Wegbreite, kommunale Wegpflege, Widmung

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Henry
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Wegbreite, kommunale Wegpflege, Widmung

Beitrag von Henry »

Moin,

Ich hätt' da gern mal ein Problem:

Gegeben ist meine Weide. Angrenzend ein Grundstück der Gemeinde bezeichnet als "Weg". Dieser Weg hat eine Breite im Kataster von 80 cm. Und ist 18m lang. Er ist so schmal, weil das jenseitige Grundstück das letzte an einer Sackgasse ist und stellt die Verlängerung eines Weges von 4.40m Beite dar. Der Weg an meiner Weide ist also erstes Sackgasse und zweitens nur sehr schmal. Das Sackgassenende bildet ein Feld.

Jahraus-jahrein hatten es sich einige Anlieger des breiten Weges herrausgenommen, eine Abkürzung - einen mehrere Hundert Meter langen Trampelpfad - durch das Feld zu latschen. Ganz egal, ob dort Getreide oder Mais, Erbsen oder Silagegras angebaut wurde. Später paßten auch Motorräder dort durch und bald auch Quads. Und wo die durchkommen schaffts der Jimmy vom Jäger auch und dann der Polo ...

Den Bewitschafter der Fläche stört das natürlich und mich natürlich auch, denn der Polo ist breiter als die 80cm und weil der sich nicht den Lack zerkratzen will, fährt der auch gleich weiter rein in die Wiese.

Nun war die Errichtung einer Benjeshecke die willkommene Gelegenheit, den Sackgassencharakter des 80cm-Weges hervorzuheben. Auf dem Feld wurde der Totholzstreifen aufgeschichtet und auf meiner Weide erfolgte die zweireihige Hinterpflanzung mit Berberitze und Heckenrose in Verlängerung der bereits bestehenden Feldhecke. Der 80cm-Weg blieb frei, war aber nun ein deutlich sichtbarer Blinddarm. Man könnte auch behaupten, ein Loch in einer Feldhecke wurde geschlossen. Ein halbes Jahr ging das gut, der Mais wurde nicht zertreten und der "Verkehr" kam zum Erliegen.

Letzte Woche nun hat ein Traktor mit Anbaugerät diese 18m Weg zu Lasten meiner Weide, meiner Pflanzen und des Totholzstreifens auf dem anligenden Feld auf seine Arbeitsbreite vom ca. 3m beräumt und verbreitert und das Heckenmaterial rechts und links in die Feldhecke gekippt. Der Traktor gehört zum städtischen Bauhof. Innerhalb dieses Wochenendes haben nun der Landwirt, ich und einige Anlieger, die die Verkehrsberuhigung und in deren Folge das Ausbleiben der winterlichen Einbrüche inzwischen als sinnvoll erkannt haben, die Benjeshecke wieder errichtet und neue Pflanzen gesetzt. Jetzt halt Haselnuß und Heckenrose.

Ich beabsichtige nun am Dienstag die Stadt abzumahnen und zum Ausdruck zu bringen, daß ich mein Grundstück selbstbestimmt bis zu seiner Grenze kulturlandschaftspflegerisch nutzen möchte und die Arbeitsbreite Kommunaler Großgeräte keine Berücksichtigung finden wird. Der Landwirt will sich das Befahren seiner bestellten Fläche verbitten.

Ich möchte nur gern wissen, welche Gegenargumente ich zu erwarten habe. "Öffentliche Widmung" sagt mir leider gar nichts. Ich hörte jedoch, daß ein Weg, der in seiner tatsächlichen Breite öffentlich gewidmet sei, auch wenn sein Maß im Kataster schmaler wär. Ich möchte nicht gern einen ungewinnbaren Streit vom Zaume brechen. Der Bauer hat da die ganz praktischeren Möglichkeiten das Sackgassenende auch gehen den Kommunalen Radlader zu befestigen.

Mir liegt daran, daß es die Stadt zukünftig gar nicht mehr versucht, dort irgendetwas zu beräumen. Dann werden nämlich die Heckerosen den ganzen 18m langen weg binnen kurzer Zeit vergessen machen.

