Acker pachten als Weide nutzen

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Poneyferme
Beiträge: 2
Registriert: Mo 2. Okt 2017, 17:20

Acker pachten als Weide nutzen

Beitrag von Poneyferme »

Hallo!
ich würde Ackerland pachten (Region bedingt) und dieses als Weide nutzen.
Damit diese Fläche den Ackerstatus nicht verliert muss ich folgendes tun....?
:drama:

Umbrechen oder reicht eine Schlitzsaat? :?:

Hat jemand anderes auch diese Situation, aber ist schon mitten drinn?

Wie sieht euer Flächenplan / Bewirtschaftungsplan aus, was kommt als Ackerfrucht drauf / was ist erlaubt - verboten?

Damit ich (eher die Tiere) genügend zu fressen haben, muss ich wohl etwas mehr pachten als wenn es Dauergrünland sein würde....

Vielen Lieben Dank
Manfred
Beiträge: 1835
Registriert: Mi 28. Sep 2016, 22:36
Wohnort: Frankenwald

Re: Acker pachten als Weide nutzen

Beitrag von Manfred »

Ein Umpflügen ist nicht erforderlich. Es kommt nur auf die Kultur an, die auf der Fläche angebaut wird.
Wie du diese etablierst, ist deine Sache.
Ob und welche evtl. für dich als Winterfutter verwertbare Kultur in 5 oder 6 Jahren als Ackerfrucht anerkannt wird, kann dir heute noch niemand seriös beantworten. Die Vorgaben dafür wurden seit Einführung der Regelung mehrfach geändert.
Das müsstest du mit dem zuständigen Amt abklären, wenn es soweit ist.
(Ich nutze dafür aktuell ein Blühflächenprogramm und manchmal ein Getreide-Erbsen-Wicken Gemenge zur Nutzung als Ganzpflanzensilage.)
Ich habe auch die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass diese idiotische Regelung nochmal deutlich abgeändert wird und Flächen, die als Acker übernommen wurden vor der Rückgabe bzw. vor einer Fremdverpachtung grundsätzlich wieder in Ackerland umgewandelt werden können. Entsprechende Bestrebungen sind auf EU-Ebene wohl endlich im Gange.
Die heutige Regelung verhindert ja faktisch, dass Dauergrünland neu angelegt werden kann und benachteiligt zudem alle Grünlandbetriebe, die ständige die hohen Kosten für den Ackerstatuserhalt auf irgendwelchen Flächen aufbringen müssen.
Bis es soweit ist, bleibt aber nur auf Nummer sicher zu gehen, und den Ackerstatus zu erhalten. Sonst müsstest du deinem Verpächter im Zweifelsfall den Wertverlust ersetzen.
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