Die neue Düngeverordnung

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Manfred
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Die neue Düngeverordnung

Beitrag von Manfred »

Kann hier im Bundegesetzblatt nachgelesen werden (ab Seite 1305):
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 6303574026

Ich versuche gerade zu ermitteln, welcher Bürokratische Aufwand da auf mich zukommt.

§2 Begriffsbestimmung:
10. wesentliche Nährstoffmenge:
eine zugeführte Nährstoffmenge je Hektar und Jahr von mehr als 50 Kilogramm Stickstoff (Gesamtstickstoff)
oder 30 Kilogramm Phosphat (P2O2)

§3 Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
(2) Vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphat ... hat der Betriebsinhaber den Düngebedarf ... zu ermitteln.
Satz 1 gilt nicht für die in § 8 Absatz 6 genannten Flächen.

§8
(6) Absatz 1 gilt nicht für
2. Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen Stickstoffanfall (Stickstoffausscheidung) an Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von bis zu 100 kg Stickstoff je Hektar, wenn keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt.
3. Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat ... aufbringen
4. Betriebe, die
a) abzüglich von Flächen nach den Nummern 1 und 2 weniger als 15 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen bewirtschaften,
c) einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 750 kg Stickstoff je Betrieb aufweisen und
d) keine außerhalb des Betriebs anfallenden Wirtschaftsdünger sowie organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, übernehmen und aufbringen.


Falls ich das alles richtig verstehe:
Wenn auf den Weideflächen im Mittel nicht mehr als 100 kg N / ha und Jahr von den Tieren ausgeschieden werden
und ich auf den restlichen Flächen weniger als 50 kg N / ha und Jahr dünge,
dann ist es nicht erforderlich, eine Nährstoffbedarfsermittlung durchzuführen?
Manfred
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Re: Die neue Düngeverordnung

Beitrag von Manfred »

In Anlage 1 der Verordnung findet sich eine Tabelle mit mittleren Nährstoffausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere sowie mittleren Nährstoffaufnahmen von Wiederkäuern aus Grobfutter.

Mutterkuhhaltung:
6 Monate Säugezeit
500 kg Lebendmasse, 0,9 Kälber je Kuh, 200 kg Absetzgewicht: 88 kg N, 26 kg Phosphat
700 kg Lebendmasse, 0,9 Kälber je Kuh, 230 kg Absetzgewicht: 105 kg N, 31 kg Phosphat
9 Monate Säugezeit
700 kg Lebendmasse, 0,9 Kälber je Kuh, 340 kg Absetzgewicht: 114 kg N, 33 kg Phosphat

Bei 10 Kühen mit 9 Monaten Säugezeit wären also 1140 kg N anzusetzen.
Werden jährlich 2 der Kühe geschlachtet, nach 7 Monaten Säugezeit, reduziert sich die Menge um 2 x 5/12 * 114 = 95 kg auf 1045 kg

Die Kälber bleiben nach dem Absetzen in der Herde, bis zur Schlachtung bzw. Remontierung.
Bei 0,9 Kälbern je Kuh 10 Tiere:
Die Schlachttiere werden im Schnitt 19 Monate alt.
Das Erstkalbealter der Remontierung betragt 24 Monate.
Bei angenommenen 5 männlichen und 4 weiblichen Absetzern wäre das:

Bullenmast bis 750 kg LM ab 210 kg LM: 41,3 kg N je Stallplatz und Jahr
-> 5 x 41,3 kg * (19 Monate Schlachtalter - 9 Monate Absetzalter) / 12 Monate = 172,1 kg N
Jungrinderaufzucht Grünlandbetrieb extensiv: 54 kg je Stallplatz und Jahr
-> 2 x 54 kg * (19 Monate Schlachtalter - 9 Monate Absetzalter) / 12 Monate = 90 kg N
-> 2 x 54 kg * (24 Monate Erstkalbealter - 9 Monate Absetzalter) / 12 Monate = 135 kg N

Wenn der Deckbulle angenommene 5 Monate pro Jahr auf dem Betrieb ist und ich ihn Ansetze wie einen Mastbullen:
-> 1 x 41,3 kg * 5 Monate / 12 Monate = 17,2 kg N

