Angriff auf die Herde

don.alfonso

Angriff auf die Herde

Beitrag von don.alfonso »

Hallo

Bei einen Angriff auf die Herde durch Wölfe/Hunde, wie
darf ich die Herde verteidigen?
Mit allen legalen Mitteln welche mir zur Verfügung stehen?
Mistgabel Dreschflegel Schreckschusspistole Steinschleuder
oder auch so neuartige Tierabwehr Geräte welche als kleine
Feuerspeier funktionieren?

Gruß:don.alfonso
Manfred
Beiträge: 1835
Registriert: Mi 28. Sep 2016, 22:36
Wohnort: Frankenwald

Re: Angriff auf die Herde

Beitrag von Manfred »

Soweit ich das Notwehr und Nothilferecht in D verstehe, währen alle diese Mittel zulässig. Selbst wenn du einen Wolf verletzt oder tötest, sollte das Notwehrrecht zum Schutz deines Eigentums Priorität über das Artenschutzrecht haben. Solche Fälle gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Prüfung vor Gericht, werden aber idR zugunsten des Betroffenen entschieden. Kritisch wäre evtl. die Beweis-Situation, falls der Wolf mit einer Schusswaffe getötet würde. Mistgabel sollte kein Problem sein, falls sich nicht gerade eine Wolfsgrube auf deinem Grundstück findet. Und Mordrohungen aus der "Tierrechts-Szene" wären dir sicher.
Unabhängig davon gelten die Regelungen für den kleinen Waffenschein für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Wer eine WBK-pflichtige Waffe führt, kennt sich eh aus bezüglich der Rechtslage.
Benutzeravatar
st68
Beiträge: 317
Registriert: Fr 30. Sep 2016, 16:19

Re: Angriff auf die Herde

Beitrag von st68 »

das mußt du abwägen:

tötest du einen wolf zur verteidigung deines eigenen lebens, wiegt dein leben natürlich mehr, wie das leben des wolfes. natürlich mußt du das vor einem richter beweisen können. warscheinlich gegen ein ganzes anwaltsteam, das der nabu- wwf- und konsorten stellt. die werden dem richter schon klar machen, das es völlig ausgeschlossen ist, das ein deutscher wolf jemals einen menschen angreifen würde. jeder weiß doch, das händeklatschen und rufen ausreicht.
wenn doch, hast du ihn sicher extrem und vorsätzlich provoziert und trägst die alleinige schuld an dem außergewöhnlichen einzelfall und gehörst mindestens 3 jahre in den knast.
falls nicht, wirst du sicherlich deines lebens nicht mehr froh. dafür werden dann schon die unzähligen tier/wolfsrechtler sorgen...

tötest du einen wolf zur verteidigung deiner schafe. wiegt das leben des wolfes natürlich sehr sehr sehr viel schwerer, wie das deiner schafe. die sind nur ersetzbare dinge/sachen. ein wolf ist unersetzlich.

du darfst dein eigentum nur durch passive abwehrmaßnahmen gegen die wölfe schützen. vergrämen dürfen, falls (von experten) überhaupt bedarf erkannt wird, nur eben diese experten. auf keinen fall so ein unwissender wie du. bis jetzt wurde noch jeder wolfsübergriff in deutschland auf mangehaft vorhandenen schutz zurückgeführt. bewiesen durch experten.

hättest du deine schafe ausreichend geschützt, wäre der wolf nicht dran gekommen, du hättest dich nicht gegen ihn verteidigen müssen und keinem (deinen schafen, dem wolf, und dir) wäre etwas passiert.

P.S. das alles gilt natürlich nicht bei den "drei S".
Zuletzt geändert von st68 am Do 13. Okt 2016, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
smallfarmer
Beiträge: 457
Registriert: Do 29. Sep 2016, 21:33

Re: Angriff auf die Herde

Beitrag von smallfarmer »

Meinst du........
-sichten
-schießen
-scharren
Manfred
Beiträge: 1835
Registriert: Mi 28. Sep 2016, 22:36
Wohnort: Frankenwald

Re: Angriff auf die Herde

Beitrag von Manfred »

@st68:
Diesen Eindruck haben viele, er ist aber nicht zutreffend.
Notwehr deckt alles ab, was zur Abwehr eines gegenwertigen rechtswidrigen Angriffs auf dich oder dein Eigentum erforderlich ist.
Nothilfe deckt entsprechend ab, was zur Abwehr eines gegenwertigen rechtswidrigen Angriff auf einen anderen oder das Eigentum eines anderen erforderlich ist.
Der Wolf hat kein Recht, deine Schafe zu reißen. Solange der Angriff andauert, darfst du den Wolf auch töten, um die Gefahr für deine Schafe oder dich selbst abzuwenden. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel bezieht sich nicht auf irgendeinen Wert des Wolfes oder Hundes, sondern auf seine Gefährlichkeit als Angreifer. Es wäre unverhältnismäßig, wenn du ein unbewaffnetes Kind mit der Mistgabel abwehrst oder als Kampfsportprofi den gebrechlichen Opa von nebenan zusammenschlägst, weil er deine Radieschen klaut. Und es wäre eine Übertretung, wenn du einem bereits flüchtenden Wolf die Gabel nachwirfst. Aber wenn du wirklich in eine Situation kommst, wo du mit der Gabel zwischen Wolf oder Hund und Schaf gehst und den Angreifer tötest, dann ist das OK.
Benutzeravatar
st68
Beiträge: 317
Registriert: Fr 30. Sep 2016, 16:19

Re: Angriff auf die Herde

Beitrag von st68 »

