Klage beim VG Stuttgart wg. korrekter Anbringung von Ohrmarken

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meine_Landliebe
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Re: Klage beim VG Stuttgart wg. korrekter Anbringung von Ohrmarken

Beitrag von meine_Landliebe »

Hallo zusammen,

die anhängige Verwaltungsrechtssache zur gerichtlich eingeklagten Feststellung, ob Amtstierärzte des Veterinäramtes Heilbronn in einer behördlich angeordneten Zwangskennzeichnung Lochteile mit Dornteile für einerechtmäßige Kennzeichnung vereinen müssen oder nicht, wurde diesen Monat von der 4. Kammer an die 15.Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart abgegeben und erhielt somit das Aktenzeichen 15K 7216/16.
Falls ein Beschluss gefällt wird, gebe ich ihn hier zur Info natürlich sofort bekannt.

Das Rechtsamt der Stadt Heilbronn sowie die Veterinärbehörde Heilbronn stehen bis zum heutigen Tage -also viereinhalb Jahre nach der städtischen Ersatzvornahme- unverändert auf dem Standpunkt, ein eingedrücktes Dornteil sei ein ICAR-zertifiziertes, rechtmäßiges, vollständiges, fehlerfreies Tierkennzeichen, das tierschutzrechtlich i.O. ist und deshalb auch keine tiergesundheitlichen Beschwerden auslöse, zumal ein Dornteil den Rechtsnormen als Tierkennzeichen entspreche und wohl auch nicht der Bedienungsanleitung des Ohrmarkenherstellers Allflex entgegen stünde.

Mitte Januar musste das Bürgermeisteramt HN für deren Ordnungsamt auf telefonische Anfrage des VG Stuttgarts lediglich schriftlich bestätigen, dass keine offenen Forderungen gegen mich bestehen.

Derweil halte ich natürlich meinen mit der Hauptsache verbunden Antrag aufrecht, das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof abzugeben, falls die Rechtsverstöße der Mitarbeiter jener Unteren Verwaltung nicht hier im MItgliedsstaat gerichtlich festgestellt werden können.

Immerhin wünschen sich die Beklagten bis dato nichts sehnlicher, als einen von mir herbeigeführten gerichtlichen Beweis über meine Mutmaßung, dass ein Dornteil nur in fester Verbindung mit einem Lochteil eine vom BMEL und der EU genehmigtes Tierkennzeichen sei.
Da soll´s doch schon aus der Verantwortung für das Tier heraus weder an den Peanuts für den Rechtsweg noch an dem bissle Zeit fehlen!

Viele Grüsse von mir
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Grete
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Re: Klage beim VG Stuttgart wg. korrekter Anbringung von Ohrmarken

Beitrag von Grete »

Danke für das Update und toll dass Du das weiterhin durchziehst.

Wir hatten letztens auch ein Schaf mit Ohrmarken Problem.

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viele Grüße,
Grete
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meine_Landliebe
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Re: Klage beim VG Stuttgart wg. korrekter Anbringung von Ohrmarken

Beitrag von meine_Landliebe »

Hallo zusammen,

der mündliche Verhandlungstermin beim VG Stuttgart ist auf 28.02.2018 anberaumt, falls er nicht aus erheblichen Gründen verlegt wird.

Beide Parteien wurden geladen, für die beklagte Stadtverwaltung wurde richterlich angeordnet, einen sachkundigen Vertreter zu entsenden.

Also gibt´s frühestens im März eine Entscheidung, ob meine eingereichte Feststellungsklage ganz oder teilweise stattgegeben und evtl auch beschieden wird, oder ob sie ganz oder teilweise abgewiesen wird.

Bis dahin erstmal viele Grüsse!
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meine_Landliebe
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Re: Klage beim VG Stuttgart wg. korrekter Anbringung von Ohrmarken

Beitrag von meine_Landliebe »

Hallo zusammen,

heute war ich zur mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht in Stuttgart.
Allem voran:
die Präsenz der vielen Tierschützer und Tierhalter im Zuschauerbereich war überwältigend groß - ich hatte im ersten Augenblick gedacht, ich habe mich an der Tür des Sitzungssaales geirrt!!! Aber dann erblickte ich mitten im Gewühl Ernst Hermann Maier! An dieser Stelle nochmals tausend Dank an alle Erschienenen für die erwiesene Solidarität und ihr Interesse am Rechtsstreit!

Eine Urteilsverkündung steht noch aus. Es wird aber damit zu rechnen sein, dass meine Feststellungsklage aus formell juristischen Gründen so nicht abgehandelt werden kann und abgewiesen wird.

