Scheint ein fake zu sein:Schafhüterin hat geschrieben:In Wolfhagen Richtung Ippinghausen und Richtung Korbach Wölfe!!! (aus Facebook - Schafe und Schafhalter - mit Video)
https://www.google.de/amp/s/www.hna.de/ ... 6.amp.html
Scheint ein fake zu sein:Schafhüterin hat geschrieben:In Wolfhagen Richtung Ippinghausen und Richtung Korbach Wölfe!!! (aus Facebook - Schafe und Schafhalter - mit Video)
Leider wieder nicht die Frage geklärt, wer hier eigentlich in "Not" geraten ist. Beschrieben wird immer der Angriff eines Wolfes (der Wölfe) auf Hund(e).KABA hat geschrieben:Hier noch einmal beschrieben: https://www.jagderleben.de/news/wolf-gr ... erschossen
Interessant sind dazu diese Situationsbeispiele (allerdings schon/noch aus 2017): https://www.jagderleben.de/praxis/konfl ... ch-erlaubt
Wie kommst du zu der merkwürdigen Rechtsauffassung?Edwin hat geschrieben:Dann von der Kanzel aus zu ballern ist eine Straftat!
Nee Heumann, Wolfskuschler bin ich als Schafhalter wahrlich nicht. Dazu sind die Grauen zu oft bei meinen Grauen. Mit zunehmend respektvollem Abstand und ich hoffe das bleibt so.Heumann hat geschrieben:Wie kommst du zu der merkwürdigen Rechtsauffassung?Edwin hat geschrieben:Dann von der Kanzel aus zu ballern ist eine Straftat!
Nach deinem Link ist doch alles ok und was ich bisher nicht wusste, greift der rechtfertigende Notstand sogar bei fremden Eigentum. Ich habe es jetzt extra noch mal nachgeschlagen in §34 StGB und da steht es genau so drin. Dass dir als Wolfskuschler das nicht gefällt, darf doch nicht Grundlage der Rechtsbeurteilung sein.
Ein Wolf ist jedem Jagd-, Hüte und Herdenschutzhund überlegen. Er ist immer stärker und in den meisten Fällen auch schneller. Und ein Wolf mehr oder weniger ist bei um die 1000 Wölfe alleine in Deutschland doch absolut egal.
Ich sehe da keinen Rechtsbruch. Wo soll der Rechtsbruch sein? Und zum Glück hast du das nicht zu beurteilen.Edwin hat geschrieben:klare Richtlinien zum Einsatz von Hunden bei Drückjagden, zum Schutz der Hunde wohlgemerkt, sind dringend erforderlich. Hier ist der Notstand durch die Jagdveranstaltung entstanden, die zwar klar auch eine gesellschaftlich dringende Aufgabe ist, aber nicht so einen Rechtsbruch, der der Abschuss eines Wolfes nun mal ist, rechtfertigen darf!