Angriff auf die Herde

wollwiese
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Re: Angriff auf die Herde

Beitrag von wollwiese »

ein wolf kann in der tat nicht rechtswidrig handeln. denn er ist weder schuld- noch deliktfähig...

hier würde imho eher die notstandsregel greifen, 228 bgb.
gehört der wolf nicht so wie auch rehe oder wildschweine oder marder oder.....dem förster bzw jagdpächter?

eine andere frage ist, ob du den wolf töten musst, um ihn abzuwehren. wenn du ihm mit einem dicken stock oä richtig einen überbrätst, sucht der sicher auch so das weite.
:schaf2: loot de schoop man schietn, wull woos liekers. :schaf3:
Heumann
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Re: Angriff auf die Herde

Beitrag von Heumann »

§ 34 StGB
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
gegenwärtigen
Wolf muss also in der Herde sein.
Gefahr für Leben (der Schafe) und Eigentum
geht vom Wolf aus
nicht anders abwendbaren
schwierig. Wer also zufällig seine 7x64 dabei hat, sollte vorher klatschen und rufen. Dann Warnschuss, dann gezielt. Mistforke ist ja wohl kein Problem. Immer rein damit!
eine Tat begeht
Wolf tot macht
handelt nicht rechtswidrig
Das ist ja unser Ziel
wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen
jetzt wirds kompliziert
der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren
Gefahr für mein Eigentum, die Schafe:
Höchtsmögliche Gefahr, nämlich ihr Tod.
das geschützte Interesse
Leben unserer Schafe
das beeinträchtigte wesentlich überwiegt
Hoffentlich kein Richter, der glaubt, dass jeder Wolf genetisch absolut wichtig und wertvoll für das Überleben der Art ist... falls man keinen Vollidioten als Richter hat, ist dieser Punkt auch kein Problem.
Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Also auch wieder auf jeden Fall sagen, man hat den lieben Wolf vorher angeklatscht und ihn gebeten, doch lieber das Weite zu suchen. Dann kann man die Maßnahmen steigern. Wenn nichts Milderes hilft, muss der Wolf ins Jenseits gebracht werden.


Waidmannsheil!
Zuletzt geändert von Heumann am Fr 14. Okt 2016, 08:32, insgesamt 1-mal geändert.
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seb
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Re: Angriff auf die Herde

Beitrag von seb »

Ihr konstruiert da etwas, das so wohl nie eintreten wird. Ich halte es für weitgehend ausgeschlossen, daß jemand zwischen seine Schafe und einen angreifenden Wolf gerät. Wölfe sind nach allem, was ich bisher gelesen, gesehen und gehört habe, durchaus in der Lage, sehr lange und ruhig zuzusehen, wie der Schäfer seine Herde zäunt, kontrolliert und vor Ort ist. Sobald er sich entfernt, kommt die Stunde des Wolfs.
Bisher jedenfalls waren die Wölfe immer schlauer als der Mensch, und es hat in der jüngeren Geschichte keine Fälle hier gegeben, wo Wölfe die Konfrontation mit Menschen gesucht hätten, auch wenn ihr mich jetzt vermutlich wieder naiv nennen werdet und 3 Dutzend Links mit spekatulären Fällen präsentieren werdet, die angeblich das Gegenteil beweisen sollen. Davon hat sich bisher bei genauer Betrachtung alles in Luft aufgelöst.
don.alfonso

Re: Angriff auf die Herde

Beitrag von don.alfonso »

Hallo

Man könnte auch einen Angriff auf die Schafe mitbekommen.
Dann habe ich das Recht und die Pflicht meinen Tieren beizustehen.
Zu einen Hundeangriff auf meiner Herde bin ich schon dazugekommen.
Beil aus dem Auto geholt und hin gerannt. Besitzer des Hundes glaubte
sich noch im Recht-der macht doch nichts

Gruß:don.alfonso
Heumann
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Re: Angriff auf die Herde

Beitrag von Heumann »

selbstverständlich gilt bei Hunden das gleiche. Sofort Maßnahmen einleiten und steigern. Keine Zeit verlieren.

Bei Menschen in der Herde wird es schwer zu begründen :shock:


einer von drei Dutzend Links: http://www.topagrar.com/news/Home-top-N ... 14994.html

selbstverständlich ist die Chance, derzeit einen Wolf zu erwischen (nicht wie seb sagte, der Wolf wartet, bis der Schafhalter weg ist, sondern wir erwischen ihn auf frischer Tat) noch klein. Da der Wolfsbestand weiter wächst, sich geografisch weiter ausbreitet, weitere Schutzmaßnahmen zu überwinden lernt und die Scheu selbstverständlich weiter nachlässt, steigt die Chance auch mit der gleichen Selbstverständlichkeit, irgendwann auch mal einem Wolf gegenüber zu stehen.

Und für den Fall der Fälle hat man die Gewissheit, alles was nötig ist, um seine Schafe zu schützen, ist legal. In den Knast kommt man nicht. Ob man aber von Idioten in Ruhe gelassen wird?
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Henry
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Re: Angriff auf die Herde

Beitrag von Henry »

Der Verlust der Schafe und die Kosten ihrer Tierärztlichen Versorgung oder Tötung und auch ihre Entsorgung, werden dem Schäfer ersetzt. Dem Schäfer kann also durch den Wolfsangriff kein Schaden entstehen. Das Schaf hat keinen Anspruch. Es ist auch kein "Anderer" denn im juristischen Sinne ist ein "Anderer" immer ein Mensch.

Wenn für das Eigentum des Schäfers - wegen der Zusage der Entschädigung - keine Gefahr bestehen kann, wirds dünne mit der Nothilfe.

Auch die nicht anders abzustellende Fortsetzungs- oder Wiederholungsgefahr greift dann nicht.
Henry
der
Schafschützer
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