ganzjährige Freilandhaltung

Benutzeravatar
Steffi
Förderer 2020
Förderer 2020
Beiträge: 1492
Registriert: Do 6. Okt 2016, 16:58
Wohnort: Untertaunus
Schafrasse(n): Walliser Schwarznasenschafe
Kontaktdaten:

Re: ganzjährige Freilandhaltung

Beitrag von Steffi »

Manfred hat geschrieben:@Steffi: Die könntest sie ja auch bei Matschwetter aufstallen und bei Frost wieder rauslassen?
Da unser Hof samt Stall in der Ortsmitte liegt, die Weiden aber außerhalb, ist das etwas ungünstig, zumal das Wetter teilweise tageweise mal gut, mal schlecht ist. Wir bauen jetzt zwei große Offenställe, dann kann ich hoffentlich auch mal einige Tage Schlechtwetter mit besserem Gewissen meinerseits überbrücken (eigentlich sollten die schon längst fertig sein...). Dazu dann einen mit Waschbetonplatten ausgelegten, teilweise noch überdachten Paddock, wo dann auch die Heuraufe steht - dann muß ich bei Bedarf nur das Tor aufmachen und kann sie auch stundenweise auf die Wiese lassen. Hach ja, es gibt noch so viel Optimierungsbedarf...

LG,
Steffi
Sheep happens
Zischtin
Förderer 2017
Förderer 2017
Beiträge: 5
Registriert: Mi 23. Nov 2016, 20:59
Schafrasse(n): Braune Bergschafe
Herdengröße: 11

Re: ganzjährige Freilandhaltung

Beitrag von Zischtin »

Die Frage ist auch, wie viel Schnee bekommt ihr so maximal im Winter und wie kalt wird es bei euch?

Bei uns kann es bis zu 50 cm Schnee im Tal (auf den Schafweiden am Berg natürlich höher) geben. Und im Februar haben wir meist eine Woche mit Minus 20 Grad Celsius.

Unsere Schafe kommen im Herbst in den Stall. Aber vor allem, da es im Herbst meist zu Nass wird, auf der Weide nichts mehr steht und das Futter natürlich im Stall ist. Die Weide ist nicht direkt mit dem Auto anfahrbar, so dass wir das Futter nicht rauf liefern könnten...

Ich würde die Tiere gern länger draußen lassen.

Gruß, Zischtin
wollwiese
Förderer 2019
Förderer 2019
Beiträge: 340
Registriert: Do 29. Sep 2016, 21:11
Wohnort: Schleswig-Holstein
Schafrasse(n): Leineschafe ursprgl. Typ
Herdengröße: 12

Re: ganzjährige Freilandhaltung

Beitrag von wollwiese »

alpenblümchen hat geschrieben: ein unterstand ist keine ganzjährige freilandhaltung.
wenn du das so definierst, dann ist ganzjährige freilandhaltung in D rechtlich unzulässig.
schafbauer hat geschrieben: Wenn ich auf meinen Grünflächen im Herbst weide dann haben die Schafe ohne Regen nach 1 Woche Dreck in den Klauen
na und?
meine schafe haben auch im sommer mal dreck in den klauen. es gibt immer bevorzugte stellen auf der weide wo viel gelegen wird, wo der leckstein steht, oder wo die wasserstelle ist, und wo die grasnarbe dann nach kurzer zeit nicht mehr stand hält. hier sind die sommer oft feucht. gab bei meinen schafen noch keine probleme.

ich habe einen unterstand mit ca 200qm auslauf drum herum. das ist das winterquartier von nov - märz.
bei frost schlafen sie draußen. bei regen liegen sie drinnen. je nach witterung muss ich entspr. mehr oder weniger einstreuen. die überdachte heuraufe ist vom liegebereich räumlich getrennt.
abgelammt wird draußen. auch bei minus 10 grad. danach liegen sie mit den frischen lämmern jedoch gerne drinnen auf der mistmatte.

