Wildernder Hund hetzte 3 Milchschafe zu Tode

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meine_Landliebe
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Wildernder Hund hetzte 3 Milchschafe zu Tode

Beitrag von meine_Landliebe »

Hallo liebe Schaffreunde,

bekanntlich habe ich sehr hohe Ansprüche an die Einhaltung von Recht und Ordnung.

Wir wohnen inmitten des Rems-Murr-Kreises, also in einem absolut wolffreiem Gebiet und wir haben in unserer kleinen Hobbyhaltung wahrlich viel erlebt, aber der vergangene Montag war der Schwärzeste:

Ich fange das Thema deshalb am Besten mit dieser Einführung an:

3 Milchschafe von jeweils deutlich über 100 kg Lebendgewicht wurden am helllichten Tage von einem wildernden Köter aus ihrem stromführenden E-Zaun gejagt und so gehetzt, dass sie zurückgefahren und kurze Zeit später verletzungsbedingt eingeschläfert werden mussten.

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Der Sachverhalt ist aber der:

Immer wieder liest man das Gleiche und immer wieder passiert es von Neuem, weil die öffentliche Hand einfach keine Ordnung schafft:

freilaufende, ungehorsame Hunde von verantwortungslosen Tierhaltern überwinden Weidezäune, um kleine Wiederkäuer zu hetzen und zu verletzen. Denn diese Hunde werden aus heiterem Himmel instinktiv zu Bestien, auf welche ihre Halter nicht mehr einwirken können.

Dabei ist es aber so, dass im Aussenbereich nur jener Hund frei herumlaufen darf, auf den sein Besitzer derart Einfluss nehmen kann, dass er sein domestiziertes Raubtier bei Gefahr -also jederzeit- unter Kontrolle hat.

Die Einhaltung dieser Verwaltungsregel kann aber keiner kontrollieren und kein Amtsschimmel interessiert sich wirklich dafür, ob nun Hunde in der Öffentlichkeit parieren oder nicht. Denn erfahrungsgemäss kann kein Schafhalter den Nachweis erbringen, wessen Köter die Gunst zum Jagen nutzte. Der Herdenbesitzer weiss allenfalls, dass solche Hunde, falls sie überhaupt von einer wirkungslosen zweibeinigen Scheinautorität zurückgerufen werden, zumeist "Lass-das" heißen.

Ich bin selbst Hundeliebhaber -nicht zu verwechseln mit Bestien-Liebhaber- und hielt auch in der Vergangenheit sehr gut erzogene Hunde, aber ich bin auch Schafhalter aus Leidenschaft. Im Königsbronnhof hegte ich bis heute stattlich große Ostfriesische Milchschafe. Doch diesen Montag Nachmittag wilderte am hellichten Tage ein ungezogener, freilaufender Köter, jagte meine kleine Herde auseinander und trieb sie aus ihrem Gehege. Er hetzte dabei drei Schafe so versessen, dass diese wenige Stunden später verletzungsbedingt eingeschläfert werden mussten.
Es bleibt mir ein einzelnes Herdentier völlig verstört zurück, dass aus Angst nicht mehr auf die Weide geht und vor Trauer kaum frisst.

Wie abgebrüht und dreist ist der gesuchte Hundehalter, der sich mit seiner wildernden Bestie klammheimlich vom Tatort schlich und drei schwerverletzt liegende Schafe auf gefrorenem Boden außerhalb ihrer Weide hilflos zurück ließ?

Einerseits gelingt es den Verwaltungen nicht, das Staatsziel Tierschutz mit dem Baurecht zu vereinen. So dürfen bspw. Hobbytierhalter für ihre Herdentiere in Baden-Württemberg nur Wetterschutz-Unterstände von unter 20 cbm Bruttrauminhalt errichten, das entspricht i.d.R einer Stall-Grundfläche von unter 10 qm. Da soll eine Herde Platz finden!!! Die Hobbyschafhalter dürfen aber baurechtlich auch keine festen und ausreichend einbruchsicheren Weidezäune aufstellen, sondern können sich -wie auch nur Wanderschäfer- allenfalls mit mobilen Elektrozäunen behelfen, die standardmäßig viel zu niedrig sind, um Hunde von ihren Herdentieren fernzuhalten. Damit ist von Seiten des Schafhalters alles Erdenkliche getan, was auch rechtlich erlaubt ist.

Andererseits müssen nach Auffassung der Landesmittelbehörde (Regierungspräsidium) konkrete Vorfälle mit Hunden bekannt sein, damit -wenigstens in Schutzgebieten eine Anleinpflicht für Hunde verordnet werden könnte. Aber jegliche Wild- und Weidetiere brauchen grundsätzlich und unabhängig ihres Standortes Schutz vor Hundeattacken.

Reicht es nicht schon, wenn der ein oder andere Hundehalter gewissenlos, gleichgültig und egoistisch mit seinem Vierbeiner durch die Öffentlichkeit zieht und wenn er obendrein völlig überfordert und erfolglos mit der eigenen Hundeerziehung ist?