Manfred hat geschrieben:Notwehr deckt alles ab, was zur Abwehr eines gegenwertigen rechtswidrigen Angriffs auf dich oder dein Eigentum erforderlich ist.
das klingt ja sehr schön.
wenn du konkrete paragraphen vorzeigen kannst, die notwehr, oder nothilfe gegenüber einem wolf in deutschland regeln, immer her damit.
Manfred hat geschrieben:Der Wolf hat kein Recht, deine Schafe zu reißen.
das problem daran ist aber das der wolf niemals rechtswidrigerweise schafe töten kann (im gegensatz zu einem hund), weil er "persönlich" keinem (straf)recht unterstellt ist. er ist ein wildtier. wildtiere gehören niemandem (im gegensatz zu einem hund). keiner muß verantwortung für sein treiben übernehmen (im gegensatz zu einem hund, denn der hat einem halter, der die verantwortung trägt). er selbst schon mal gar nicht.
deshalb wäre es ja so wichtig, endlich eindeuig zu klären, ob "unsere" wölfe wirklich alle echte und von selbst eingewanderte wölfe sind. das wäre dann eine völlig andere rechtslage.

dagegen steht ein schafhalter, der seine schafe nicht 100%ig gegen wölfe absichert, praktisch (NOCH nicht rechtlich) schon als krimineller da. schließlich konditioniert er damit ja die wölfe auf schafe.
Manfred hat geschrieben:Die Verhältnismäßigkeit der Mittel bezieht sich nicht auf irgendeinen Wert des Wolfes oder Hundes, sondern auf seine Gefährlichkeit als Angreifer.
bei der verhälnismäßigeit wird in so einem fall bestimmt nicht das mittel, sondern das ergebnis bewertet werden. toter wolf, gegen ein eventuell getötetes hobbyschäfchen im wert von höchstes 40 euros.

aber das ist jetzt alles rumraterei. ich warte auf den ersten wirklichen präzedenzfall in deutschland. aber falls es dazu kommt, steht die justiz sicher nicht auf der seite der wolfsgegner. andere länder, wie schweden, machen es uns ja schon vor.
smallfarmer hat geschrieben:-sichten
-schießen
-scharren
richtig lautet es: schießen -> schaufeln -> schweigen

wobei der letzte punkt wohl der wichtigste ist.
Zuletzt geändert von st68 am Do 13. Okt 2016, 12:51, insgesamt 3-mal geändert.
Manfred
Beiträge: 1835
Registriert: Mi 28. Sep 2016, 22:36
Wohnort: Frankenwald

Re: Angriff auf die Herde

Beitrag von Manfred »

Welchen konkreten Fall in Schweden meinst du denn?
Benutzeravatar
st68
Beiträge: 317
Registriert: Fr 30. Sep 2016, 16:19

Re: Angriff auf die Herde

Beitrag von st68 »

du bist ja schneller mit dem antworten, wie ich mit dem beitrag zuende-schreiben...
Manfred hat geschrieben:Welchen konkreten Fall in Schweden meinst du denn?
seit jahren werden in schweden einige wölfe zum abschuß frei gegeben. natürlich streng kontrolliert und zeitlich begrenzt. u.a. auch mit der bedingung das es keine genetisch wertvollen tiere sein dürfen. genetisch wertvoll = mit geringem inzuchtkoffizienten. weil die dortige population zu isoliert sein soll.

wolfsschützer ziehen dort regelmäßig vor gericht um einstweilige verfügungen zu erzwingen. sie verhindern mit ihren ein- und widersprüchen so lange den abschuß, bis der genemigte zeitraum für den abschuß abgelaufen ist. das spiel wird dort seit jahren gespielt, auch wenn sich hinterher rausstellt das es von seiten der wolfsschützer völliger blödsinn war.

gibt auch stimmen, die behaupten, das wolfsfreunde extra genfremde wölfe aus dem ausland einfliegen, um den genetischen wert der wölfe zu beweisen.

...

soll heißen, wenns ernst wird, ist auch die justiz auf der seite des wolfes und nicht auf der seite der vernunft.
Manfred
Beiträge: 1835
Registriert: Mi 28. Sep 2016, 22:36
Wohnort: Frankenwald

Re: Angriff auf die Herde

Beitrag von Manfred »

Das hat doch nichts mit einer Notwehr-Situation zu tun.
In D haben wir ja auch das Problem, dass die deutsche + westpolnische Population auf Betreiben interessierter Kreise formal zu einem genetisch eigenständigen Bestand erhoben wurde, um diesen extremen Schutzstatus zu rechtfertigen.
Diese genetisch Eigenständigkeit ist aber nachweislich nicht gegeben. Es handelt sich um Tiere, die eng mit den weiter östlich lebenden Wölfen verwandt sind und im ständigen genetischen Austausch stehen. Man kann sie also getrost als eine Population betrachten. Und diese ist in ihrer Gesamtheit in keinster Weise im Bestand gefährdet.
Benutzeravatar
st68
Beiträge: 317
Registriert: Fr 30. Sep 2016, 16:19

Re: Angriff auf die Herde

Beitrag von st68 »

Manfred hat geschrieben:Das hat doch nichts mit einer Notwehr-Situation zu tun.
hab ich auch nicht behauptet, sondern damit, wie die justiz am ende tickt.

das mit der angeblich eigenständigen isolierten population weiß ich ja auch. auch die politischen entscheidungsträger wissen das. aber sie tanzen trotzdem nach der pfeife derer, die von dieser lüge profitieren. und es ist ja nicht die einzige unwarheit, mit der diese leute hausieren gehen und damit durch kommen.

deshalb ja meine ernsthaften zweifel daran, das man mit so einer notwehrsituation vor gericht durch kommt.
Antworten