROW
Beiträge: 123
Registriert: Do 29. Sep 2016, 18:44
Wohnort: Scheeßel (Lk ROW)
Schafrasse(n): GGH, BEL, LFS, DLZ
Herdengröße: 1000
Kontaktdaten:

Re: Nur noch zwei Rassen als Herdenschutzhunde vorgesehen?

Beitrag von SchnuckenschäferROW »

In welchem der beiden Bundesländer ist denn dein Betriebssitz?
Ich arbeite auch in einem zweiten Bundesland ab diesem Jahr, in dem sind die Kangals dank inkompetenter Entscheider als ganz gefährlich eingestuft. Der Einsatz der Hunde muss auf mein betreiben hin daher im Vertrag festgelegt werden.

Und ja, die "Empfehlung" kommt einem Zuchtverbot gleich. Ich sage es ja, es muss ein betroffener gegen klagen.
Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer!
SchnuckenschäferROW
Beiträge: 123
Registriert: Do 29. Sep 2016, 18:44
Wohnort: Scheeßel (Lk ROW)
Schafrasse(n): GGH, BEL, LFS, DLZ
Herdengröße: 1000
Kontaktdaten:

Re: Nur noch zwei Rassen als Herdenschutzhunde vorgesehen?

Beitrag von SchnuckenschäferROW »

Und austauschen musst du nicht ohne konkretes Haltungsverbot.
Umdefinieren kann man sie, solange die Bezeichnungen nicht geschützt sind. Aber es bringt nichts in Bezug auf Förderrichtlinien, da es dabei um die Rasse geht und nicht den Verwendungszweck.
Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer!
NABUfresser
Beiträge: 20
Registriert: Di 7. Mär 2017, 21:43

Re: Nur noch zwei Rassen als Herdenschutzhunde vorgesehen?

Beitrag von NABUfresser »

Habe den Betriebssitz in Brandenburg und die meisten Flächen in Sachsen Anhalt. Ich frage mich vor allem wie es bei einem riss gedreht und gewendet wird wenn ein falscher Hund die Herde beschützt hat.
SchnuckenschäferROW
Beiträge: 123
Registriert: Do 29. Sep 2016, 18:44
Wohnort: Scheeßel (Lk ROW)
Schafrasse(n): GGH, BEL, LFS, DLZ
Herdengröße: 1000
Kontaktdaten:

Re: Nur noch zwei Rassen als Herdenschutzhunde vorgesehen?

Beitrag von SchnuckenschäferROW »

Zu allererst einmal, wie groß ist denn nach derzeitigem Kenntnisstand das Risiko, dass es trotz HSH in der Herde Risse gibt. Solange da nicht ein einzelner Welpe oder Tattergreis drin steht, ist es doch ziemlich gering in unseren Gegenden (Stand heute). Wenn Du mindestens zwei erwachsene Hunde drin stehen hast, besonders wenn es sich um mental starke Hunde wie Kangals handelt, würde ich mir da nicht den Kopf drüber zerbrechen. Wir haben immer wieder Besuch an den Herden, teils von mehreren Wölfen und noch nicht einen einzigen Übergriff gehabt.
Sie kommen immer wieder mal gucken, ob sich nicht doch die Gelegenheit - durch eigene Fehler zum Beispiel - ergibt, aber das Risiko verletzt zu werden, ist ihnen doch viel zu groß. Und wie ein Kangal auf alles Canidenartige reagiert, kennst Du ja wohl.

Und sollte es trotzdem einen Riss geben, kann Dir niemand vorschreiben, Du hättest (besonders bei Kangals) die falschen Hunde eingesetzt und es sei damit nicht entschädigungsfähig. Da sehe ich ganz persönlich bei den üblichen Plüschies das Risiko eines Erfolges größer (die werden bei mir inzwischen nur noch als "Dritthund" in einem Team mit zwei Kangals eingesetzt). Im Notfall halt rechtlich gegen vorgehen, schließlich steht ja auch sowas ähnliches wie "Bestandschutz" drin.
Im Zweifel kannst Du immer argumentieren, Du hättest den maximal möglichen Schutz ergriffen. Schließlich hast Du den vorgeschriebenen Elektrozaun eingehalten UND HSH eingesetzt, die - liegt im Sinne des Betrachters - sogar besser geeignet sind, da sie eine höhere Verteidigungsbereitschaft gegen Caniden besitzen, bei mittlerer Reizschwelle.
Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer!
Antworten