Ist es dann nicht an der Zeit und Aufgabe der öffentlichen Hand, die Sicherheit und Ordnung anstelle der Sorglosen herzustellen?

Ein Schadensfall tritt übrigens bereits ein, wenn ein Hund schon seine Hetzjagd aufnimmt. Führt diese zu Verletzungen der Beutetiere, ist dann aber plötzlich kein Verwaltungsapparat mehr zuständig, denn die Verwaltung erlaubt ja nur freilaufende Hunde, wenn sie folgsam, sprich erzogen sind.

Der geschädigte Weidetierbesitzer kann einerseits keinerlei Strafanzeige erstatten, da das Wildern von Hunden (Hunde sind rechtlich nur Sachen) keine Straftat darstellt, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit des Hundehalters. Das Ordnungsamt kann aber nur den Verstoß ahnden, wenn der Halter des hetzenden Hundes namentlich genannt werden kann.

Der geschädigte Schafhalter bleibt schlussendlich nicht nur auf sehr aufwändige Rettungs- oder Bergungsaktionen, auf seinen Tierverlusten, auf Tierarztkosten und ggfs. auch auf den Kosten der Kadaverbeseitigung sitzen, sondern auch er selbst bleibt insgesamt Opfer der ganzen Ohnmacht, weil Länder und Kommunen nicht zu Ende denken, unreife Entscheidungen fällen, ihre Kontrollorgane versagen und sie die Haftung alleine auf den tatortflüchtigen Hundehalter abschieben.

Wieviel Tiere müssen von Hunden noch angegriffen werden, damit sich endlich eine Verwaltung für die Sicherheit einsetzt und ordnungshalber das Anleinen von Hunden verpflichtet?

Situationsbedingt heute nur sehr traurige Grüsse von mir!
timiditas
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Re: Wildernder Hund hetzte 3 Milchschafe zu Tode

Beitrag von timiditas »

:nudelholz: Da könnte man echt zum Knüppel greifen...

Dank meines Außenzaunes der Weide (auch nur elektrisch, weil ich als Hobbyhalter im Außenbereich keine festen Zäune bauen darf :mauer: , Stahlpfosten mit E-Seil) habe ich das Problem nicht mehr, seit ich ein wirklich schlagstarkes Weidezaungerät habe. Der Zaun ist wegen der Pferde/Ponies mit fünf Litzen, die unterste 25 cm über dem Boden, die oberste bei 1,30 gebaut. Wenn die nicht erzogenen Hunde aus dem Dorf da ran gehen, hört man sie weithin jaulen und sie halten für längere Zeit Abstand. Die Schafe sind innerhalb mit 105 cm Euro-Netzen eingekoppelt. Das Weidezaungerät hat ein Solarpanel, sonst käme ich aus dem Batterieaufladen nicht raus. Wenn ich allerdings ausrechne, was mich dieser Zaun gekostet hat, wird mir schlecht...

Aber es sind ja nicht nur die, die mit Ihren Hunden frei spazieren gehen. Bei uns im Dorf gibt es mehrere große Rüden, die regelmäßig allein unterwegs sind, weil sie irgendwo durch oder über den Zaun kommen. Das sind zum Teil Hofhunde ganz ohne Erziehung, bei denen ich selbst um meine KInder Angst hab... Bisher hat das Ordnungsamt einmal aufgrund einer Nachbarschaftsanzeige mit einem Haltungsverbot bei einem Berner Sennenhund eingegriffen. Aber dazu muss man halt den Namen des Halters kennen.
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Henry
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Re: Wildernder Hund hetzte 3 Milchschafe zu Tode

Beitrag von Henry »

meine_Landliebe hat geschrieben:Das Ordnungsamt kann aber nur den Verstoß ahnden, wenn der Halter des hetzenden Hundes namentlich genannt werden kann.
Das Ordnungsmat ist (in Sachsen und anderswo) "Ermittelnde und vollziehende Behörde". Manchmal muß man daran erinnern. Manchmal auch öffentlich über die Medien.
Henry
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Re: Wildernder Hund hetzte 3 Milchschafe zu Tode

Beitrag von LuckyLucy »

Mann, wie verantwortungslos können Menschen sein? Wenn so ein Vorfall passiert, kann ich doch wenigstens so viel Rückgrat zeigen und der Hundehalterhaftpflicht den Schaden anzeigen!

Mein Vorschlag: Bring den Vorfall in die regionale Presse. Vielleicht hat ja jemand einen Hinweis auf den Hund(ehalter) und Du kannst wenigstens den wirtschaftlichen Schaden gegen ihn geltend machen.

Alles Gute!
LuckyLucy, schaffiebrig
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meine_Landliebe
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Re: Wildernder Hund hetzte 3 Milchschafe zu Tode

Beitrag von meine_Landliebe »

Ich habe das Ordnungsamt angeschrieben. Es äußerte sein Bedauern und lud mich für nächste Woche zu einem Besprechnungstermin ein.
Mal sehen, ob dabeiwas rauskommt....
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