Bitte habt Ideen für mich und erklärt mir Widmung.
Henry
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peter e.
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Re: Wegbreite, kommunale Wegpflege, Widmung

Beitrag von peter e. »

Bauhof bzw. Bauhof-Mitarbeiter bekommen ihre Auftrage vom Bauhof-Leiter bzw. der entsprechenden Abteilung von der Kommunalverwaltung. Oftmals kann es auch sein, dass ein Mitarbeiter von <guten Bekannten> mal gebeten wird, ihm einen kleinen >Gefallen< zu tun. Dieser Gefallen taucht in keinem Arbeitszeitnachweis auf.
Würde bei mir so ein Sachverhalt zu verzeichnen sein, würde ich folgender Maßen vorgehen:
- unter Hinweis auf den Verdacht einer Sachbeschädigung sowie einem Verstoß gg. §§ xxx hess. Feld- und Forststrafgesetzbuch (gibt es hier in Hessen, in anderen Bundesländern gibt es auch so was, heißt aber anders) wird um Mitteilung des Auftraggebers und verantwortlichen Mitarbeiters zu den ....Arbeiten am .... um.... in.... gebeten.
- unter Hinweis auf obigen Sachverhalt würde ich die Fraktionsvorsitzenden des Gemeindeparlaments/Gemeindevertretung anschreiben und anfragen, ob sie es für richtig halten, dass der Bauhof auf privaten Grundstücken illegale Arbeiten vornimmt.
Alle weitere Maßnahmen richten sich nach den Reaktionen.
peter e.

Auch dem Schwächsten ist ein Stachel gegeben -
sich zu wehren.

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balin
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Re: Wegbreite, kommunale Wegpflege, Widmung

Beitrag von balin »

Habe über den Weg, soweit er nur noch der Erschließung meiner eigenen Grundstücke dient, mit der Stadt einen Nutzungsvertrag abgeschlossen, so daß dieser jetzt Teil der Weide ist und nicht gesondert ausgezäunt werden muß. Am Tor habe ich deswegen kein Schloß, aber entsprechende Warnschilder wegen der Tiere. In der Schweiz steht an solchen Punkten "Die letzte Kuh macht die Tür zu!" ;)
Gütlich ist immer besser. Ich habe aber auch schon Prozesse wegen einem Wegerecht geführt. Es gibt unverantwortliche Irre, die muß man wirklich rausschmeissen. Eine eindeutige Haltung ist da sehr hilfreich. Gerade in der Weidehaltung darf man da nicht rumspielen sondern muß auf der Sicherheit
für Herde und Umfeld bestehen! Gewohnheitsrechten kann man begegnen, indem man ein Jahr lang absperrt. Der Nutzer des Weges muß dann auf Durchfahrt klagen und hat damit in den seltensten Fällen Erfolg. Gerade bei einem Notwegerecht durch eine belegte Weide kann man als Weidewirt recht strenge Regeln festlegen lassen, was Tore schließen und ähnliches anbetrifft. So einfach ist das in Gegenwart von Hunden und Bullen immer nicht. :freu:
Feld-, Wald- und Wiesenwege dienen in erster Linie der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Die Baulast liegt bei den Anliegern und nicht bei der Gemeinde.
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Re: Wegbreite, kommunale Wegpflege, Widmung

Beitrag von schafbauer »

Henry hat geschrieben:Moin,

Ich hätt' da gern mal ein Problem:
das wirst du auch bekommen.

die schilderung ist genauso wie mir einige fälle bekannt sind woraus von anwälten träume gesponnen werden. :jubel:

wenn du schreibst es ist eine art sackgasse von der parzelle her, dann mach mal am ende des weges einen zaun und sieh zu wie die dinge von selber laufen lernen. :minne: :michel:

abmahnen hilft schon mal ganz gut - bitte auch darauf achten dass die zuständigkeit diesen brief auch wirklich bekommt :lachma:

kenne die gesetze in D nicht aber in Ö gibt es so was tolles wie "servitute", "eigentumsanbahnung", "gewohnheitsrecht", "erschliessung für öffentliches wohlbefinden",..... noch nie gehört.... kommt noch. :vogel:
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Re: Wegbreite, kommunale Wegpflege, Widmung

Beitrag von KABA »

Moin Henry,
wenn du "gerne mal ein Problem hättest", wie du so schön sagst, hast du mit einer Abmahnung natürlich eine gute Basis :duck:
Ich würde es erstmal mit der freundlicheren Variante der Kommunikation versuchen, also bei der Kommune anfragen, wer da was warum angeordnet hat. Wie Peter schon sagte, die Bauhofmitarbeiter handeln (meist...) auf Anordnung, haben aber mit Sicherheit nicht vorher irgendwelche Katasterauszüge begutachtet! D.h. wird es u.U. aus reiner Unwissenheit heraus geschehen sein, so nach dem Motto: da war immer ein Weg, den stellen wir jetzt mal wieder her. Denn in der Regel ist es ja so, dass vorhandene Wege mangels Pflege/Nutzung zuwuchern, wenn sie nicht von Landwirten an deren Flächen "angegliedert" werden. Dass ein Weg so schmal ist und es auch sein soll, passt also nicht so recht in die Vorstellungskraft mancher Leute.
Du hast ja anscheinend den Katasteramtsauszug und kannst somit klarmachen, dass der Weg so schmal ist und es auch sein soll. Auf dieser Basis würde ich mit dem Mitarbeiter der Kommune und eben auch mit den Bauhofleuten reden - freundlich! ;)
Ich wünsche dir die Fröhlichkeit eines Vogels im Eberescheneschenbaum am Morgen,
die Lebensfreude eines Fohlens auf der Koppel am Mittag,
die Gelassenheit eines Schafes auf der Weide am Abend.
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Re: Wegbreite, kommunale Wegpflege, Widmung