Die Richterin sagte zu Beginn, dass eine Feststellung, wonach die Ohrmarkenbestandteile zusammen geführt werden müssen, um eine Ohrmarke zu sein, heute nicht beim VG gestellt werden kann, denn freilich müssen Ohrmarken zugemacht werden, das ergeht ja schon aus der Verordnung.
Aber im konkreten Fall von meinem Bock Ajax ist das anders. Denn
anscheinend ist bei allen Widersprüchen, die ich form- und fristgetecht einlegte, ein einziger am oder zum 20.01.2014 ungenutzt entgangen. Welcher das konkret ist oder sein soll, muss ich noch genau recherchieren.

Deshalb spielte es heute bei den Richtern augenscheinlich auch keine Rolle, ob durch die seltsame Markierung von Ajax die Viehverkehrsverordnung, deren Anlage Nr. 9, die EG-Verordnungen Nr. 933/2008 , Nr. 21/2008 oder sonstige EG- oder unionsrechtliche Regelverstösse der ersatzvornehmenden Behörde vorliegen oder nicht.

Jedenfalls trug die Amtsleiterin des Rechtsamtes der Stadt Heilbronn heute nochmals auf Nachfrage des Gerichts vor, für sie ( / die Stadtverwaltung Heilbronn) ist die Kennzeichnung vom unvollständig gekennzeichneten Bock Ajax in Ordnung.
Sie vermeidete also die Worte " fehlerhaft, falsch, unvollständig, rechtswidrig" und beschrieb das eingesteckte Dornteil als Tierkennzeichen, welches für die zuständige Behörde "in Ordnung" ist.

Die von mir beantragten Bolustransponder, die in der ViehVerkV aufgeführt sind, birgen bei nicht fachgerechter Verabreichung durch den beauftragten Tierarzt das Risiko, dass dem Tier die Speiseröhre aufgeschlitzt würde, so führte es die blutjunge Amtstierärztin der Stadt HN dem Gericht aus. Aus diesen tierschutzrechtlichen Bedenken heraus hatte Baden-Württemberg auch Jahre nach Rechtskraft Bolustransponder nicht bereit gestellt und mir somit den Zugang zu bzw. die Anwendung des Europäischen Rechts verwehrt.

Also waren für die Ersatzvornahme auch nur Ohrmarken vorhanden.
Insges. überwiegte bei der Stadtverwaltung die Auffassung, dass eine Ersatzvornahme keinen rechtskonformen Zustand herstellen muss, sondern, wenn dabei von Amtswegen gepfuscht wird, sei der Tierhalter verpflichtet, diesen Amtspfusch zu korrigieren, damit er sich keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorwerfen lassen muss.

Jetzt heisst also erstmal abzuwarten, was die 5 Richter danach beraten unf beschlossen haben und die Zustellung dauert ca. 4-5 Wochen.

Evtl. müssen neue Klagen her:
Verstoß der Kommune gegen das Tierschutzgesetz, weil keinem Tier ohne vernünftigen Grund Leid zugefügt werden darf. Aber was ist schon vernünftig, wenn man mit volldepperten Eingriffen inkompetenter Personen konfrontiert ist?!

LG von mir
rote zora
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Re: Klage beim VG Stuttgart wg. korrekter Anbringung von Ohrmarken

Beitrag von rote zora »

Ich wünsche dir weiterhin viel kraft, Mut und Durchhaltevermögen! !
Warte nicht darauf, dass die Menschen Dich anlächeln... Zeige ihnen wie es geht!"
-Pipi Langstrumpf-
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meine_Landliebe
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Re: Klage beim VG Stuttgart wg. korrekter Anbringung von Ohrmarken

Beitrag von meine_Landliebe »

Die Feststellungsklage, ob die Mitarbeiter des Veterinäramtes Heilbronn in ihrer Zwangskennzeichnung meines Bockes das Dornteil mit dem Lochteil verschliessen hätten müssen, damit mein Bock nach den Vorschriften der ViehVerkV gekennzeichnet worden wäre, wurde abgewiesen, weil nach der Gerichtsordnung die Leistungs- und Gestaltungsklage vorrangig hätte eingereicht werden müssen.

Zwar handelt es sich nach Ansicht der 5 Richter beim Bock namens Ajax grundsätzlich um ein hinreichend konkretes, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, welches eine Feststellungsklage begründet (vgl. v. Albedyll in : Bader / Funke-Kaiser / Stuhlfauth u.a. , Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Auflage 2014, § 43 [Feststellungskklage] Rn. 9ff, 14).

Trotzdem sollen nach der Verwaltungsgerichtsordnung unnötige Feststellungsklagen vermieden werden, wenn für die Rechtsverfolgung eine ebenso wirksame andere Klageart (hier durch die Leistungs- und Gestaltungsklage) zur Verfügung steht, welche für das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers mindestens gleichwertig ist.

