Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Annegret
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Re: Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Beitrag von Annegret »

Gerne,

die verlässlichen Zahlen sind allerdings dünn gesät.

IUCN(NGO) 2017: 300.000 Wölfe in Europa, der Bestand ist nicht gefährdet.
Art. 14 GG: Eigentumsgarantie + Europ. Menschenrechtskonvention
-Gewaltmonopol des Staates
Konfidenzintervall: bei 100 % nachgewiesenen Wildtieren sind 80-130 % der nachgewiesenen Tiere tatsächlich vorhanden.
11/2017: Sächsisches Umweltministerium: 14 Rudel in Sachsen
-"- BfN: 60 Rudel in der BRD, teilweise basierend auf Erhebungen von 2009 und 2013
-"- dt. Bauernverband 2017: 70 Rudel
Statista (internat. Statistikportal): 2016 lebten 75,5 % der Deutschen in Städten.

Die Wolfsrisse kann man den unterschiedlichen Veröffentlichungen der Bundesländer entnehmen, wobei hier keine Kampfhamster erfasst sind.
Die Zahlen des Nabu in seiner "Willkommen Wolf"-Seite sind ziemlich wahrscheinlich, wenn auch je nach Absicht, gelegentlich veraltet.

Den Rest suche ich mir nach Bedarf im Internet.

Gruß
Annegret
Heumann
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Re: Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Beitrag von Heumann »

eine Rechtschreibinfo für den zweiten Brief: ins
https://www.duden.de/rechtschreibung/ins
Das Apostroph ist bei in's eher unüblich.
Annegret
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Re: Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Beitrag von Annegret »

Hi,

@Heumann

ich bin eben altmodisch. "In's" ist die Abkürzung für "in das". Ich schreib auch nicht Maionäse, selbst wenn's korrekt wäre. Wenn das Alles ist, was Du an dem Brief auszusetzen hast, soll mir's recht sein.

Nachtrag zur IUCN. Die IUCN ist eine non profit Organisation, die unter Anderem die rote Liste der bedrohen und ausgestorbnen Arten erstellt. Dort ist der Wolf defintiv nicht gelistet. Es ist zwar etwas mühsam sich durch die Veröffentlichung der IUCN zu wühlen, aber das ist die einzig verlässliche Quelle.

Gruß

Annegret
Annegret
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Re: Briefe an Verantwortliche für den Herdenschutz

Beitrag von Annegret »

Hi, hier noch ein anderer Argumentationsfaden Mein Brief von heute an des BW-Landwirtschafts und das Umweltministerium.

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Minister Hauk,

sehr geehrter Herr Minister Untersteller,


die "Wolfsfront" rückt näher und die Sorgen um die artgerechte Haltung der Weidetiere nehmen damit zu.

Seit meinem letzten Schreiben bezüglich der Rückkehr des Wolfes habe ich intensiv recherchiert. Nachfolgend das Ergebnis meiner Recherche.

Zitat aus der Seite Natura 2000 von Manderbach media:

"Auf Anhang II der FFH-Richtlinie sind "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" aufgelistet."

Hier ist der Wolf gelistet.

"Anhang IV (Anh. IV) ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten (in Deutschland aktuell 134 Tier- und Pflanzenarten), die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen, weil sie selten und schützenswert sind. Weil die Gefahr besteht, dass die Vorkommen dieser Arten für immer verloren gehen, dürfen ihre "Lebensstätten" nicht beschädigt oder zerstört werden. Dieser Artenschutz gilt nicht nur in dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000, sondern in ganz Europa. Das bedeutet, dass dort strenge Vorgaben beachtet werden müssen, auch wenn es sich nicht um ein Schutzgebiet handelt.

Anhang IV kommt auch aufgrund des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) eine besondere Bedeutung zu. In der "kleinen Novelle" des BNatSchG vom 18.12.2007 wurden die Vorschriften zum Artenschutz verschärft. Es muss seit dem dafür Sorge getragen werden, dass Landnutzung (land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung) den Erhaltungszustand der lokalen Populationen von Anhang IV der FFH -Richtlinie nicht verschlechtern."

Hier ist der Wolf gelistet

"Anhang V (Anh. V) beschäftigt sich mit Tier- und Pflanzenarten, für deren Entnahme aus der Natur besondere Regelungen getroffen werden können. Sie dürfen nur im Rahmen von Managementmaßnahmen genutzt werde. Ein Beispiel ist die Heilpflanze Arnika, die zur Herstellung von Salben, Tinkturen etc. gebraucht wird. Aktuell sind in Deutschland 103 Arten auf diesem Anhang."

Hier ist der Wolf nicht gelistet.

Die IUCN, die Organisation, die die verbindliche "Rote Liste der gefährdeten Arten" erstellt, betrachtet in Ihrer aktuellen Liste den Wolf als nicht gefährdet.

Aus obigen Informationen geht hervor, dass der Wolf, wegen Wegfall des Schutzgrundes, aus dem Anhang IV der FFH-Richtlinie genommen werden muss. Es ist nun Ihre Aufgabe, dies zu beantragen und durchzusetzen. Sollten Sie dazu den Auftrag eines Wählers benötigen, so betrachten Sie mein Schreiben als solchen. Sollten Sie andere Voraussetzungen benötigen um tätig zu werden, so lassen Sie mich das umgehend wissen, damit ich diese Voraussetzungen schaffen kann.


Ihrer zeitnahen Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.


Mit freundlichen Grüßen


Annegret Sproesser
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