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Rechtliches zur Obduktion nach Euthanasie

Verfasst: So 11. Aug 2019, 14:17
von Loulou
Liebe Kundige in Rechtsfragen!
Ist es statthaft (legal), wenn Halter kleiner Wiederkäuer (Schaf, Ziege) den Kadaver eines Muttertieres, das wegen Absterbens der Föten
euthanasiert wurde, selbst öffnen, um sich ein Bild von der Lage und Beschaffenheit im Uterus zu machen?
Oder gibt es (außer im Seuchenfall) Gesetze oder Verordnungen, die dies in Deutschland audrücklich untersagen?

Daß Eigenschlachtung mit Sachkundenachweis erlaubt ist, glaube ich dem Forum entnehmen zu können.

Ist Eigenbestattung ( 1,50 m tief u. mit Branntkalk satt bestreut) noch statthaft?

Vielen Dank

Re: Rechtliches zur Obduktion nach Euthanasie

Verfasst: So 11. Aug 2019, 19:38
von Henry
Blicke ins TierKBG insbesondere Paragraph 13. „Nicht öffnen“

Landssrecht kann abweichen. Beseitigungspflicht in TKBA ist der Normalfall für Klauentiere.

Für die Hausschlachtung bedarf es der Sachkunde, nur für die gewerbliche Schlachtung ist deren Nachweis notwendig.

Re: Rechtliches zur Obduktion nach Euthanasie

Verfasst: So 11. Aug 2019, 20:13
von Loulou
Vielen Dank, Henry.

Re: Rechtliches zur Obduktion nach Euthanasie

Verfasst: Mo 12. Aug 2019, 17:33
von Fröschchen
Öffnen sehe ich jetzt nicht so als das Problem, mehr den Aufwand (und dessen End-Ergebnis) des unter die Erde bringens:

Spateln in steinhartem Boden: Loch 2x2x2 m, zufüllen und verdichten gehen locker 2 Stunden drauf.
Am nächsten Tag Loch aufgebuddelt und Schaf weg (2x erlebt).
Und des Täters Erinnerung: Dort gibts doch eventuell wieder was? (Oder wie weit willst Du fahren?)

Bei uns kostet die Abholung eines Schafs unter 20 €, eines Lamms unter 17 €. Nächsttägig. Wenn der Fall, laß ich abholen.

LG

Re: Rechtliches zur Obduktion nach Euthanasie

Verfasst: Mo 12. Aug 2019, 19:59
von Schafhüterin
Bin in der Tierseuchenkasse.

Tierkörperbeseitigung hat schon einen Bock ohne Kopf mitgenommen.

Bei uns wollen die sogar, dass das Tier in einer (Müll)-Tonne ist, wegen der Körperflüssigkeiten, damit sie diese nur noch in den Laster reinkippen müssen, wie bei der Müllabfuhr. Pferd natürlich nicht.

Da wird weder nach einer Ohrmarken, oder sonst was gekuckt.

Re: Rechtliches zur Obduktion nach Euthanasie

Verfasst: Mo 12. Aug 2019, 21:09
von Henry
Es ist in aller Regel schlicht verboten! Sowohl das Öffnen (Abhäuten Abtrennen ...) als auch eine andere Entsorgung als die Abgabe an die TKBA.

Das muß man nur wissen.

Ein (geöffnetes) Jungschaf von ca. 40kg brennt auf viel Holz in der Feuertonne ca. 1,5h und hinterläßt dann nur wenig geformte Kalkbröckchen.

Re: Rechtliches zur Obduktion nach Euthanasie

Verfasst: Di 13. Aug 2019, 09:23
von smallfarmer
Wenn man dem boesen Wolf die sieben Geißlein rausgeschnitten hat, brennt der bestimmt genau so schnell :prost:

Re: Rechtliches zur Obduktion nach Euthanasie

Verfasst: Di 13. Aug 2019, 10:07
von Stockmann
smallfarmer hat geschrieben:Wenn man dem boesen Wolf die sieben Geißlein rausgeschnitten hat, brennt der bestimmt genau so schnell :prost:
Was wird gefordert? Wir müssen wieder lernen mit dem Wolf umzugehen! Also wellcome altes Wissen!