Förderung / Entschädigung Sachsen konkret
Verfasst: Mi 23. Nov 2016, 11:49
Moin,
leider finde ich im Netz nicht sehr viel Konkretes zur Zaunbauförderung und Entschädigung.
Beispielsweise habe ich erfahren, daß sich die maximale Förderung beim Zaunbau auf die zum Zeitpunkt der Antragstellung gehaltenen Schafe bezieht. Am Telefon habe ich erfahren, daß ich zum Beispiel Anspruch auf Förderung von 500m Zaun in E-Netzen bzw. deren Preisequivalent hätte. Leider ohne Rechtsgrundlage und leider auch ohne eine Information, ob bei Zunahme des Schafbestandes im nächsten Jahr nachgefördert wird oder bei Abnahme zurückzuzahlen ist. Weiß da jemand hier Genaueres?
Gesetzt den wünschenswerten Fall, ein junger Gesell, noch jünger viel viel jünger als ich je war, möchte sein Leben zukünftig als Schäfer fristen und beabsichtigt sich 160 AI-gefüllte sicher Zwillinge tragende Bluefaced Leicester-Schafe zu importieren. Dann hat der im Moment ja genau kein Schaf. Daraus folgt, daß er keine Wolfschutzmaßnahmen gefördert bekommt. Er kann die Schafe also nur auf ungesicherte Weiden stellen, denn baute er den Schafen sichere Weiden vorher, verlöre er den Förderanspruch (der keiner ist, siehe unten) sowieso, wegen Maßnahmebeginns vor Zusage. Keine Schafe zum Antragszeitpunkt zählbar = keine Förderung. Aber auch, keine sichere Weide = keine Entschädigung. Also muß er selber ran.
Werden aus 160 Mutterschafen im Märzen durch Lammung 480 Schafe würde sich auch sein Zaunanspruch verdreifachen. Die Schafe sind nun alle da und zählbar und jeder kann sie sehen. Jetzt besteht also Anspruch auf den Zaunbauzuschuß für 480 Schafe, obwohl der Geselle ja schon für 160 Schafe auf eigene Kosten Zäune gesetzt und Weiden geschützt hat. Der hat folglich Zaun für 640 Schafe. (erst 160 selbst + dann 480 gefördert)
Nun kommt der Herbst, die Auktionen laufen und 320 Lämmer, die für den Zaunbau mitgezählt wurden, gehen ab. Der Schäfer hat also wieder nur 160 Mutterschafe aber den geförderten Zaun für 480. Was nun? Eindeutig werden die Förderparameter jetzt verletzt.
Oder im Sommer kommt der Wolf und reißt bei einem Züchter mit nur 20 Schafen und gefördertem Zaun die halbe Herde. Auch dann werden die Förderparameter verletzt.
Wie weiter also? Hat jemand bereits Zäune gefördert bekommen und ist kontrolliert worden?
(Aus der Erklärung unter dem Antrag: Die beantragte Zuwendung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen gewährt. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung von landesrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Mir/uns ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich/wir zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein/unser Einverständniserkläre/n. ... Ich/wir bestätige/n, dass es sich bei mir/uns nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt. ... Ich/wir erkläre/n, sofern ich/wir Träger eines Unternehmens bin/sind, dass mein/unser Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist ... Eine Rechtspflicht zur Abgabe der personenbezogenen Daten besteht nicht. Eine Förderung kann in diesem Fall nicht erfolgen. ... )
leider finde ich im Netz nicht sehr viel Konkretes zur Zaunbauförderung und Entschädigung.
Beispielsweise habe ich erfahren, daß sich die maximale Förderung beim Zaunbau auf die zum Zeitpunkt der Antragstellung gehaltenen Schafe bezieht. Am Telefon habe ich erfahren, daß ich zum Beispiel Anspruch auf Förderung von 500m Zaun in E-Netzen bzw. deren Preisequivalent hätte. Leider ohne Rechtsgrundlage und leider auch ohne eine Information, ob bei Zunahme des Schafbestandes im nächsten Jahr nachgefördert wird oder bei Abnahme zurückzuzahlen ist. Weiß da jemand hier Genaueres?
Gesetzt den wünschenswerten Fall, ein junger Gesell, noch jünger viel viel jünger als ich je war, möchte sein Leben zukünftig als Schäfer fristen und beabsichtigt sich 160 AI-gefüllte sicher Zwillinge tragende Bluefaced Leicester-Schafe zu importieren. Dann hat der im Moment ja genau kein Schaf. Daraus folgt, daß er keine Wolfschutzmaßnahmen gefördert bekommt. Er kann die Schafe also nur auf ungesicherte Weiden stellen, denn baute er den Schafen sichere Weiden vorher, verlöre er den Förderanspruch (der keiner ist, siehe unten) sowieso, wegen Maßnahmebeginns vor Zusage. Keine Schafe zum Antragszeitpunkt zählbar = keine Förderung. Aber auch, keine sichere Weide = keine Entschädigung. Also muß er selber ran.
Werden aus 160 Mutterschafen im Märzen durch Lammung 480 Schafe würde sich auch sein Zaunanspruch verdreifachen. Die Schafe sind nun alle da und zählbar und jeder kann sie sehen. Jetzt besteht also Anspruch auf den Zaunbauzuschuß für 480 Schafe, obwohl der Geselle ja schon für 160 Schafe auf eigene Kosten Zäune gesetzt und Weiden geschützt hat. Der hat folglich Zaun für 640 Schafe. (erst 160 selbst + dann 480 gefördert)
Nun kommt der Herbst, die Auktionen laufen und 320 Lämmer, die für den Zaunbau mitgezählt wurden, gehen ab. Der Schäfer hat also wieder nur 160 Mutterschafe aber den geförderten Zaun für 480. Was nun? Eindeutig werden die Förderparameter jetzt verletzt.
Oder im Sommer kommt der Wolf und reißt bei einem Züchter mit nur 20 Schafen und gefördertem Zaun die halbe Herde. Auch dann werden die Förderparameter verletzt.
Wie weiter also? Hat jemand bereits Zäune gefördert bekommen und ist kontrolliert worden?
(Aus der Erklärung unter dem Antrag: Die beantragte Zuwendung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen gewährt. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung von landesrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Mir/uns ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich/wir zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein/unser Einverständniserkläre/n. ... Ich/wir bestätige/n, dass es sich bei mir/uns nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt. ... Ich/wir erkläre/n, sofern ich/wir Träger eines Unternehmens bin/sind, dass mein/unser Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist ... Eine Rechtspflicht zur Abgabe der personenbezogenen Daten besteht nicht. Eine Förderung kann in diesem Fall nicht erfolgen. ... )