Dazu kommen 2 Pferde, die zweitweise auf dem Betrieb stehen. Zusammen angenommene 0,4 GV / Jahr:
Reitpferde 500 - 600 kg LM in Stall/Weidehaltung: 53,6 kg N
-> 0,4 x 53,6 kg = 21,4 kg N

Gesamt:
Mütterkühe mit Kälbern: 1045 kg
Bullen: 172,1 kg
weibliche Schlachttiere: 90 kg
weibliche Nachzucht: 135 kg
Deckbulle: 17,2 kg
Pferde: 21,4 kg
Summe: 1480,7 kg N-Anfall

Bei knapp 20 ha Weidefläche wäre ich also deutlich unter der Grenze von 100 kg N-Anfall / ha.
Dazu kommt, dass ein Teil des Stickstoffs im Weideunterstand im Festmist landet, der dann auf den restlichen Flächen ausgebracht wird.
Heumann
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Re: Die neue Düngeverordnung

Beitrag von Heumann »

http://www.lwk-niedersachsen.de/index.c ... 29597.html

Das habe ich mal gefunden. Demnach bist du wahrscheinlich von der ganzen Rechnerei befreit. Wichtig ist die passende Dokumentation und eine Aufteilung in viele "Schläge". Du hast viel arrondiert, oder? Hoffentlich sind das trotzdem viele Einzenschläge.
schafbauer
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Re: Die neue Düngeverordnung

Beitrag von schafbauer »

Ich hoffe sämtliche Kohle Tagebau oder Mülldeponien oder z.B. das Aluminiumwerk in Ungarn wo die Dämme gebrochen sind waren auch so korrekt bei der Aufzeichnung wie sie in der Landwirtschaft verlangt werden.

Ich füll den Bogen aus, legs zu den Akten dazu und der Behörde passts.Die wissen schon nach was sie suchen müssen.
"Nur was man gerne macht, macht man auch gut." :schaf2:
Manfred
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Re: Die neue Düngeverordnung

Beitrag von Manfred »

@Heumann: Das Schema bezieht sich noch auf die alte Düngeverordnung.
Heumann
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Re: Die neue Düngeverordnung

Beitrag von Heumann »

Manfred hat geschrieben:@Heumann: Das Schema bezieht sich noch auf die alte Düngeverordnung.
Hast recht!
Scheint aber noch bis April zu gelten, also warte ich auf weiteres.
Heumann
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Re: Die neue Düngeverordnung

Beitrag von Heumann »

jetzt gibt es ein neues Schema:
http://www.lwk-niedersachsen.de/index.c ... 31764.html

Sieht doch gut aus, dem alten sehr ähnlich. Wenn man es extensiv genug fährt, kommt man um alles herum. Man muss aber richtig dokumentieren, um eine passende Menge auf dem Zettel stehen zu haben.

Laut Anhang DüngeVO macht ein Schaf intensiv mit 1,5 Lämmern 20,1 kg N, extensiv mit 1,1 Lämmern 17,6 kg N.
intensiv 6,2 kg P und 5,0 kg P.
(Wenn man jetzt extensiv 1,5 Lämmer macht???)

Beweidung ist nach dem Schaubild keine aktive Düngung, also ist die Schafzahl egal, schließe ich daraus.
(Falls die Herkunft und Menge der Schafkacke irgendwelche Probleme bereiten sollte, ist man mit 8 Schafen pro ha auf jeden Fall unter jedem Problem.)


Laut Anhang DüVo macht ein Schaf 0,55 t Mist im Jahr.
Laut https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/iab ... 2013_7.pdf enthält eine Tonne Schafmist 4,7 kg N und 1,8 kg P. Demnach ist der N im Mist der limitierende Faktor.
Nach dieser Tabelle sind 8 kg N in der Tonne Schafmist https://www.lksh.de/fileadmin/dokumente ... uenger.pdf

Da man nur 50 kg N pro Schlag ausbringen darf, ist die Kennzahl entscheidend - zumindest auf dem Papier. Hat jemand einen guten aktuellen Link?
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