ps: schurtermin ist hier irgendwann zwischen ende mai und anfang juli. je nachdem wie der sommer sich entwickelt und wann der scherer termine frei hat.
:schaf2: loot de schoop man schietn, wull woos liekers. :schaf3:
Benutzeravatar
LuckyLucy
Förderer 2019
Förderer 2019
Beiträge: 494
Registriert: Fr 30. Sep 2016, 12:39
Kontaktdaten:

Re: ganzjährige Freilandhaltung

Beitrag von LuckyLucy »

wollwiese hat geschrieben:
alpenblümchen hat geschrieben: ein unterstand ist keine ganzjährige freilandhaltung.
wenn du das so definierst, dann ist ganzjährige freilandhaltung in D rechtlich unzulässig.
Da kann man nur hoffen, dass die Wanderschäferei doch noch schnell zum Weltkulturerbe wird.
LuckyLucy, schaffiebrig
Benutzeravatar
Schnuckenlady
Förderin 2023
Förderin 2023
Beiträge: 392
Registriert: Mo 7. Nov 2016, 19:06
Wohnort: Landkreis Göttingen
Schafrasse(n): Graue gehörnte Heidschnucken
Herdengröße: 13
Kontaktdaten:

Re: ganzjährige Freilandhaltung

Beitrag von Schnuckenlady »

Sind Wanderschäfer nicht erst mal von der Unterstandregel ausgenommen?

Und ob man einen braucht oder nicht, kann von Person zu Person unterschiedlich ausgelegt werden. Bei uns gibt es eben auch so Spezialisten, die danna m Zaun stehen und sich über einen beschweren: Wieso sind denn die Schafe draußen im Regen? => Nun, ich kann ihnen ja nicht befehlen schön brav im Untersrand zu bleiben. :D
Und dann ist der schritt zu einem netten Anruf auch nicht mehr weit.

Aber manchmal lässt es sich eben auch nicht ändern.

Grüße Schnuckenlady
https://www.selfandhandmade.de

Fehler sind dafür da, um draus zu lernen!
Manfred
Beiträge: 1835
Registriert: Mi 28. Sep 2016, 22:36
Wohnort: Frankenwald

Re: ganzjährige Freilandhaltung

Beitrag von Manfred »

Mir ist in D keine "Unterstandsregel" bekannt.
Wer eine kennt, soll bitte die Rechtsgrundlage hier einstellen.
Romanov II
Beiträge: 243
Registriert: Di 4. Okt 2016, 10:07

Re: ganzjährige Freilandhaltung

Beitrag von Romanov II »

Moin,
ich kenne auch keine Unstandsregel.
Es beträfe dann nicht nur die Wanderschäfer, acuh die Deichschäfer haben ihre Tiere zur Winterweide auf den Flächen, die sonst nur zur Futterwerbung gemäht werden, dort gibt es keine Unterstände.
Hinzu kommt, dass sogar sog. priviligierte Landwirte kaum/keine Genehmigungen bekommen, um einen Unterständ bauen zu dürfen, besonders im Aussenbereich.
Da ist manches konträr zur Tierwohl-Diskussion!
Grüße von Anne

Es muss nicht immer alles Sinn machen. Oft reicht es auch, wenn es Spaß macht.
Benutzeravatar
Henry
Beiträge: 4439
Registriert: Fr 4. Nov 2016, 10:40
Wohnort: Leipzig
Schafrasse(n): Bluefaced Leicester, Kamerun, Wiltshire Horn, Merino Landschafe, Mules
Herdengröße: 310
Kontaktdaten:

Re: ganzjährige Freilandhaltung

Beitrag von Henry »

Romanov II hat geschrieben:ich kenne auch keine Unterstandsregel.
Dann lerne sie kennen:

http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-s ... 43,6208101

Aus dem Beschluß wörtlich: http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 41C5B42%7D (und der ist nun wirklich sehr aktuell und Krainer sind wirklich hart)


... es ist wegen der zwischen den Beteiligten bestehenden grundsätzlichen Differenzen im Hinblick auf die Erforderlichkeit eines Witterungsschutzes für die vom Antragsteller gehaltenen Krainer Steinschafe wahrscheinlich und absehbar, dass es auch zukünftig zu tierschutzrechtlichen Verstößen kommen wird (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., § 16a TierSchG, Rn. 2). Dabei sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die eine Wiederholungsgefahr ausschließen. Vielmehr hat der Antragsteller verdeutlicht, dass er einen ganzjährigen Witterungsschutz, wie in der streitgegenständlichen Verfügung gefordert, nicht als notwendig, sondern sogar als abträglich für seine Zuchtziele sieht, da nach seiner Auffassung Krainer Steinschafe robust und ohne ganzjährigen Witterungsschutz gehalten werden müssen.