Wenn vorab Formvorschriften allerdings die Zulässigkeit einer Feststellungklage verhindern, war m.E. auch die gesamte mündliche Verhandlung für den :schaf3: , denn auf die Rechtsverletzungen der ViehVerkV, der EG (Nr.) 933/2008 bzw. der EG (Nr. 21/2004), des Tierschutzgesetzes, der amtstierärztlichen Sorfaltspflichten oder auf die Frage, ob eine behördliche Zwangskennzeichnung überhaupt einen rechtskonformen Zustand herstellen muss, wurde gar nicht eingegangen.

Jedenfalls werde ich vom weiteren Verfahrensverlauf berichten!

LG von mir
Schaaaaf
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Re: Klage beim VG Stuttgart wg. korrekter Anbringung von Ohrmarken

Beitrag von Schaaaaf »

Super !!!
Ich bin gespannt was raus kommt ....
wollwiese
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Re: Klage beim VG Stuttgart wg. korrekter Anbringung von Ohrmarken

Beitrag von wollwiese »

Formelle Unzulässigkeit? :nenee: Die ticken ja nicht ganz sauber.
Wirst du eigentlich anwaltlich beraten oder bist du auf dich allein gestellt?
:schaf2: loot de schoop man schietn, wull woos liekers. :schaf3:
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Henry
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Re: Klage beim VG Stuttgart wg. korrekter Anbringung von Ohrmarken

Beitrag von Henry »

Für das Gericht wird vor allem nicht klar sein, warum es eine Feststellung treffen soll. Es ist offensichtlich ja gerade nicht gewünscht, daß das Amt richtig kennzeichnet, sondern es soll es gänzlich lassen. Die Möglichkeit für eine Klage, die bei Erfolg das Amt verpflichtet, einen ordnungsgemäßen und ästhetisch wie tierschutzrechtlich einwandfreien Zustand herzustellen oder/und Schadenersatz und "Schmerzensgeld" für die Tierentstellung zu leisten, steht hoffentlich noch offen.
Henry
der
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meine_Landliebe
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Re: Klage beim VG Stuttgart wg. korrekter Anbringung von Ohrmarken

Beitrag von meine_Landliebe »

Zwischendurch pflege ich schon Kontakte zu Juristen, insbesondere jetzt, wo die Rechtsverletzungen der Behördenmitarbeiter mangels Einsicht voraussichtlich nicht mehr lokal geklärt werden können.

Es sind auch alle Argumente bei Gericht angekommen, warum die Feststellung eingeklagt wurde.

Ob überhaupt eine Ersatzvornahme zur Tierkennzeichnung duchgeführt werden soll ist zwar nicht Gegenstand meiner Klage. In meinem Fall habe ich aber erläutert, dass sie so übeflüssig wie ein Kropf war, hätten die Behörden die offiziellen Tierkennzeichen antragsgemäß nach § 34 Abs. 2 zugeteilt.

Die deutsche Vertretung der EU-Kommission rät aber wegen der erheblichen Amtshaftung von Ersatzvornahmen in Tierbeständen zur Einzeltierkennzeichnung ab.

Jedenfalls riskiert eine ersatzvornehmende Behörde die Amtshaftung, die u.U. mit einem enormen Kostenregress verbunden ist, wenn etwas schief läuft. Die Schadensregulierung ist freilich beim kommunalen Haftpflichtversicherer gemeldet.

Letzte Woche wurde ich übrigens von einem Tierhalter informiert, dass auch in Bayern eine behördliche Ersatzvornahme zur Zwangskennzeichnung eines kleinen Wiederkäuerbestands mit Ohrmarken angeordnet wurde. Dieser Tierhalter begehrt aber seit Beginn die Zuteilung der Microchip-Injektate wie sie in der EG (Nr. ) 933/2008, Anhang A. Kennzeichen, Pkt. 4, Buchstabe b, Unterbuchstabe ii, als injezierbare Transponder aufgeführt sind.
Und diese EU-Verordnung Nr. 933/2008 ist der Anhang zur EG-Verordnung Nr. 21/2004. und die ist wiederum der Anhang zu unserer ViehVerkV.
Wo ist also nur das Problem der öffentlchen Hand, die Rechtsakte der EU korrekt umzusetzen?

Und gerade, wenn in meinem Verfahren eine Doktorin des Rechstamtes der Stadtverwaltung HN auch nach 5-jähriger Bedenkzeit im Februar 2018 der Kammer sinngemäss aussagt: "Ja, für uns ist der unverschlossene Stahlanker im Ohr des Bockes in Ordnung", muss irgendwer Einhalt gebieten, damit nicht noch ein Tier von den Amtstierärzten so primitiv geschändet wird.
Schliesslich bin ich der Überzeugung, dass jeder andere, der ein blankes Dornteil als Kennzeichen ins Tierfleisch verhakt, wegen geistiger Umnachtung sofort in die Geschlossene eingewiesen würde. Man müsste es halt nur mal ausprobieren, sich auf niedrigestem intellektuellen Niveau bewegen und sich vor den Exekutiven oder den Judikativen doof stellen.
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