Beitrag von Schnuckenlady »

Definitiv erstmal gütlich versuchen. Die können sich ganz schön querstellen, wenn es darum geht dass sie wirklich einen Fehler gemacht haben. Für die heisst es erstmal, wir haben trotzdem recht!
Ich würde persönlich bei der zuständigen Stelle vorbeischauen, mit deiner Kataster Karte und eventuelle Fotos vom weg. Und dein Problem einfach erklären. Denn Sachbeschädigung ist es allemal, da deine Pflanzen auf deinem Grundstück standen. Aber darauf nicht plädieren, macht nur Ärger.
Die Idee mit Zaun am Ende ziehen ist ganz gut. Ich habe an einigen Stellen auch abgesprochen, den Weg selbst zu pflegen, in dem ich meine Tiere einfach mit draufstelle. Vorne en Schild Durchfahrt verboten hingestellt, und eine Kette gespannt. Denn normalerweise hat dort nur ein Anlieger Wegerecht.
Kenne ein ähnliches Problem bei uns. Ein alter weg, früher mal zufahrtsweg zu unseren Grundstücken, Haus und ehemaliges Sägewerk. Der geht an den Grundstücken entlang, von der Hauptstraße bis zum neuen Weg. Total verwildert und von der Kommune nicht gepflegt, da der neue weg seit 15 Jahren existiert. Vor ein paar Jahren haben wir den weg, der zu uns gehört, freigestellt und befahrbare gemacht. Es hat keine Woche gedauert, da gehen die hälfteder Spaziergänger durch den weg. Blöd nur, wenn der weg mitten in unserem Gemüsegarten endet. :nudelholz:
Kette gespannt, betreten verboten usw. Tage später, Post vom Bauamt. Dürfen wir nicht, weg gehört uns nicht. Gespräche geführt, bis jetzt sind wir erstmal so verblieben, dass wir Anlieger sind, der weg schon immer dazugehört hat usw dürfen wir ihn nutzen und absperren wie wir wollen.
Wieso das alles? Die wollen sich einfach nicht um die Pflege kümmern. Dadurch das wir ihn wieder freigestellt hatten, hätten sie ihn pflegen müssen. Da wir das übernehmen, ist das wider alles okay.
Grüße Schnuckenlady
https://www.selfandhandmade.de

Fehler sind dafür da, um draus zu lernen!
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Re: Wegbreite, kommunale Wegpflege, Widmung

Beitrag von schafbauer »

Kette ist sehr gefährlich wegen Radfahrer vorallem Abends. Maschenzaun mit flatterband oder zuerst mal nur flatterband.

Auch wenn es dein Grund ist schränkt man die Persönlichkeitsrechte und Gewohnheiten anderer ein.

Ich liebe unseren Rechtsstaat :love: :haudrauf:
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Re: Wegbreite, kommunale Wegpflege, Widmung

Beitrag von Henry »

Nach Telefonat mit Bauhofleiter: Eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung habe die "Beräumung" beauftragt und die Breite der zu schaffenden Heckenunterbrechung vorgegeben. Die Mitarbeiterin ist Anlieger mit ihrem Gartengrundstück. Es täte ihm leid, er wisse die exakten Grundstückslagen nicht. Er wollte nur die Bitte erfüllen. Der Bauhof werde bis zu einer Klärung dort auch nichts wieder "beräumen".

Jetzt sond mal die Verhältnisse klar. :rofl:
Henry
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Re: Wegbreite, kommunale Wegpflege, Widmung

Beitrag von schafbauer »

Henry hat geschrieben:Die Mitarbeiterin ist Anlieger mit ihrem Gartengrundstück.

:drama: :roll: :michel:
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Re: Wegbreite, kommunale Wegpflege, Widmung

Beitrag von Dölf »

schafbauer hat geschrieben: :drama: :roll: :michel:
ok. und was soll ich jetzt, oder andere User, mit dieser Antwort anfangen?????
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