Dies stellt jedoch einen Verstoß gegen die tierschutzrechtliche Bestimmung des
§ 2 Nr. 1 3. Alt. TierSchG dar, den es auch zukünftig zu verhindern gilt. Die verlangten und im Einzelnen konkretisierten Maßnahmen für einen ganzjährigen Witterungsschutz sind erforderlich, um die Schafe des Antragstellers gemäß § 2 Nr. 1, 3. Alt. TierSchG ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen verhaltensgerecht unterzubringen.
Henry
der
Schafschützer
balin
Beiträge: 174
Registriert: Mi 12. Okt 2016, 06:32

Re: ganzjährige Freilandhaltung

Beitrag von balin »

Man muß mit dem Unterstand jedes Jahr den Ort wechseln, wenn man kein festes Gebäude errichten will und darf.
Und wenn man einen Unterstand baut, einen genehmigten, dann kommen Anforderungen wie zusätzliche Mistplatte, Grube, Wasserversorgung, wenn man
melkt auch noch Stadtwasser und Strom. Ich habe zehn Jahre lang im Sommer auf der Weide gemolken, ohne Gebäude, das wäre heutzutage nicht mehr möglich. Die kommen dann wie die Schmeissfliegen und man hat dann immer eine Frist um die Forderungen zu erfüllen. Seit 2003 gibt es auch die Rückbauverpflichtung, wenn solche Gebäude mal nicht mehr entsprechend genutzt werden. Da habe ich gottseidank Bestandsschutz. Für die Heuballen würde ich mir aber eine Zelthalle aufstellen. Gut gepresstes Heu liegt aber auch gut am Waldrand.
Wir haben zur Zeit einen verständnisvollen Amtstierarzt. Er sagt er muß nachschauen, wenn ein "Tierschützer" anruft, aber gegen eine Kuh, die mal ausgiebig sonnen will, keinen Unterstand hat und die den nahen Waldrand mal nicht benutzt hat er nichts einzuwenden und es wäre schade um seine Zeit.
Stand so bei uns in der Frankenpost.
Wir hatten aber auch schon einen anderen. ;)
Benutzeravatar
Henry
Beiträge: 4439
Registriert: Fr 4. Nov 2016, 10:40
Wohnort: Leipzig
Schafrasse(n): Bluefaced Leicester, Kamerun, Wiltshire Horn, Merino Landschafe, Mules
Herdengröße: 310
Kontaktdaten:

Re: ganzjährige Freilandhaltung

Beitrag von Henry »

balin hat geschrieben:Man muß mit dem Unterstand jedes Jahr den Ort wechseln, wenn man kein festes Gebäude errichten will und darf.
Das ist für Sachsen jedenfalls komplett falsch!

Privilegiert ist die nicht dauerhafte Unterbringung von Erntegut, Vorräten, also Sachen und Tieren. "vorübergehend" also "nicht dauerhaft" meint, daß es sich nicht um einen Stall handelt, der ganzjährig genutzt wird. Tiere, denen ein Unterstand oder Stall oder eine Feldscheune zur Nutzung offen steht oder die zur Lammung, zur und nach der Schur dort eingesperrt untergebracht werden, nutzen das Gebäude nicht dauerhaft. Die Grenzen sind 100qm Fläche und 5m Höhe - also ein durchaus großzügiger Unterstand oder Stall im Außenbereich - ganz ohne jede Genehmigung, ja sogar ohne Verfahren!

§ 61
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebäude:
...
Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einer traufseitigen Wandhöhe bis zu 5 m, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne der § 35 Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 201 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, dienen, höchstens 100 m² Brutto-Grundfläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,
Henry
der
Schafschützer
Antworten