Herdenschutzhunde nicht einsetzbar
- Henry
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Herdenschutzhunde nicht einsetzbar
Jedenfalls nicht in Deutschland. Und da sind nur einige wenige Themen beantwortet:
https://schafzwitschern.diearnacher.de/ ... en-min.pdf
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Henry
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Re: Herdenschutzhunde nicht einsetzbar
Das ist doch Grütze und nur theoretisch. Du übertreibst da.
Schutzhütte - ja kann sein - kann auch Sinn machen je nach Wetter - aber wenn da ein AmtsTA durchdreht, wird der von den Wolfsfreunden im Ministerium schon eingefangen.
Stromzaunverbot ist Blödsinn, allein das Wikipediazitat in einem Behördenbrief
Töten... das ist ein komplett unnötiges Thema im öffentlichen Raum.
Schutzhütte - ja kann sein - kann auch Sinn machen je nach Wetter - aber wenn da ein AmtsTA durchdreht, wird der von den Wolfsfreunden im Ministerium schon eingefangen.
Stromzaunverbot ist Blödsinn, allein das Wikipediazitat in einem Behördenbrief
Töten... das ist ein komplett unnötiges Thema im öffentlichen Raum.
Re: Herdenschutzhunde nicht einsetzbar
Kurzfassung des amtlichen Schreibens:
-Isolierte Schutzhütte mit Platz für alle Hunde
-Isolierte Außenliegefläche in der Nähe der Schutzhütte mit Platz für alle Hunde
-Keine Elektrozäune
-Keine Tötung unbrauchbarer Hunde
-Werden die Hunde mit den Schafen im Stall gehalten, müssen mind. 1/8 der Stallbodenfläche an Fenstern vorhanden sein, wenn die Hunde nicht ständigen Auslauf ins Freie haben.
-Isolierte Schutzhütte mit Platz für alle Hunde
-Isolierte Außenliegefläche in der Nähe der Schutzhütte mit Platz für alle Hunde
-Keine Elektrozäune
-Keine Tötung unbrauchbarer Hunde
-Werden die Hunde mit den Schafen im Stall gehalten, müssen mind. 1/8 der Stallbodenfläche an Fenstern vorhanden sein, wenn die Hunde nicht ständigen Auslauf ins Freie haben.
- Insane
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Re: Herdenschutzhunde nicht einsetzbar
Wieso, das ist die amtliche Antwort eines Ministeriums auf die Anfrage vom Wanderschäfer.Heumann hat geschrieben:Das ist doch Grütze und nur theoretisch. Du übertreibst da.
Schutzhütte - ja kann sein - kann auch Sinn machen je nach Wetter - aber wenn da ein AmtsTA durchdreht, wird der von den Wolfsfreunden im Ministerium schon eingefangen.
Stromzaunverbot ist Blödsinn, allein das Wikipediazitat in einem Behördenbrief
Töten... das ist ein komplett unnötiges Thema im öffentlichen Raum.
Finde ich gut - auch um mal den ganzen Wolfseuphorikern zu zeigen, dass "nehmt halt Hunde!" weder eine einfache
noch überall durchführbare Möglichkeit ist.
Das ist kein Heu in meinen Haaren - das ist Schäferglitzer
- Henry
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Re: Herdenschutzhunde nicht einsetzbar
... und daß Herdenschutzhunden die Liebe zu Schaf und Lamm per Gerte antrainiert wird, darüber sollte auch keiner sprechen, oder? Daß sie gefressen werden und verletzt und auf andere Tiere gehetzt - soll das auch unterm Tische bleiben? Herdenschutzhunde sind keine Lösung! Sie und ihre Haltung sind ein Problem!Heumann hat geschrieben:Das ist doch Grütze ... Töten... das ist ein komplett unnötiges Thema im öffentlichen Raum.
Die Stellungnahme da oben stammt von der Landesbeauftragten für Tierschutz, also genau der Fachaufsichtsstelle, die von den Kreisveterinärämtern angefragt wird, wenn die sich nicht sicher sind. Die Meinung ist eindeutig und verbindlich und die Amtstierärzte haben das um- und durchzusetzen.
Es kann keinen Tierschutz zweiter Klasse geben und Hunde bleiben nunmal Hunde, auch wenn sie in Schafherden leben müssen. Wenn Krainer Steinschafen (weil sie Schafe sind) dreiseitig geschlossene Unterstände zu bauen sind, dann kriegen auch Herdenschutzhunde (weil sie Hunde sind) auf jeder Weide ihre Hütte und ihren Auslauf und eben keinen E-Zaun!
Henry
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Re: Herdenschutzhunde nicht einsetzbar
Ich wundere mich nur, dass man bisher nicht neben der Weide Schutzhütten und isolierte Liegeflächen für die Wölfe errichten muss. Man ist ja schließlich schuld daran, dass man sie durch die Nutztiere anlockt....
- Henry
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Re: Herdenschutzhunde nicht einsetzbar
In Sachsen ist der Wolf Wild und somit gilt für ihn uneingeschränkt die Hegeverpflichtung:Manfred hat geschrieben:... Schutzhütten und isolierte Liegeflächen für die Wölfe errichten ...
Bundesjagdgesetz
§ 23 Inhalt des Jagdschutzes
Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.
Sächsisches Jagdgesetz
§ 27 Inhalt des Jagdschutzes
(zu § 23 Bundesjagdgesetz)
...
(4) Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, Wild in der Notzeit angemessen und artgerecht zu füttern. Im Übrigen ist die Fütterung des Wildes verboten. Die obere Jagdbehörde kann zu Lehr- und Forschungszwecken im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot zulassen. Den Beginn und das Ende der Notzeit hat der Jagdausübungsberechtigte der Jagdbehörde unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Füttern und artgerecht - mit Schafen zum Beispiel - steht da. Hütte nicht. Unfair, oder? Und vor wildernden Hunden ist er zu schützen! Wildernde Hunde machen eigensinnig Jagd auf Wild, aus Spieltrieb oder Herdenschutzinstinkt ...
Zuletzt geändert von Henry am Mi 4. Jan 2017, 12:50, insgesamt 1-mal geändert.
Henry
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Re: Herdenschutzhunde nicht einsetzbar
Das konnte sich bisher jeder zusammenreimen, der die tierschutzhundeverordnung gelesen hat.
Da wird es eine ausnahmerrgelung geben, sonst kann jeder seinen hsh wieder abgeben.
Da wird es eine ausnahmerrgelung geben, sonst kann jeder seinen hsh wieder abgeben.
- Henry
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Re: Herdenschutzhunde nicht einsetzbar
An wen?mumps hat geschrieben:... sonst kann jeder seinen hsh wieder abgeben.
Henry
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Re: Herdenschutzhunde nicht einsetzbar
Ins Veterinäramt ? An den zuständigen Amtsveterinär?